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   FG Sachsen, 30.12.2009 - 6 V 1770/09   

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https://dejure.org/2009,37256
FG Sachsen, 30.12.2009 - 6 V 1770/09 (https://dejure.org/2009,37256)
FG Sachsen, Entscheidung vom 30.12.2009 - 6 V 1770/09 (https://dejure.org/2009,37256)
FG Sachsen, Entscheidung vom 30. Dezember 2009 - 6 V 1770/09 (https://dejure.org/2009,37256)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Doppelte" Grunderwerbsteuerpflicht beim treuhänderischen Erwerb für einen Dritten im Zwangsversteigerungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Doppelte Erhebung von Grunderwerbsteuer; Abgabe des Meistgebots für ein Grundstück in verdeckter Treuhandschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelte Erhebung von Grunderwerbsteuer - Abgabe des Meistgebots für ein Grundstück in verdeckter Treuhandschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.05.2003 - II B 70/02

    Doppelte Grunderwerbsteuer bei Auftragserwerb

    Auszug aus FG Sachsen, 30.12.2009 - 6 V 1770/09
    Im Fall des Auftragserwerbs besteht eine Grunderwerbsteuerpflicht sowohl für den Erwerb durch den Beauftragten (Treuhänder) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG - hier nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG - als auch für die - in Erfüllung des dem Auftraggeber (Treugeber) zustehenden Eigentumsverschaffungsanspruchs erfolgende - Auflassung des Grundstücks durch den Beauftragten (Treuhänder) an den Auftraggeber (Treugeber) oder einen Dritten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG (BFH, BFH/NV 2003, 1448 ; BFH, BFH/NV 1988, 390; SächsFG, 6 K 2227/08, Urteil vom 30. Juni 2009).

    Die bei einem Auftragserwerb gegebene "doppelte" Grunderwerbsteuerpflicht für den Erwerb sowohl des Beauftragten als auch des Auftraggebers beruht auf dem für das GrEStG tragenden Strukturprinzip, jeden Grundstückserwerb zwischen verschiedenen Rechtsträgern als einen jeweils in sich abgeschlossenen Steuerfall zu behandeln (BFH, BFH/NV 2003, 1448 ; SächsFG, 6 K 2227/08, Urteil vom 30. Juni 2009; FG Hamburg, EFG 2008, 152 m.w.N.) Die beim Auftragserwerb erfolgende Anknüpfung der Besteuerung an beide Akte des Rechtsverkehrs ist nicht systemwidrig und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BFH, BFH/NV 2003, 1448 ).

  • BFH, 26.01.2006 - II S 14/05

    NZB; PKH; unanfechtbare Entscheidung vor Endurteil

    Auszug aus FG Sachsen, 30.12.2009 - 6 V 1770/09
    Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG wird durch das in der Zwangsversteigerung abgegebene Meistgebot auf ein Grundstück auch dann verwirklicht, wenn der Wille, im eigenen Namen zu bieten, fehlte, der Wille, in fremdem Namen zu bieten, aber nicht erkennbar hervorgetreten ist (BFH, BFH/NV 2006, 979 ; BFH, BStBl. II 1969, 41) oder wenn der Meistbietende nur wegen unzureichenden Nachweises der Vollmacht (§ 71 Abs. 2 des Zwangsversteigerungsgesetzes ) im eigenen Namen geboten hat (BFH, BFH/NV 2006, 979 ; demgegenüber betrifft das BFH-Urteil vom 14. Januar 1969 II 137/64, BFHE 95, 113 den Fall, dass das Meistgebot in fremdem Namen abgegeben worden ist).
  • FG Hamburg, 07.06.2007 - 3 K 71/07

