Rechtsprechung
FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 432/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten als Veräußerungsverluste nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG); Voraussetzungen für Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG; Voraussetzungen einer wesentlichen Beteiligung i.S.d. § 17 Abs. 2 S. 4 EStG
- Judicialis
EStG § 17
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wesentlichkeitsgrenze für die Verlustberücksichtigung nach § 17 EStG ist veranlagungszeitraumbezogen zu bestimmen; Zurechnung und Bewertung nachträglicher Anschaffungskosten eines GmbH-Gesellschafters bei mehreren Anteilserwerben
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wesentlichkeitsgrenze für die Verlustberücksichtigung nach § 17 EStG ist veranlagungszeitraumbezogen zu bestimmen - Zurechnung und Bewertung nachträglicher Anschaffungskosten eines GmbH-Gesellschafters bei mehreren Anteilserwerben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 432/05
- BFH, 16.02.2010 - IX B 165/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 29.05.2008 - IX R 62/05
Wesentlichkeit einer Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b, Abs. 4 …
Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 432/05
Jedoch gelte dies erst mit Wirkung ab dem 01. Januar 1999, denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sei die Wesentlichkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG veranlagungszeitraumbezogen zu bestimmen (Urteil des BFH vom 29. Mai 2008, IX R 62/05, BStBl. II 2008, 856).Die Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze mit dem StEntlG 1999/2000/2002 entfaltet jedoch für Verlustanerkennung nach § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG keine Rückwirkung und ist veranlagungszeitraumbezogen zu bestimmen (Urteil des BFH vom 29. Mai 2008 a.a.O.;… vgl. ferner Urteil des BFH vom 22. Mai 2005, VIII R 41/03, BFH/NV 2005, 1518).
- BFH, 22.02.2005 - VIII R 41/03
Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung von weniger als fünf Jahren
Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 432/05
Eine Bürgschaft, die zu einem Zeitpunkt übernommen wurde, in dem sich die Gesellschaft noch nicht in der Krise befand, kann eigenkapitalersetzenden Charakter erlangen, wenn sie bei Eintritt der Krise stehen gelassen wird (zum Ganzen: Urteil des BFH vom 22. Februar 2005, VIII R 41/03, BFH/NV 2005, 1518 m.w.N.).Die Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze mit dem StEntlG 1999/2000/2002 entfaltet jedoch für Verlustanerkennung nach § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG keine Rückwirkung und ist veranlagungszeitraumbezogen zu bestimmen (…Urteil des BFH vom 29. Mai 2008 a.a.O.; vgl. ferner Urteil des BFH vom 22. Mai 2005, VIII R 41/03, BFH/NV 2005, 1518).
- FG Münster, 11.06.1999 - 4 K 5776/98
Verfassungswidrigkeit des Verlustausschlusses nach § 17 EStG
Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 432/05
Hierzu nehmen sie Bezug auf den Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Münster vom 11. Juni 1999 (4 K 5776/98, EFG 1999, 977) und tragen vor, sie machten sich die dortigen Ausführungen zu eigen.Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Münster vom 11. Juni 1999 (a.a.O.).
- BFH, 20.04.2004 - VIII R 52/02
Veräußerungsverlust bei wesentlichen Beteiligungen
Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 432/05
Nur der Verlust dieser Werte führt zu nachträglichen Anschaffungskosten (zum Ganzen: Urteil des BFH vom 20. April 2004, VIII R 52/02, BStBl. II 2004, 556 m.w.N.). - BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02
Wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Anteil
Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 432/05
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist der Tatbestand der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung im Sinne des § 17 EStG in dem Zeitpunkt verwirklicht, zu dem das bürgerlich-rechtliche oder wirtschaftliche Eigentum an diesen Anteilen auf den Erwerber übergeht (vgl. Urteil des BFH vom 17. Februar 2004, VIII R 28/02, BStBl. II 2005, 46 m.w.N.). - BFH, 08.12.1992 - VIII R 99/90
Werbungskosten durch Bürgschaft zugunsten des Arbeitgebers
Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 432/05
Auch Aufwendungen in darauf folgenden Jahren sind in die Verlustberechnung für das Jahr 2001 einzubeziehen (vgl. Urteil des BFH vom 08. Dezember 1992, VIII R 99/90, BFH/NV 1993, 654). - Drs-Bund, 13.01.1999 - BT-Drs 14/265
Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 432/05
Er hat solche Sachverhalte als missbräuchlich angesehen (vgl. BT-Drucks 14/6877, S. 28) und deshalb den Verlustabzug nur im Umfang derjenigen Anteile zulassen wollen, die der Gesellschafter erworben hat, um seine Beteiligung zu einer wesentlichen aufzustocken (vgl. BT-Drucks 14/265, S. 180).