Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 26.04.2006 - 2 K 541/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,23393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung eines Vorsteuerabzugs eines ausländischen Unternehmens; Bestimmung des Begriffs der Zweigniederlassung nach dem Umsatzsteuergesetz; Erfüllen der Voraussetungen eines festen Unternehmens durch ein Repräsentationsbüro
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Repräsentationsbüro eines ausländischen Unternehmens im Inland als "Zweigniederlassung" im umsatzsteuerlichen Sinne
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Repräsentationsbüro eines ausländischen Unternehmens im Inland als "Zweigniederlassung" im umsatzsteuerlichen Sinne
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2006, 1945
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 17.07.1997 - C-190/95
ARO Lease
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.04.2006 - 2 K 541/00
Das Repräsentationsbüro der Klägerin erfüllt vorliegend jedoch nicht die nach der Rechtsprechung des EuGH an eine "feste Niederlassung" zu stellenden Anforderungen (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Juli 1997 - Rs. C - 190/95 ARO Lease, UR 1998, 185 ; EuGH-Urteil vom 07. Mai 1998 - Rs. C - 390/96 Lease Plan, UR 1998, 343; vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Mai 2003 V R 97/01, BStBl II 2003, 819 ). - BFH, 22.05.2003 - V R 97/01
Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.04.2006 - 2 K 541/00
Das Repräsentationsbüro der Klägerin erfüllt vorliegend jedoch nicht die nach der Rechtsprechung des EuGH an eine "feste Niederlassung" zu stellenden Anforderungen (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Juli 1997 - Rs. C - 190/95 ARO Lease, UR 1998, 185 ; EuGH-Urteil vom 07. Mai 1998 - Rs. C - 390/96 Lease Plan, UR 1998, 343; vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Mai 2003 V R 97/01, BStBl II 2003, 819 ). - EuGH, 07.05.1998 - C-390/96
Lease Plan
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.04.2006 - 2 K 541/00
Das Repräsentationsbüro der Klägerin erfüllt vorliegend jedoch nicht die nach der Rechtsprechung des EuGH an eine "feste Niederlassung" zu stellenden Anforderungen (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Juli 1997 - Rs. C - 190/95 ARO Lease, UR 1998, 185 ; EuGH-Urteil vom 07. Mai 1998 - Rs. C - 390/96 Lease Plan, UR 1998, 343; vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Mai 2003 V R 97/01, BStBl II 2003, 819 ).