Rechtsprechung
FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 2096/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Berücksichtigung des ungekürzten Kinderfreibetrages; Behindertenpauschbetrag für ein im Ausland lebendes Kind; Erfordernis unbeschränkter Steuerpflicht; Gleichbehandlung von EU bzw. EWR-Bürgern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines unbeschränkt Steuerpflichtigen auf Gewährung eines Behindertenpauschbetrags für sein in Tschechien lebendes, behindertes Kind; Einkommensteuer 1997
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anspruch eines unbeschränkt Steuerpflichtigen auf Gewährung eines Behindertenpauschbetrags für sein in Tschechien lebendes, behindertes Kind - Einkommensteuer 1997
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 2096/00
- BFH, 02.06.2005 - III R 15/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 992
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 06.11.1987 - III R 164/85
Beschränkt steuerpflichtiges Kind - Ausbildungsfreibetrag - Ausbildung im Ausland …
Auszug aus FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 2096/00
Zwar hat das Kind M im Inland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt; nach Aktenlage hatte M auch keine nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte von mehr als 4.000 DM (angemessen gekürzter Betrag für die Tschechische Republik, vgl. BMF-Schreiben vom 27.02.1996, BStBl I 1996, 115, gebilligt durch BFH-Urteil vom 6. November 1987 III R 164/85, BStBl II 1988, 423) im Kalenderjahr 1997.Die Verwaltungsanweisung ist eine zutreffende Gesetzesauslegung (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 1987 III R 164/85, BStBl 1988, 423).
- BFH, 22.11.1995 - I R 6/91
Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags nach § 33 b Abs. 5 EStG für ein nicht …
Auszug aus FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 2096/00
Der Bundesfinanzhof hat für die in ihren Voraussetzungen deckungsgleiche Vorgängerregelung des § 1 Abs. 3 EStG 1997, den § 50 Abs. 4 Einkommensteuergesetz i. d. F. des Grenzpendlergesetzes vom 24.06.1994 (BGBl I 1994, 1395; BStBl I 1994, 440) - EStG a. F. - entschieden, dass zumindest der Rechtsgedanke dieser Vorschrift gilt, die u. a. § 33 b Einkommensteuergesetz - EStG - auf unbeschränkt Steuerpflichtige mit nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünften von weniger als 12.000 DM (bzw. von weniger als ein nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat angemessen gekürzter Betrag) für anwendbar erklärte, wenn es um die Übertragung der Freibeträge nach § 33 b Abs. 5 Satz 1 EStG geht und ein im Ausland lebendes Kind mit keinen oder geringen Einkünften im Wohnsitzstaat nur deshalb nicht unter § 50 Abs. 4 EStG a. F. fällt, weil es keine inländischen Einkünfte hat und damit nicht beschränkt steuerpflichtig ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1995 I R 6/91, BStBl II 1997, 20). - BFH, 18.12.1981 - VI R 97/81
Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht des Kindes Voraussetzung für die Übertragung …
Auszug aus FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 2096/00
Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieser Vorschriften ist grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht (§ 50 Abs. 1 Satz 5 EStG 1997; vgl. auch BFH-Urteil vom 18. Dezember 1981 VI R 97/81, BStBl II 1982, 256).
- BFH, 02.06.2005 - III R 15/04
Keine Übertragung eines Pauschbetrages für ein im Ausland außerhalb eines …
Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 992 veröffentlicht. - FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 133/01
Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages eines im Ausland lebenden, behinderten …
Ferner hat der Kläger im Klageverfahren wegen Einkommensteuer 1997 5 K 2096/00 einen Bescheid des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales F. vom 10.12.2002 vorgelegt, mit dem für die Tochter M. ein Grad der Behinderung - GdB - von 100 festgestellt wird.