    Grunderwerbsteuer: Erwerb der Verwertungsbefugnis durch Treugeber

    Auszug aus FG Sachsen, 30.12.2009 - 6 V 1770/09
    Die bei einem Auftragserwerb gegebene "doppelte" Grunderwerbsteuerpflicht für den Erwerb sowohl des Beauftragten als auch des Auftraggebers beruht auf dem für das GrEStG tragenden Strukturprinzip, jeden Grundstückserwerb zwischen verschiedenen Rechtsträgern als einen jeweils in sich abgeschlossenen Steuerfall zu behandeln (BFH, BFH/NV 2003, 1448 ; SächsFG, 6 K 2227/08, Urteil vom 30. Juni 2009; FG Hamburg, EFG 2008, 152 m.w.N.) Die beim Auftragserwerb erfolgende Anknüpfung der Besteuerung an beide Akte des Rechtsverkehrs ist nicht systemwidrig und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BFH, BFH/NV 2003, 1448 ).
  • BFH, 03.05.1973 - II R 37/68

    Erwerb eines Grundstücks - Zwangsversteigerung - Meistgebot -

    Auszug aus FG Sachsen, 30.12.2009 - 6 V 1770/09
    Der Antragsteller erwirbt das Eigentum originär durch den staatlichen Hoheitsakt des Zuschlagsbeschlusses (vgl. BFH, BStBl. II 1973, 709).
  • BFH, 24.11.1970 - II 76/65

    Kauf eines Grundstücks - Beauftragter - Verpflichtung des Beauftragten -

    Auszug aus FG Sachsen, 30.12.2009 - 6 V 1770/09
    Der Besteuerung steht es nicht entgegen, dass neben der Besteuerung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG auch die übrigen Erwerbsvorgänge erfasst werden (BFH, BFHE 101, 309 ; BFH, BStBl. II 1971, 309; SächsFG, 6 K 2227/08, Urteil vom 30. Juni 2009), wobei gegebenenfalls für die beiden letzten Erwerbsvorgängen § 1 Abs. 6 GrEStG eingreifen kann (SächsFG, 6 K 2227/08, Urteil vom 30. Juni 2009).
  • BFH, 14.01.1969 - II 137/64

    Vertreter bei der Abgabe des Meistgebots für ein Grundstück als Meistbietener

    Auszug aus FG Sachsen, 30.12.2009 - 6 V 1770/09
    Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG wird durch das in der Zwangsversteigerung abgegebene Meistgebot auf ein Grundstück auch dann verwirklicht, wenn der Wille, im eigenen Namen zu bieten, fehlte, der Wille, in fremdem Namen zu bieten, aber nicht erkennbar hervorgetreten ist (BFH, BFH/NV 2006, 979 ; BFH, BStBl. II 1969, 41) oder wenn der Meistbietende nur wegen unzureichenden Nachweises der Vollmacht (§ 71 Abs. 2 des Zwangsversteigerungsgesetzes ) im eigenen Namen geboten hat (BFH, BFH/NV 2006, 979 ; demgegenüber betrifft das BFH-Urteil vom 14. Januar 1969 II 137/64, BFHE 95, 113 den Fall, dass das Meistgebot in fremdem Namen abgegeben worden ist).
  • BFH, 07.11.1968 - II 9/65

    Grunderwerbsteuerpflicht bei Ersteigerung eines Grundstücks als Vertreter

    Auszug aus FG Sachsen, 30.12.2009 - 6 V 1770/09
    Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG wird durch das in der Zwangsversteigerung abgegebene Meistgebot auf ein Grundstück auch dann verwirklicht, wenn der Wille, im eigenen Namen zu bieten, fehlte, der Wille, in fremdem Namen zu bieten, aber nicht erkennbar hervorgetreten ist (BFH, BFH/NV 2006, 979 ; BFH, BStBl. II 1969, 41) oder wenn der Meistbietende nur wegen unzureichenden Nachweises der Vollmacht (§ 71 Abs. 2 des Zwangsversteigerungsgesetzes ) im eigenen Namen geboten hat (BFH, BFH/NV 2006, 979 ; demgegenüber betrifft das BFH-Urteil vom 14. Januar 1969 II 137/64, BFHE 95, 113 den Fall, dass das Meistgebot in fremdem Namen abgegeben worden ist).
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