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   FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14   

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https://dejure.org/2018,24782
FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14 (https://dejure.org/2018,24782)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28.06.2018 - 4 K 1235/14 (https://dejure.org/2018,24782)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 4 K 1235/14 (https://dejure.org/2018,24782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 7g Abs. 4 S. 1-2
    Rückgängigmachen eines Investitionsabzugsbetrages für ein Oldtimer-Fahrzeug und einen Audi S8 mangels Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen und Verbleibensvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kein Investitionsabzugsbetrag für die Anschaffung eines während des Verbleibenszeitraums langfristig vermieteten PKW - Anschaffung eines Oldtimer-Fahrzeugs als unangemessener Repräsentationsaufwand

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 10.10.2017 - X R 33/16

    Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Bildung einer

    Auszug aus FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14
    Dies hat der BFH entschieden für die Gewinnminderung durch Bildung einer Rücklage ("Ansparabschreibung") nach § 7g Abs. 3 EStG in der bis 14.08.2007 maßgeblichen Fassung (BFH-Urteil vom 10.10.2017 X R 33/16, BStBl II 2018, 185 ).

    Aufwendungen können umso weniger als unangemessen i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG qualifiziert werden, je stärker die Berührung mit der Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen hinter der betrieblichen Veranlassung zurücktritt (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2017 X R 33/16, BStBl II 2018, 185 ).

    Diesen Zweck gilt es auch bei der Begünstigung des § 7g Abs. 3 EStG zu beachten (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2017 X R 33/16 a.a.O.).

  • BFH, 01.03.2012 - VI R 33/10

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14
    Dazu gehört auch, dass nicht nur die Anzahl der gefahrenen Kilometer in Form der zurückgelegten Strecke selbst, sondern auch die Anfangs- und Endpunkte der Fahrten hinreichend konkret benannt sind (vgl. BFH-Urteil vom 01.03.2012 VI R 33/10, BStBl II 2012, 505 ; vom 13.11.2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526 ; vgl. auch BFH-Urteil vom 20.03.2014 VI R 35/12, BStBl II 2014, 643 ).

    Denn die für ein Fahrtenbuch essenziellen Angaben sind dort selbst zu machen und nicht in einer weiteren und nachträglich erstellten Auflistung (BFH-Urteil vom 01.03.2012 VI R 33/10, BStBl II 2012, 505 ).

  • BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04

    Erforderliche Angaben in ordnungsgemäßem Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14
    Sie lassen den jeweils aufgesuchten Geschäftspartner und die aufgesuchte Adresse nicht zweifelsfrei erkennen, ebenso wenig lässt sich dessen Name und Adresse auf einfache Weise unter Zuhilfenahme von Angaben und Unterlagen ermitteln, die ihrerseits nicht mehr ergänzungsbedürftig sind, und außerdem dem Fahrtenbuch "beigefügt" sein müssen (vgl. BFH-Urteil vom 16.03.2006, VI R 87/04, BStBl II 2006, 625 ), woran es hier fehlt.
  • BFH, 20.03.2014 - VI R 35/12

    Wechsel zur Fahrtenbuchmethode

    Auszug aus FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14
    Dazu gehört auch, dass nicht nur die Anzahl der gefahrenen Kilometer in Form der zurückgelegten Strecke selbst, sondern auch die Anfangs- und Endpunkte der Fahrten hinreichend konkret benannt sind (vgl. BFH-Urteil vom 01.03.2012 VI R 33/10, BStBl II 2012, 505 ; vom 13.11.2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526 ; vgl. auch BFH-Urteil vom 20.03.2014 VI R 35/12, BStBl II 2014, 643 ).
  • FG Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 6 K 2473/09

    Abzugsverbot der AfA eines betrieblich genutzten Oldtimers

    Auszug aus FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14
    Es handelt sich um ein Oldtimer-Fahrzeug (Erstzulassung 1980), das aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes (zweisitziges Cabriolet), seiner Motorisierung (160 KW, Hubraum 4.489 cm3), seiner Besonderheit und Seltenheit im heutigen Straßenbild sowie seines Alters geeignet ist, ein Affektionsinteresse beim Halter auszulösen (vgl. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2011 6 K 2473/09, EFG 2011, 1508 ; nachfolgend BFH-Beschluss vom 10.08.2011 I B 42/11, BFH/NV 2011, 2097 ).
  • BFH, 10.08.2011 - I B 42/11

