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   FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 5 KO 1120/12   

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https://dejure.org/2012,58519
FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 5 KO 1120/12 (https://dejure.org/2012,58519)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.09.2012 - 5 KO 1120/12 (https://dejure.org/2012,58519)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. September 2012 - 5 KO 1120/12 (https://dejure.org/2012,58519)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss eines Urkundsbeamten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Baden-Württemberg, 01.06.1993 - 6 Ko 3/92

    Finanzgerichtsordnung; Erstattung der Kosten des Vorverfahrens

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 5 KO 1120/12
    Deshalb ist nach der Intention der - nach § 155 FGO auch im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden - §§ 103 Abs. 2 Satz 2, 104 Abs. 2 ZPO grundsätzlich davon auszugehen, dass bei einem Beraterwechsel nach der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren von dem erstattungsberechtigten Kläger der Nachweis zu führen ist, dass der frühere, im Vorverfahren tätige (Steuer-) Berater eine Vergütung für das Vorverfahren tatsächlich in Rechnung gestellt hat [ebenso: FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. August 2008 - 5 KO 15/08 - EFG 2008, S. 1745 (1746); FG Bremen, Beschluss vom 02. März 2000 - 2 98 273 Ko 2 - EFG 2000, S. 513; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. Juni 1993 - 6 Ko 3/92 - EFG 1994, S. 52 (53)].
  • FG Schleswig-Holstein, 20.08.2008 - 5 KO 15/08

    Kostenerstattung für das außergerichtliche Vorverfahren - keine Erstattung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 5 KO 1120/12
    Deshalb ist nach der Intention der - nach § 155 FGO auch im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden - §§ 103 Abs. 2 Satz 2, 104 Abs. 2 ZPO grundsätzlich davon auszugehen, dass bei einem Beraterwechsel nach der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren von dem erstattungsberechtigten Kläger der Nachweis zu führen ist, dass der frühere, im Vorverfahren tätige (Steuer-) Berater eine Vergütung für das Vorverfahren tatsächlich in Rechnung gestellt hat [ebenso: FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. August 2008 - 5 KO 15/08 - EFG 2008, S. 1745 (1746); FG Bremen, Beschluss vom 02. März 2000 - 2 98 273 Ko 2 - EFG 2000, S. 513; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. Juni 1993 - 6 Ko 3/92 - EFG 1994, S. 52 (53)].
  • BFH, 04.05.1965 - VII 70/62
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 5 KO 1120/12
    Da die Höhe und Fälligkeit eines solchen Pauschalhonorars im Allgemeinen nicht davon abhängt, ob überhaupt Einspruch erhoben wird, fehlt es bereits an der Verursachung durch das Vorverfahren bzw. den Prozess, so dass eine Erstattung ausgeschlossen ist [vgl. hierzu: BFH, Urteil vom 04. Mai 1965 - VII 70/62 - HFR 1965, S. 481 (482); FG Düsseldorf, Urteil vom 26. Oktober 1960 - IV 32/60 A - EFG 1961, S. 228].
  • VG Darmstadt, 01.12.1961 - IV 32/60
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 5 KO 1120/12
    Da die Höhe und Fälligkeit eines solchen Pauschalhonorars im Allgemeinen nicht davon abhängt, ob überhaupt Einspruch erhoben wird, fehlt es bereits an der Verursachung durch das Vorverfahren bzw. den Prozess, so dass eine Erstattung ausgeschlossen ist [vgl. hierzu: BFH, Urteil vom 04. Mai 1965 - VII 70/62 - HFR 1965, S. 481 (482); FG Düsseldorf, Urteil vom 26. Oktober 1960 - IV 32/60 A - EFG 1961, S. 228].
  • FG Saarland, 12.03.1985 - I 22/85
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 5 KO 1120/12
    Dies ist aber nicht Sinn und Zweck des Kostenerstattungsverfahrens [FG Saarland, Beschluss vom 12. März 1985 - I 22/85 - EFG 1985, S. 465 (466)].
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