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   FG Sachsen, 13.04.2016 - 8 K 1486/15   

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FG Sachsen, 13.04.2016 - 8 K 1486/15 (https://dejure.org/2016,10890)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13.04.2016 - 8 K 1486/15 (https://dejure.org/2016,10890)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13. April 2016 - 8 K 1486/15 (https://dejure.org/2016,10890)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen einer Fahrschule zum Erwerb des Führerscheins Klasse B (Pkw) im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen zum Mobilen Hauswirtschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen einer Fahrschule zum Erwerb des Führerscheins Klasse B (Pkw) im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen zum Mobilen Hauswirtschafter

  • rechtsportal.de

    RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1i ; UStG § 4 Nr. 21b
    Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen einer Fahrschule zum Erwerb des Führerscheins Klasse B (Pkw) im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen zum Mobilen Hauswirtschafter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen einer Fahrschule zum Erwerb des Pkw-Führerscheins im Rahmen von der Bundesagentur für Arbeit finanzierter Qualifizierungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.03.2007 - V R 28/04

    Umsatzsteuer - berufsbildende Einrichtung - Steuerbefreiung für

    Auszug aus FG Sachsen, 13.04.2016 - 8 K 1486/15
    Der Kläger kann sich für die gegenüber der D. Akademie erbrachten Fahrschulleistungen unmittelbar auf diese Vorschrift berufen, weil eine entsprechende Steuerbefreiung im Umsatzsteuergesetz fehlt (vgl. im einzelnen BFH-Urteil vom 21. März 2007 V R 28/04, BStBl II 2010, 999 ).

    Werden die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSysRL bezeichneten Leistungen von dem betreffenden Sozialversicherungsträger erstattet, kann daraus die Anerkennung des Mitgliedsstaates abgeleitet werden (vgl. BFH-Urteil vom 21. März 2007, a.a.O., m.w.N.).

    Maßgebend ist nur, dass es sich bei den von der Einrichtung erbrachten Leistungen ihrer Art nach um Leistungen handelt, für die die Kosten von den Sozialversicherungsträgern übernehmbar waren (BFH-Urteil vom 21. März 2007, a.a.O.).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

    Auszug aus FG Sachsen, 13.04.2016 - 8 K 1486/15
    Soweit der 5. Senat des Bundesfinanzhof zu der vergleichbaren Vorschrift des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSysRL entschieden hat, dass sich die Anerkennung einer Einrichtung durch einen Mitgliedstaat dabei nur aus einer unmittelbaren Rechtsbeziehung zwischen der Einrichtung und einer staatlichen Stelle und nicht für weitere von der anerkannten Einrichtung eingesetzte Subunternehmer ableiten lasse (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 2/06, BStBl. II 2008, 643; zweifelnd BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2013 XI B 88/13), bedeutet das im Umkehrschluss nicht, dass Subunternehmer per se keine anerkannten Einrichtungen sein können.
  • BFH, 12.12.2013 - XI B 88/13

    AdV bei Berufung auf die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i der

    Auszug aus FG Sachsen, 13.04.2016 - 8 K 1486/15
    Soweit der 5. Senat des Bundesfinanzhof zu der vergleichbaren Vorschrift des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSysRL entschieden hat, dass sich die Anerkennung einer Einrichtung durch einen Mitgliedstaat dabei nur aus einer unmittelbaren Rechtsbeziehung zwischen der Einrichtung und einer staatlichen Stelle und nicht für weitere von der anerkannten Einrichtung eingesetzte Subunternehmer ableiten lasse (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 2/06, BStBl. II 2008, 643; zweifelnd BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2013 XI B 88/13), bedeutet das im Umkehrschluss nicht, dass Subunternehmer per se keine anerkannten Einrichtungen sein können.
  • BFH, 24.01.2008 - V R 54/06

    Umsatzsteuerfreiheit von Umsätzen eines Pflegedienstes: Einhalten der 40 %-Grenze

    Auszug aus FG Sachsen, 13.04.2016 - 8 K 1486/15
    Soweit der 5. Senat des Bundesfinanzhof zu der vergleichbaren Vorschrift des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSysRL entschieden hat, dass sich die Anerkennung einer Einrichtung durch einen Mitgliedstaat dabei nur aus einer unmittelbaren Rechtsbeziehung zwischen der Einrichtung und einer staatlichen Stelle und nicht für weitere von der anerkannten Einrichtung eingesetzte Subunternehmer ableiten lasse (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 2/06, BStBl. II 2008, 643; zweifelnd BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2013 XI B 88/13), bedeutet das im Umkehrschluss nicht, dass Subunternehmer per se keine anerkannten Einrichtungen sein können.
  • BFH, 14.03.1974 - V R 54/73

    Keine Steuerfreiheit für Fahrschulen, die auf die Prüfung zur Erlangung der

    Auszug aus FG Sachsen, 13.04.2016 - 8 K 1486/15
    Insbesondere betreibt der Kläger weder eine private Schule oder andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtung im Sinne von § 4 Nr. 21 Buchst. a Umsatzsteuergesetz - UStG - (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1974 V R 54/73, BStBl. II 1974, 527), noch ist er als selbstständiger Lehrer an einer privaten Schule oder anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung im Sinne von § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchstabe bb UStG tätig.
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