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   FG Sachsen, 28.09.2011 - 8 K 558/08 (Kg)   

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FG Sachsen, 28.09.2011 - 8 K 558/08 (Kg) (https://dejure.org/2011,58035)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28.09.2011 - 8 K 558/08 (Kg) (https://dejure.org/2011,58035)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28. September 2011 - 8 K 558/08 (Kg) (https://dejure.org/2011,58035)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kindergeld für ein im Zivlidienst befindliches Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Kindergeldanspruch bei mehr als viermonatiger Wartezeit auf den Beginn des Zivildienstes Kindergeldanspruch bei Bewerbung um einen Studienplatz während der Ableistung des Zivildienstes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Kindergeldanspruch bei mehr als viermonatiger Wartezeit auf den Beginn des Zivildienstes - Kindergeldanspruch bei Bewerbung um einen Studienplatz während der Ableistung des Zivildienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 09.02.2012 - III R 68/10

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus FG Sachsen, 28.09.2011 - 8 K 558/08
    Es werde angeregt, das Verfahren bis zur Entscheidung im Revisionsverfahren III R 68/10 ruhen zu lassen.

    Der Senat hat im Einvernehmen mit den Beteiligten die Revision zugelassen, weil zu der Frage der Übergangszeit im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG bereits eine Vielzahl von Verfahren beim BFH (u.a. auch wegen des vom Prozessbevollmächtigten genannten Urteils des FG Sachsen-Anhalt unter III R 68/10) anhängig sind.

  • BFH, 17.06.2010 - III R 34/09

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus -

    Auszug aus FG Sachsen, 28.09.2011 - 8 K 558/08
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH soll eine Berücksichtigung des Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Buchstabe c) EStG nicht mehr daran scheitern, dass das Kind während der Wartezeit einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Oktober 2010 III R 74/09, BFH/NV 2011, 250 und vom 17. Juni 2010, III R 34/09, BStBl II 2010, 982).
  • BFH, 20.05.2010 - III R 4/10

    Verlängerung des Zeitraums für den Bezug von Kindergeld wegen Zivildienstes

    Auszug aus FG Sachsen, 28.09.2011 - 8 K 558/08
    Zwar liegt eine vergleichbare Entscheidung des BFH zu der hier vorliegenden Konstellation einer erfolgreichen Bewerbung um eine Ausbildungsstelle während des Zivildienstes noch nicht vor, es ist jedoch kein Grund erkennbar, weshalb der Begünstigungstatbestand nicht zur Anwendung kommen sollte (vgl. auch Selder in seinen Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 20.05.2010 III R 4/10, wonach es möglich sei, dass ein Kind neben dem Zivildienst einen Tatbestand des § 32 Abs. 4 EStG erfülle).
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 78/99

    Kein Kindergeldabspruch in Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen einem

    Auszug aus FG Sachsen, 28.09.2011 - 8 K 558/08
    Bei der Frist in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b ) EStG handle es sich um eine generalisierende und pauschalierende Regelung (vgl. BFH vom 15.07.2003 VIII R 78/99 und vom 07.09.2005 III B 30/05 sowie BVerfG vom 20.12.1996 1 BvR 320/57 und vom 28. April 1999 1 BvL 22).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 61/01

    Zivildienst und Studium als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Sachsen, 28.09.2011 - 8 K 558/08
    So kann sich ein Kind auch neben dem Zivildienst in einer Berufsausbildung befinden, wenn es sich ernsthaft und nachhaltig um diese Ausbildung kümmert, ohne dass die Ausbildung das Kind in überwiegendem Maße in Anspruch nehmen muss (vgl. BFH - Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 61/01, BStBl II 2002, 807 ).
  • BFH, 21.10.2010 - III R 74/09

    Keine rückwirkende Aufhebung einer bestandskräftigen Kindergeldfestsetzung bei

    Auszug aus FG Sachsen, 28.09.2011 - 8 K 558/08
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH soll eine Berücksichtigung des Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Buchstabe c) EStG nicht mehr daran scheitern, dass das Kind während der Wartezeit einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Oktober 2010 III R 74/09, BFH/NV 2011, 250 und vom 17. Juni 2010, III R 34/09, BStBl II 2010, 982).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 101/03

    Kindergeld: Zeitraum zwischen Beendigung der Schulzeit und Zivildienst

    Auszug aus FG Sachsen, 28.09.2011 - 8 K 558/08
    Ein Kind, das - wie hier - nach Beendigung der Schulzeit länger als vier Monate auf den Beginn des Zivildienstes wartet, kann für die Übergangszeit nicht berücksichtigt werden, sofern es nicht arbeitslos gemeldet ist (BFH-Urteil vom 24. August 2004 VIII R 101/03, BFH/NV 2005, 198 ).
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 86/02

    Kindergeld: Übergangszeit zwischen Schule und Zivildienst länger als sechs Monate

    Auszug aus FG Sachsen, 28.09.2011 - 8 K 558/08
    Es liegt insoweit keine planwidrige Regelungslücke vor, so dass auch eine analoge Anwendung ausscheidet (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 86/02, BFH/NV 2004, 1242 ).
  • BFH, 17.02.2010 - III B 64/09

    Kein Kindergeld für die Zeit der Ableistung des Grundwehrdienstes

    Auszug aus FG Sachsen, 28.09.2011 - 8 K 558/08
    Zwar wird nach der gesetzlichen Regelung kein Kindergeld für die Zeit des gesetzlichen Grundwehr- oder auch des Zivildienstes gewährt; auch ist der Zivildienst selber i.d.R. nicht als Berufsausbildung anzusehen (BFH-Beschluss vom 17. Februar 2010, III B 64/09, BFH/NV 2010, 883 ).
  • FG Bremen, 22.02.2008 - 4 K 96/07

    Kein Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für ein -aufgrund

    Auszug aus FG Sachsen, 28.09.2011 - 8 K 558/08
    Der Prozessvertreter führte nachfolgend aus, dass es nach dem Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c ) EStG für die Berücksichtigung des Kindes nicht erforderlich sei, dass dieses bei einem Arbeitsamt als Ausbildung suchend gemeldet sei (FG Bremen, Urteil vom 22. Februar 2008 4 K 96/07).
  • BFH, 07.09.2005 - III B 30/05

    Kindergeld - Übergangszeit zwischen Abitur und Grundwehrdienst

  • BFH, 15.04.2011 - III B 200/10

    Zeitliche Reichweite eines Kindergeld ablehnenden oder aufhebenden Bescheids -

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2010 - 4 K 300/08

    Übergangszeit nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG

  • FG Münster, 14.12.2010 - 1 K 4131/07

    Kindergeldausschluss gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG für in Polen lebendes Kind

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