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   FG Sachsen, 28.11.2013 - 6 V 370/13   

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https://dejure.org/2013,44462
FG Sachsen, 28.11.2013 - 6 V 370/13 (https://dejure.org/2013,44462)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28.11.2013 - 6 V 370/13 (https://dejure.org/2013,44462)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28. November 2013 - 6 V 370/13 (https://dejure.org/2013,44462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz im Vollstreckungsverfahren auf Grundlage der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Pfändung nachgezahlter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Anforderungen an die Antragsbegründung Unbilligkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung Pfändungsschutzkonto

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Pfändung nachgezahlter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Anforderungen an die Antragsbegründung - Unbilligkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung - Pfändungsschutzkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.10.2012 - VII ZB 47/11

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus FG Sachsen, 28.11.2013 - 6 V 370/13
    Die Einzelbeträge der Nachzahlung seien nach dem Beschluss des BGH vom 25.10.2012 VII ZB 47/11 (NZS 2013, 315 ) wie bei den vergleichbaren Fällen der Nachzahlung rückständiger Lohnbeträge für die Berechnung des pfandfreien Betrages dem Leistungszeitraum zuzurechnen, für den sie gezahlt worden seien.

    Der Beschluss des BGH vom 25.10.2012 VII ZB 47/11 (NZS 2013, 315 ) zu § 54 Abs. 4 SGB I kann nur im Rahmen der Glaubhaftmachung von Billigkeitsgründen nach § 258 AO Berücksichtigung finden (s. zu 4)).

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus FG Sachsen, 28.11.2013 - 6 V 370/13
    Allerdings hat das BVerfG (zu § 765a ZPO ) entschieden, dass das in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes - GG - enthaltene verfassungsrechtliche Gebot zum Schutze des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit auch im Vollstreckungsschutzverfahren zu beachten ist und in besonders gelagerten Einzelfällen deshalb dazu führen kann, dass bei Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen von Gläubiger und Schuldner die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall wesentlich schwerer wiegen als die Gläubigerinteressen, so dass die Vollstreckung auch für einen längeren Zeitraum einzustellen ist (BVerfG, Beschluss vom 03.10.1979 1 BvR 614/79, BVerfGE 52, 214 ; Zöller, a.a.O., § 765 a Rdnr. 5).
  • BFH, 13.09.2000 - VI B 134/00

    Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus FG Sachsen, 28.11.2013 - 6 V 370/13
    Dies ist der Fall, wenn das Gericht in tatsächlicher Hinsicht von der Darstellung des Sachverhalts oder der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und in rechtlicher Hinsicht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält (BFH, Beschluss vom 13.09.2000 VI B 134/00, BStBl II 2001, 108 ; Gräber, FGO -Kommentar, 7. A. 2010, § 142 Rdnr. 39 mit Hinweisen auf die Rspr.).
  • BFH, 08.10.1998 - VII B 2/98

    Forderungspfändung; Pfändungsschutz

    Auszug aus FG Sachsen, 28.11.2013 - 6 V 370/13
    Er ist gegenüber dem privaten Gläubiger insbesondere nicht durch Aufstellen höherer rechtlicher oder verfassungsrechtlicher Anforderungen benachteiligt (vgl. BFH, Beschluss v. 08.10.1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443 ).
  • BFH, 08.12.1992 - VII B 150/92

    Unbilligkeit der Vollstreckung eines Einkommensteuerbescheides -

    Auszug aus FG Sachsen, 28.11.2013 - 6 V 370/13
    Der Vollstreckungsschuldner hat den Anordnungsanspruch und den Anordnungsgrund glaubhaft zu machen (Gräber, FGO , a.a.O., § 114 Rdnr. 57; BFH, Beschluss v. 08.12.1992 VII B 150/92, BFH/NV 1993, 709, Rdnr. 15 zit. nach juris; FG Bremen, Beschluss v. 09.06.1994 2 94 121 V 2, EFG 1995, 82).
  • BFH, 16.07.1985 - VII B 72/84

    Voraussetzungen eines Anordnungsanspruches - Voraussetzungen der Einstellung der

    Auszug aus FG Sachsen, 28.11.2013 - 6 V 370/13
    Die Gründe für Maßnahmen nach § 258 AO können folglich nur die Art und Weise, den Umfang oder den Zeitpunkt der Vollstreckung betreffen (BFH, Beschluss v. 16.07.1985 VII B 72/84, BFH/NV 1986, 139; Klein, a.a.O., § 258 AO ).
  • BFH, 29.11.1984 - VII B 18/84
    Auszug aus FG Sachsen, 28.11.2013 - 6 V 370/13
    Die Verhinderung der Überweisung der Nachzahlungsbeträge des Jobcenters in Sachen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts durch die S an den Antragsgegner konnte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mittels eines Antrages auf einstweilige Anordnung nach § 114 Abs. 1 S. 1 FGO (Sicherungsanordnung zur Verhinderung der Veränderung eines bestehenden Zustandes bei Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von Vollstreckungsaufschub im Fall von Unbilligkeit mit dem Ergebnis der Freigabe der begehrten Beträge nach § 319 AO i.V.m. § 850 k Abs. 4 ZPO ) erreicht werden (vgl. BFH, Beschluss vom 29.11.1984 VII B 18/84, zit. nach juris; Beermann/Gosch, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung , § 258 Rdnr. 26; Klein, AO , 11. A. 2012, § 319 Rdnr. 19).
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