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FG Sachsen-Anhalt, 15.04.2003 - 2 K 511/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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InvZulG (1999) § 3 Abs. 3; HGB § 255 Abs. 2
Keine Investitionszulage für anteilige Verwaltungsgemeinkosten; Investitionszulage 1999
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.04.2003 - 2 K 511/01
Der steuerrechtliche Herstellungskostenbegriff ist wiederum aus dem Handelsrecht abzuleiten (vgl. BFH, BStBl II 1990, 830). - BFH, 21.10.1993 - IV R 87/92
Steuer - Gewinnermittlung - Herstellungskosten
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.04.2003 - 2 K 511/01
Nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Herstellungskosten die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (…vgl. BFH, BFH/NV 2003, 299 ; BFH, BStBl. II 1994, 176). - BFH, 08.02.1996 - III R 35/93
Investitionszulage für Bauaufsichtshonorar an Personengesellschaften?
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.04.2003 - 2 K 511/01
Der im Investitionszulagenrecht verwendete Begriff der Herstellungskosten entspricht der steuerrechtlichen Begriffsbestimmung (vgl. BFH, BStBl. II 1996, 427; BFH, BStBl. II 1986, 367; Blümich, Kommentar zum InvZulG , § 4 Rdnr 9).
- BFH, 15.11.1985 - III R 110/80
Teilherstellungskosten als Aufwendungen, die dem Bauherrn durch den tatsächlichen …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.04.2003 - 2 K 511/01
Der im Investitionszulagenrecht verwendete Begriff der Herstellungskosten entspricht der steuerrechtlichen Begriffsbestimmung (vgl. BFH, BStBl. II 1996, 427; BFH, BStBl. II 1986, 367; Blümich, Kommentar zum InvZulG , § 4 Rdnr 9). - BFH, 20.08.2002 - IX R 73/99
Anschaffungsnaher Aufwand; Baumaßnahmen über mehrere Jahre
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.04.2003 - 2 K 511/01
Nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Herstellungskosten die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (vgl. BFH, BFH/NV 2003, 299 ; BFH, BStBl. II 1994, 176). - FG Thüringen, 22.08.2001 - III 911/00
Investitionszulagenberechtigung des entgeltlichen Nießbrauchers eines …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.04.2003 - 2 K 511/01
Unter Erhaltungsaufwendungen fallen alle laufenden Aufwendungen für die Instandhaltung und Instandsetzung des Objekts, die durch dessen gewöhnliche Nutzung veranlasst sind, seine Wesensart nicht ändern und regelmäßig in ungefähr gleicher Höhe wiederkehren (vgl. Thüringer FG, EFG 2001, 1620; Schmidt, EStG , § 21 Rdnr 71ff).