    Kein Betriebsausgabenabzug für PKW-Oldtimer - Keine grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14
    Es handelt sich um ein Oldtimer-Fahrzeug (Erstzulassung 1980), das aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes (zweisitziges Cabriolet), seiner Motorisierung (160 KW, Hubraum 4.489 cm3), seiner Besonderheit und Seltenheit im heutigen Straßenbild sowie seines Alters geeignet ist, ein Affektionsinteresse beim Halter auszulösen (vgl. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2011 6 K 2473/09, EFG 2011, 1508 ; nachfolgend BFH-Beschluss vom 10.08.2011 I B 42/11, BFH/NV 2011, 2097 ).
  • BFH, 13.11.2012 - VI R 3/12

    Mindestangaben eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

    Auszug aus FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14
    Dazu gehört auch, dass nicht nur die Anzahl der gefahrenen Kilometer in Form der zurückgelegten Strecke selbst, sondern auch die Anfangs- und Endpunkte der Fahrten hinreichend konkret benannt sind (vgl. BFH-Urteil vom 01.03.2012 VI R 33/10, BStBl II 2012, 505 ; vom 13.11.2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526 ; vgl. auch BFH-Urteil vom 20.03.2014 VI R 35/12, BStBl II 2014, 643 ).
  • BFH, 22.08.2012 - X R 21/09

    Vornahme von Ansparabschreibungen in Kenntnis einer beabsichtigten Einbringung

    Auszug aus FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14
    Denn die Fördermaßnahme des § 7g EStG ist betriebsbezogen ausgestaltet (vgl. Nachweise im BFH-Beschluss vom 22.08.2012 X R 21/09, BStBl II 2014, 447 ), weshalb der Betrieb der GmbH von dem des Klägers (Einzelunternehmen) zu unterscheiden ist.
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 82/05

    Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage

    Auszug aus FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14
    c) Ebenso wenig liegt ein Fall der Betriebsaufspaltung vor, in dem Rechtsprechung und Verwaltungspraxis die Nutzungs- und Verbleibensvoraussetzung ausnahmsweise auch dann als erfüllt ansehen, wenn das Wirtschaftsgut vom Besitzunternehmen angeschafft oder hergestellt, aber nicht von diesem selbst genutzt, sondern an die Betriebsgesellschaft vermietet und ausschließlich von dieser genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 19.03.2014 X R 46/11, BStBl II 2017, 291 ; vom 29.11.2007 IV R 82/05, BStBl II 2008, 471 ; BMF-Schreiben vom 20.11.2013, BStBl I 2013, 1493 , Rn. 37).
  • BFH, 19.03.2014 - X R 46/11

    Investitionsabzugsbetrag bei Nutzung des Wirtschaftsguts sowohl in einem

    Auszug aus FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14
    c) Ebenso wenig liegt ein Fall der Betriebsaufspaltung vor, in dem Rechtsprechung und Verwaltungspraxis die Nutzungs- und Verbleibensvoraussetzung ausnahmsweise auch dann als erfüllt ansehen, wenn das Wirtschaftsgut vom Besitzunternehmen angeschafft oder hergestellt, aber nicht von diesem selbst genutzt, sondern an die Betriebsgesellschaft vermietet und ausschließlich von dieser genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 19.03.2014 X R 46/11, BStBl II 2017, 291 ; vom 29.11.2007 IV R 82/05, BStBl II 2008, 471 ; BMF-Schreiben vom 20.11.2013, BStBl I 2013, 1493 , Rn. 37).
  • BFH, 05.02.2007 - IV B 73/05

    Pkw-Oldtimer als BV

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 2 K 1191/12

    Kein Investitionsabzugsbetrag für ein der 1%-Regelung unterliegendes

  • BFH, 28.02.2013 - III R 6/12

    Zulagenschädliche Nutzungsüberlassung von Maschinenwerkzeugen bei

  • FG Düsseldorf, 04.01.2011 - 12 V 3841/10

    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages für die Anschaffung eines PKW

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