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   FG Sachsen, 26.01.2012 - 1 K 1786/08   

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FG Sachsen, 26.01.2012 - 1 K 1786/08 (https://dejure.org/2012,58672)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26.01.2012 - 1 K 1786/08 (https://dejure.org/2012,58672)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 1 K 1786/08 (https://dejure.org/2012,58672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Grunderwerbsteuer durch Erwerb der Verwertungsbefugnis an dem Grundbesitz aufgrund eines Treuhandvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb der Verwertungsbefugnis an einem Grundstück Treuhandverhältnis Auftragskette Bemessung der Grunderwerbsteuer nach den Aufwendungen des Erwerbers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erwerb der Verwertungsbefugnis an einem Grundstück - Treuhandverhältnis - Auftragskette - Bemessung der Grunderwerbsteuer nach den Aufwendungen des Erwerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 28.05.1998 - II B 81/97
    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2012 - 1 K 1786/08
    Die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GrEStG liegen damit u.a. vor, wenn bei einem Treuhandverhältnis dem Treuhänder im Verhältnis zum Treugeber die Rechtsmacht, über das Grundstück zu verfügen, fehlt (BFH-Beschluss vom 28. Mai 1998 II B 81/97, juris).

    Wenn sich W in dem Treuhandvertrag gegenüber der Klägerin daher vorab verpflichtet hat, das Grundstück zu erwerben, hätte eine solche Erwerbspflicht (des W) damit zwar dem Formzwang des § 311b BGB unterlegen, jedoch ist dieser Formmangel durch den Erwerb des Grundstücks seitens des W geheilt worden (vgl. § 313 Satz 2 BGB ; vgl. BFH-Beschluss vom 28. Mai 1998 II B 81/97, juris, unter Hinweis auf BGH-Urteil vom 2. Mai 1996 III ZR 50/95, NJW 1996, 1960 ).

    Damit unterlag die Vereinbarung über die Begründung eines Treuhand- bzw. Auftragsverhältnisses zwischen W und der Klägerin auch keiner Beurkundungspflicht (BFH-Beschluss vom 28. Mai 1998 II B 81/97, juris).

  • BFH, 29.07.1998 - II R 71/96

    GrESt; Übertragung der Verwertungsbefugnis an Gebäuden auf fremdem Boden

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2012 - 1 K 1786/08
    Von § 1 Abs. 2 GrEStG werden also solche Fälle erfasst, in denen die Einwirkungsmöglichkeiten dem rechtlichen Eigentum nahekommen und über die Befugnisse eines Mieters und Pächters hinausgehen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 II R 71/96, BStBl II 1999, 796 ).

    In diesem Zusammenhang ist zudem zu berücksichtigen, dass der Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG auch dadurch verwirklicht werden kann, dass einem Nichteigentümer eine Kombination aus Nutzungs- und Veräußerungsbefugnis an einem Grundstück gewährt wird, die noch nicht dem rechtlichen Eigentum gleicht, diesem aber wirtschaftlich nahekommt (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 II R 71/96, BStBl II 1999, 796 ).

  • BFH, 10.03.1999 - II R 35/97

    Grunderwerbsteuer bei Verwertungsrecht

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2012 - 1 K 1786/08
    Die Verwertungsmöglichkeit wird i.S.v. § 1 Abs. 2 GrEStG erworben, wenn der Verwertungsberechtigte an der ganzen Substanz der Immobilie seinem Wert nach teilhat (BFH-Urteil vom 10. März 1999 II R 35/97, BStBl II 1999, 491 ).

    Dies ist aber nicht nur bei einer entsprechenden schuldrechtlichen Vereinbarung, sondern auch dann der Fall, wenn es sich um Beteiligte handelt, die aufgrund einer Gesellschafter-/Geschäftsführerverflechtung einer einheitlichen Willensbildung unterliegen (BFH-Urteil vom 10. März 1999 II R 35/97, BStBl II 1999, 491 ).

  • BGH, 02.05.1996 - III ZR 50/95

    Formbedürftigkeit eines Auftrags zur Ersteigerung eines Grundstücks;

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2012 - 1 K 1786/08
    Wenn sich W in dem Treuhandvertrag gegenüber der Klägerin daher vorab verpflichtet hat, das Grundstück zu erwerben, hätte eine solche Erwerbspflicht (des W) damit zwar dem Formzwang des § 311b BGB unterlegen, jedoch ist dieser Formmangel durch den Erwerb des Grundstücks seitens des W geheilt worden (vgl. § 313 Satz 2 BGB ; vgl. BFH-Beschluss vom 28. Mai 1998 II B 81/97, juris, unter Hinweis auf BGH-Urteil vom 2. Mai 1996 III ZR 50/95, NJW 1996, 1960 ).

