Rechtsprechung
   FG Sachsen, 06.11.2008 - 1 K 1692/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34683
FG Sachsen, 06.11.2008 - 1 K 1692/06 (https://dejure.org/2008,34683)
FG Sachsen, Entscheidung vom 06.11.2008 - 1 K 1692/06 (https://dejure.org/2008,34683)
FG Sachsen, Entscheidung vom 06. November 2008 - 1 K 1692/06 (https://dejure.org/2008,34683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,34683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensfehlerhafte Festsetzung eines Verspätungszuschlags, wenn konkrete Ausführungen zu den Vorteilen infolge der verspäteten Erklärungsabgabe fehlen; Keine Vermietungseinkünfte bei Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber im Rahmen einer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermessensfehlerhafte Festsetzung eines Verspätungszuschlags, wenn konkrete Ausführungen zu den Vorteilen infolge der verspäteten Erklärungsabgabe fehlen - Keine Vermietungseinkünfte bei Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber im Rahmen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02

    Mietverträge mit Kindern

    Auszug aus FG Sachsen, 06.11.2008 - 1 K 1692/06
    Das vom Finanzamt zitierte BFH-Urteil vom 16. Januar 2003 (BStBl II 2003, 301) sei nicht einschlägig, da es sich in dem dort entschiedenen Fall - im Gegensatz zum Streitfall - um eine Vermietung an unterhaltsberechtigte Kinder gehandelt habe.

    a) Tätigkeiten oder Nutzungsüberlassungen, die sich im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft vollziehen, sind grundsätzlich steuerrechtlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen (§ 12 EStG ) und können auch nicht durch schuldrechtliche Verträge in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG ) verlagert werden (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFH/NV 2003, 412 ).

    Der BFH hat daher einem zwischen Eltern und ihrem Kind geschlossenen Mietvertrag die steuerliche Anerkennung versagt, wenn diese eine Haushaltsgemeinschaft bilden (BFH in BFH/NV 2003, 412 ).

  • BFH, 20.03.2003 - VI R 147/00

    Anmietung des häuslichen Arbeitszimmers durch Arbeitgeber

    Auszug aus FG Sachsen, 06.11.2008 - 1 K 1692/06
    Dies ergebe sich aus dem BFH-Urteil vom 20. März 2003 VI R 147/00 (BStBl II 2003, 519 ).

    An diesem Ergebnis vermag der Hinweis der Kläger auf das BFH-Urteil in BStBl II 2003, 519 nichts zu ändern.

  • FG Hessen, 17.02.2003 - 6 K 2178/00

    Mietverhältnis; Angehörige; Haushaltsgemeinschaft - Mietverhältnis zwischen

    Auszug aus FG Sachsen, 06.11.2008 - 1 K 1692/06
    Denn auch in diesen Fällen ist Grundlage des Wohnens nicht der abgeschlossene Mietvertrag, sondern die den außersteuerlichen Bereich betreffende familiäre Bindung zwischen Eltern und Kind (Hessisches FG Urteil vom 17. Februar 2003 - 6 K 2178/00, EFG 2003, 850).
  • BFH, 30.01.1996 - IX R 100/93

    Keine steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Partnern

    Auszug aus FG Sachsen, 06.11.2008 - 1 K 1692/06
    So ist der BFH in seinem Urteil vom 30. Januar 1996 IX R 100/93 (BStBl II 1996, 359, 360) bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft davon ausgegangen, dass ein steuerlich anzuerkennendes Mitverhältnis nicht bestanden habe, weil nicht das Mietverhältnis, sondern die persönliche Beziehung der Partner Grundlage des gemeinsamen Wohnens gewesen sei.
  • BFH, 26.04.1995 - I R 28/94

    Zur Ermittlung des gezogenen Zinsvorteils bei der Festsetzung eines

    Auszug aus FG Sachsen, 06.11.2008 - 1 K 1692/06
    Denn der wirtschaftliche Vorteil ist unterschiedlich hoch, je nach dem, ob am Kapitalmarkt eine Hoch- oder Niedrigzinsphase besteht (BFH Urteil vom 26.04.1995 - I R 28/94, BStBl II 1995, 680 ).
  • BFH, 19.05.1995 - VI R 3/95

    Offener Raum kein häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Sachsen, 06.11.2008 - 1 K 1692/06
    Der BFH hat daher z.B. im Urteil vom 19.05.1995 - VI R 3/95 (BFH/NV 1995, 880) entschieden, "dass die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers voraussetzt, dass es gegenüber den übrigen Räumen der Wohnung abgegrenzt ist .
  • BFH, 21.04.1994 - IV R 98/93

    Einkommensteuer; Arbeitszimmer bei nicht abgeschlossenen Räumen

    Auszug aus FG Sachsen, 06.11.2008 - 1 K 1692/06
    Erst die Abgeschlossenheit macht den Raum aber zu einem Gebäudeteil, über dessen Nutzungsart sich überhaupt eine nachprüfbare Aussage treffen lässt (BFH-Urteil vom 21. April 1994 IV R 98/93, BFH/NV 1994, 853).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht