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   FG Sachsen, 07.03.2013 - 8 K 1579/11   

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FG Sachsen, 07.03.2013 - 8 K 1579/11 (https://dejure.org/2013,43838)
FG Sachsen, Entscheidung vom 07.03.2013 - 8 K 1579/11 (https://dejure.org/2013,43838)
FG Sachsen, Entscheidung vom 07. März 2013 - 8 K 1579/11 (https://dejure.org/2013,43838)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachliche Billigkeit der Einziehung der Grunderwerbsteuer für ein Meistgebot i.R.d. Zwangsversteigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass von Grunderwerbsteuer gegenüber dem in verdeckter Vertretung handelnden Meistbietenden des Zwangsversteigerungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erlass von Grunderwerbsteuer gegenüber dem in verdeckter Vertretung handelnden Meistbietenden des Zwangsversteigerungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 25.03.1969 - II R 123/68

    Unbillige Einziehung der Steuer - Gesetzlicher Tatbestand - Erlaß von

    Auszug aus FG Sachsen, 07.03.2013 - 8 K 1579/11
    Ein Erlass komme nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BStBl II 1969, 602) dann in Betracht, wenn der der Grunderwerbsteuer unterliegende Vorgang zunächst nicht gewollt, sondern durch die Umstände erzwungen worden sei.

    Vielmehr muss die mangelnde eigene Erwerbsabsicht bereits bei Angabe des Gebots offen zum Ausdruck kommen (vgl. BFH, Urteil vom 7.11.1968, II 9/65, BStBl II 1969, 41 [42]) und das Handeln in verdeckter Stellvertretung auf der Unkenntnis des Zwangsversteigerungsrechts beruhen (BFH, Urteile vom 25.3.1969, II R 123/68, BStBl II 1969, 602 [603] und vom 19.11.1968, II 112/65, BStBl II 1969, 92 [93]).

  • BVerfG, 13.06.1983 - 1 BvR 801/82
    Auszug aus FG Sachsen, 07.03.2013 - 8 K 1579/11
    Nach ihr wird der Grundstückswechsel zwischen verschiedenen Rechtsträgern besteuert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.6.1983, 1 BvR 801/82, HFR 1983, 532).

    Diese gesetzgeberische Entscheidung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, a.a.O., HFR 1983, 532).

  • FG Niedersachsen, 17.03.1998 - VII (III) 48/97
    Auszug aus FG Sachsen, 07.03.2013 - 8 K 1579/11
    Nach seiner Auffassung müsse der vom Niedersächsischen Finanzgericht (Urteil vom 17.3.1998, VII [III] 48/97) aufgestellte Rechtssatz, "Grunderwerbsteuer sowohl für den Erwerb durch den Meistbietenden als auch für den von ihm Vertretenen, ist unbillig, wenn der Meistbietende den Grundstückserwerb für sich selbst weder wirtschaftlich noch rechtlich wollte", auf ihn angewandt werden.

    Deshalb ist die Einziehung der Grunderwerbsteuer im Einzelfall sachlich unbillig, wenn der Meistbietende den Grunderwerb weder wirtschaftlich noch rechtlich wollte und er die Rechte aus dem in verdeckter Stellvertretung abgegebenen Meistgebot alsbald an denjenigen weitergibt, in dessen Namen er von Anfang an handeln wollte (vgl. BFH, Urteil vom 26.3.1980, II R 143/78, BStBl II 1980, 523 [524]; BFH, Beschluss vom 14.10.2008, II B 65/07, BFH/NV 2009, 214 [216]; Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.3.1998, VII (III) 48/97 [zit. nach juris]).

  • VG Meiningen, 24.05.2012 - 8 K 583/10

    Festsetzung der Auslagen der Ausgangsbehörde im Widerspruchsbescheid

    Auszug aus FG Sachsen, 07.03.2013 - 8 K 1579/11
    Nach zurückweisender Einspruchsentscheidung vom 15.3.2010 erhob der Kläger Klage gegen den Grunderwerbsteuerbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung (8 K 583/10), die er in der mündlichen Verhandlung vom 8.9.2010 zurück nahm.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die wechselseitigen Schriftsätze samt Anlagen, den Inhalt der beigezogenen Akten (1 Bd. Finanzgerichtsakte des Sächsischen Finanzgerichts 8 K 583/10 und 2 Bände Zwangsversteigerungsakte des Amtsgerichts Z. 1 K 372/06), den Inhalt der vom Beklagten übersandten Akten (ein Band Grunderwerbsteuerakten; ein Band Stundungs- und Erlassakten; ein Band Rechtsbehelfsakten) sowie auf die Protokolle der Termine zur mündlichen Verhandlung Bezug genommen.

  • BFH, 26.03.1980 - II R 143/78

    Versteigerung - Meistbietender - Ersterwerber des bebauten Grundstücks

    Auszug aus FG Sachsen, 07.03.2013 - 8 K 1579/11
    Deshalb ist die Einziehung der Grunderwerbsteuer im Einzelfall sachlich unbillig, wenn der Meistbietende den Grunderwerb weder wirtschaftlich noch rechtlich wollte und er die Rechte aus dem in verdeckter Stellvertretung abgegebenen Meistgebot alsbald an denjenigen weitergibt, in dessen Namen er von Anfang an handeln wollte (vgl. BFH, Urteil vom 26.3.1980, II R 143/78, BStBl II 1980, 523 [524]; BFH, Beschluss vom 14.10.2008, II B 65/07, BFH/NV 2009, 214 [216]; Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.3.1998, VII (III) 48/97 [zit. nach juris]).
  • BFH, 07.11.1968 - II 9/65

    Grunderwerbsteuerpflicht bei Ersteigerung eines Grundstücks als Vertreter

    Auszug aus FG Sachsen, 07.03.2013 - 8 K 1579/11
    Vielmehr muss die mangelnde eigene Erwerbsabsicht bereits bei Angabe des Gebots offen zum Ausdruck kommen (vgl. BFH, Urteil vom 7.11.1968, II 9/65, BStBl II 1969, 41 [42]) und das Handeln in verdeckter Stellvertretung auf der Unkenntnis des Zwangsversteigerungsrechts beruhen (BFH, Urteile vom 25.3.1969, II R 123/68, BStBl II 1969, 602 [603] und vom 19.11.1968, II 112/65, BStBl II 1969, 92 [93]).
  • BFH, 19.11.1968 - II 112/65

    Heranziehung zur Grunderwerbssteuer aus einem Meistgebot - Abgabe eines

    Auszug aus FG Sachsen, 07.03.2013 - 8 K 1579/11
    Vielmehr muss die mangelnde eigene Erwerbsabsicht bereits bei Angabe des Gebots offen zum Ausdruck kommen (vgl. BFH, Urteil vom 7.11.1968, II 9/65, BStBl II 1969, 41 [42]) und das Handeln in verdeckter Stellvertretung auf der Unkenntnis des Zwangsversteigerungsrechts beruhen (BFH, Urteile vom 25.3.1969, II R 123/68, BStBl II 1969, 602 [603] und vom 19.11.1968, II 112/65, BStBl II 1969, 92 [93]).
  • BGH, 23.06.1988 - III ZR 84/87

    Beurkundung einer Genehmigung

    Auszug aus FG Sachsen, 07.03.2013 - 8 K 1579/11
    Für eine wirksame Stellvertretung genügt es, wenn die nachträgliche Bestimmung dem Vertreter überlassen wird (BGH, Urteil vom 23.6.1988, III ZR 84/87, NJW 1989, 164 [166]).
  • BFH, 14.10.2008 - II B 65/07

    Berechnung des Meistgebots - Berücksichtigung bestehen bleibender Rechte -

    Auszug aus FG Sachsen, 07.03.2013 - 8 K 1579/11
    Deshalb ist die Einziehung der Grunderwerbsteuer im Einzelfall sachlich unbillig, wenn der Meistbietende den Grunderwerb weder wirtschaftlich noch rechtlich wollte und er die Rechte aus dem in verdeckter Stellvertretung abgegebenen Meistgebot alsbald an denjenigen weitergibt, in dessen Namen er von Anfang an handeln wollte (vgl. BFH, Urteil vom 26.3.1980, II R 143/78, BStBl II 1980, 523 [524]; BFH, Beschluss vom 14.10.2008, II B 65/07, BFH/NV 2009, 214 [216]; Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.3.1998, VII (III) 48/97 [zit. nach juris]).
  • BFH, 27.09.2001 - X R 134/98