    Denn dieser Anspruch ist kein vertraglich begründeter, sondern ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz (vgl. ständige Rechtsprechung des BGH vgl. NJW 1996, 1960 ).

  • BFH, 08.11.2000 - II R 55/98

    Grunderwerbsteuer bei Auftragserwerb

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2012 - 1 K 1786/08
    Beim Erwerb eines Grundstücks durch einen Beauftragten oder Geschäftsbesorger im eigenen Namen unterliegt gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG auch die damit dem Auftraggeber verschaffte rechtliche Möglichkeit (Rechtsmacht), das Grundstück gemäß § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) ggf. i.V.m. § 675 BGB an sich zu ziehen oder es - bei entsprechender Ausgestaltung des Auftrags - für eigene Rechnung durch den Beauftragten oder Geschäftsbesorger zu verwerten, der Grunderwerbsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2000 II R 5/98, BStBl II 2001, 419 ).
  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 2/65

    Formbedürftigkeit der Verpflichtung eines Gesellschafters zur Übertragung eines

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2012 - 1 K 1786/08
    Die Klägerin beruft sich insoweit wohl auf folgenden Umstand: Hat der Beauftragte das Grundstück nicht erst in Ausführung des Auftrags erlangt, sondern ist er entweder bereits bei Auftragserteilung Eigentümer des herauszugebenden Grundstücks gewesen (BGH-Urteil vom 30. April 1969 V ZR 188/65) oder sollte er das Grundstück zunächst auf eigene Rechnung erwerben, um es später dem Auftraggeber zu übertragen (BGH-Urteil vom 24. Februar 1967 V ZR 2/65, WM 1967, 609, 610), so bezieht sich die Geschäftsbesorgung nicht auf einen treuhänderischen Eigentumserwerb, so dass § 667 BGB insoweit nicht greift und eine Formbedürftigkeit hinsichtlich der Pflicht zur Herausgabe des Eigentums an den Auftraggeber besteht.
  • BFH, 29.07.2009 - II R 2/08

    Keine Verwertungsbefugnis ohne Substanzbeteiligung

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2012 - 1 K 1786/08
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann die Verwertungsbefugnis sich - ebenso wie beim Eigentümer - aus zwei Möglichkeiten der Verwertung ergeben, nämlich aus dem Recht zur Nutzung und aus dem Recht, das Grundstück wie ein Zwischenerwerber "auf eigene Rechnung" zu veräußern (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 2009 II R 2/08, BFH/NV 2009, 1933 m.w.N.).
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2012 - 1 K 1786/08
    Dabei spielt vor allem eine Rolle, auf wessen Rechnung eine mögliche Verwertung geht und wem deshalb die daraus entstehenden Erlöse und Gewinne zukommen (BFH vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BStBl II 1998, 152 ).
  • FG München, 19.10.2005 - 4 K 5148/03

    Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb eines Erbbaurechts

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2012 - 1 K 1786/08
    Denn erwirbt eine GmbH als Treuhänderin einer unselbständigen Stiftung eine Verwertungsbefugnis, so ist sie auch dann Steuerschuldnerin nach § 13 GrEStG , wenn in dem betroffenen Vertrag über den Erwerb (hier: Treuhandvertrag) das Treuhandverhältnis gegenüber der Stiftung offengelegt wird (vgl. zum Grunderwerb durch den Treuhänder: FG München vom 19. Oktober 2005 4 K 5148/03, EFG 2006, 431 ).
  • BFH, 26.07.2000 - II R 33/98

    Verwertungsbefugnis i.S.v. § 1 Abs. 2 GrEStG 1983

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2012 - 1 K 1786/08
    Dabei ist ohne Bedeutung, wie die Aufwendungen bezeichnet und auf welche Weise sie ausgewiesen, abgerechnet und bezahlt werden (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 2000 II R 33/98, BFH/NV 2001, 206 ).
  • BGH, 30.04.1969 - V ZR 188/65

    Anspruch auf Eigentumsübertragung bei fehlender Beurkundung eines

  • BFH, 30.06.1999 - II R 5/98

    Gesamtvermögen; Einbeziehung von Wertpapieren

  • BFH, 24.11.1970 - II 76/65

    Kauf eines Grundstücks - Beauftragter - Verpflichtung des Beauftragten -

  • BFH, 26.04.1989 - II B 153/88

    Mehrfache Tatbestandsverwirklichung

  • BVerfG, 13.06.1983 - 1 BvR 801/82
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