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   FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2016 - 4 K 362/15   

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https://dejure.org/2016,12192
FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2016 - 4 K 362/15 (https://dejure.org/2016,12192)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.03.2016 - 4 K 362/15 (https://dejure.org/2016,12192)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. März 2016 - 4 K 362/15 (https://dejure.org/2016,12192)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach einer Betriebsprüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach einer Betriebsprüfung

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b
    Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach einer Betriebsprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anderer Arbeitsplatz - außerhalb der Praxiszeiten genutztes häusliches Arbeitszimmer eines Selbstständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Häusliches Arbeitszimmer eines selbstständigen Logopäden mit eigener Praxis

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Selbständiger kann ausnahmsweise häusliches Arbeitszimmer abziehen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Der andere Arbeitsplatz beim häuslichen Arbeitszimmer

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Häusliches Arbeitszimmer
    Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen
    Auf 1 250 € begrenzter Abzug
    Zur-Verfügung-Stehen des »anderen Arbeitsplatzes«
    Besonderheiten bei selbstständig Tätigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2016, 305
  • EFG 2016, 1154
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.02.2014 - VI R 40/12

    Häusliches Arbeitszimmer bei Telearbeitsplatz

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2016 - 4 K 362/15
    Zu der Frage, ob der (betriebliche) Arbeitsplatz jedoch auch zumutbar ist, hat der BFH darauf abgestellt, ob "ihn der Steuerpflichtige in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen kann." (so auch BFH-Urteil vom 26.02.2014 VI R 40/12, BFHE 245, 14, BStBl II 2014, 568).
  • BFH, 26.02.2014 - VI R 37/13

    Häusliches Arbeitszimmer bei Poolarbeitsplatz

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2016 - 4 K 362/15
    Ob das der Fall ist, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung, die von den Finanzgerichten anhand der objektiven Umstände des konkreten Einzelfalles beantwortet werden muss (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26.02.14 VI R 11/12, BFHE 245, 150, BStBl II 2014, 674; VI R 37/13, BFHE 245, 22, BStBl II 2014, 570).
  • BFH, 07.08.2003 - VI R 17/01

    Häusliches Arbeitszimmer: Begriff des anderen Arbeitsplatzes

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2016 - 4 K 362/15
    Ein anderer Arbeitsplatz im Sinne der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Nr. 6 Buchst. b EStG ist grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist (so BFH-Urteil vom 08.08.2003 VI R 17/01, BFHE 203, 130, BStBl II 2004, 78).
  • BFH, 26.02.2014 - VI R 11/12

    "Kein anderer Arbeitsplatz" i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2016 - 4 K 362/15
    Ob das der Fall ist, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung, die von den Finanzgerichten anhand der objektiven Umstände des konkreten Einzelfalles beantwortet werden muss (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26.02.14 VI R 11/12, BFHE 245, 150, BStBl II 2014, 674; VI R 37/13, BFHE 245, 22, BStBl II 2014, 570).
  • BFH, 07.04.2005 - IV R 43/03

    Selbstständiger Arzt; häusliches Arbeitszimmer; Arbeitsplatz in der Praxis

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2016 - 4 K 362/15
    Nach dem Urteil vom 07.04.2005 (IV R 43/03, BFH/NV 2005, 1541, m.w.N.) hat der BFH erkannt, dass anders als bei Arbeitnehmern der Schreibtischarbeitsplatz eines Selbstständigen bereits indiziert, dass ihm dieser Arbeitsplatz für alle Aufgabenbereiche seiner Erwerbstätigkeit zur Verfügung steht.
  • BFH, 27.08.2002 - XI B 9/02

    Häusliches Arbeitszimmer; Abzugsbeschränkung; Leistung des ArbN-Ehegatten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2016 - 4 K 362/15
    Für Selbstständige gilt nichts anderes (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. August 2002 XI B 9/02, BFH/NV 2003, 151).
  • BFH, 22.02.2017 - III R 9/16

    Häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 1. März 2016  4 K 362/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1154 veröffentlichten Gründen statt.

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