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus FG Sachsen, 07.03.2013 - 8 K 1579/11
    Nur dann, wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeschränkt ist, dass lediglich eine Entscheidung ganz bestimmten Inhalts als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null), kann das Gericht ausnahmsweise nach § 101 Satz 1 FGO eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (vgl. BFH, Urteil vom 27.9.2001, X R 134/98, BStBl II 2002, 176 [178] m.w.N.).
  • BFH, 27.05.2004 - IV R 55/02

    Begrenzung der Steuerbegünstigung nach § 24 Abs. 3 UmwStG - fehlende

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

  • FG Sachsen, 10.09.2013 - 6 K 390/10

    Keine sachliche Unbilligkeit einer doppelten Grunderwerbsbesteuerung bei infolge

    Nur dann, wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeschränkt ist, dass lediglich eine Entscheidung ganz bestimmten Inhalts als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null), kann das Gericht ausnahmsweise nach § 101 Satz 1 FGO eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (vgl. BFH, BStBl. II 2002, 176ff m.w.N.; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 7. März 2013 - 8 K 1579/11 -, UVR 2013, 169).

    Bei der sachlichen Billigkeitsprüfung müssen grundsätzlich solche Erwägungen unbeachtet bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (BFH, BStBl. II 1995, 297; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 7. März 2013 - 8 K 1579/11 -, UVR 2013, 169).

    Gleichwohl ist zu bedenken, dass die Grunderwerbsteuer zwar eine Rechtsverkehrsteuer ist und als solche an bestimmte Rechtsvorgänge anknüpft, dass ihr tieferer Sinn aber nicht darin liegt, zufällige äußere Formen des Rechtsverkehrs zu besteuern (Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 7. März 2013 - 8 K 1579/11 -, UVR 2013, 169; Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 26. April 2010, 6 V 201/10; FG Düsseldorf, EFG 2000, 1410 ; Fischer in: Boruttau, a.a.O. § 1 Rn. 446 m.w.N.).

    Deshalb ist die Einziehung der Grunderwerbsteuer im Einzelfall sachlich unbillig, wenn der Meistbietende den Grunderwerb weder wirtschaftlich noch rechtlich wollte (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 26. April 2010, 6 V 201/10) und er die Rechte aus dem in verdeckter Stellvertretung abgegebenen Meistgebot alsbald an denjenigen weitergibt, in dessen Namen er von Anfang an handeln wollte (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 7. März 2013, 8 K 1579/11, m.w.N. [zit. nach juris]).

    Wegen der gesetzgeberischen Grundentscheidung für die doppelte Grunderwerbsteuerpflicht muss die mangelnde eigene Erwerbsabsicht bereits bei Angabe des Gebots offen zum Ausdruck kommen und das Handeln in verdeckter Stellvertretung auf der Unkenntnis des Zwangsversteigerungsrechts beruhen (Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 7. März 2013 - 8 K 1579/11 -, m.w.N. [zit. nach juris]; FG Düsseldorf, EFG 2000, 1410 ).

    Eine deswegen auftretende Zwangslage, entweder im Versteigerungstermin auf Gebote zu verzichten oder im eigenen Namen zu bieten (so Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 7. März 2013 - 8 K 1579/11 -, UVR 2013, 169; FG Düsseldorf, EFG 2000, 1410 ) und die Rechte alsbald an die KG abzutreten, ist nicht durch äußere Umstände (wie Zurückweisung des Handelsregisterauszugs im Versteigerungstermin mangels Aktualität - FG Düsseldorf, EFG 2000, 1410 oder wie Bieten im eigenen Namen bei Unerfahrenheit des Zwangsversteigerungsverfahrens - Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 7. März 2013 - 8 K 1579/11 -, UVR 2013, 169), sondern durch die Fehlbeurkundung des handelnden Notars, die fehlerhafte Kontrolle der erteilten notariellen Bescheinigungen und den fehlenden Hinweis im Versteigerungstermin auf den Willen, für die KG auftreten und ersteigern zu wollen, entstanden.

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