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   FG Sachsen-Anhalt, 26.04.2006 - 2 K 541/00   

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https://dejure.org/2006,23393
FG Sachsen-Anhalt, 26.04.2006 - 2 K 541/00 (https://dejure.org/2006,23393)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.04.2006 - 2 K 541/00 (https://dejure.org/2006,23393)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. April 2006 - 2 K 541/00 (https://dejure.org/2006,23393)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung eines Vorsteuerabzugs eines ausländischen Unternehmens; Bestimmung des Begriffs der Zweigniederlassung nach dem Umsatzsteuergesetz; Erfüllen der Voraussetungen eines festen Unternehmens durch ein Repräsentationsbüro

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Repräsentationsbüro eines ausländischen Unternehmens im Inland als "Zweigniederlassung" im umsatzsteuerlichen Sinne

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Repräsentationsbüro eines ausländischen Unternehmens im Inland als "Zweigniederlassung" im umsatzsteuerlichen Sinne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1945
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.07.1997 - C-190/95

    ARO Lease

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.04.2006 - 2 K 541/00
    Das Repräsentationsbüro der Klägerin erfüllt vorliegend jedoch nicht die nach der Rechtsprechung des EuGH an eine "feste Niederlassung" zu stellenden Anforderungen (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Juli 1997 - Rs. C - 190/95 ARO Lease, UR 1998, 185 ; EuGH-Urteil vom 07. Mai 1998 - Rs. C - 390/96 Lease Plan, UR 1998, 343; vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Mai 2003 V R 97/01, BStBl II 2003, 819 ).
  • BFH, 22.05.2003 - V R 97/01

    Vorsteuer-Vergütungsverfahren

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.04.2006 - 2 K 541/00
    Das Repräsentationsbüro der Klägerin erfüllt vorliegend jedoch nicht die nach der Rechtsprechung des EuGH an eine "feste Niederlassung" zu stellenden Anforderungen (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Juli 1997 - Rs. C - 190/95 ARO Lease, UR 1998, 185 ; EuGH-Urteil vom 07. Mai 1998 - Rs. C - 390/96 Lease Plan, UR 1998, 343; vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Mai 2003 V R 97/01, BStBl II 2003, 819 ).
  • EuGH, 07.05.1998 - C-390/96

    Lease Plan

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.04.2006 - 2 K 541/00
    Das Repräsentationsbüro der Klägerin erfüllt vorliegend jedoch nicht die nach der Rechtsprechung des EuGH an eine "feste Niederlassung" zu stellenden Anforderungen (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Juli 1997 - Rs. C - 190/95 ARO Lease, UR 1998, 185 ; EuGH-Urteil vom 07. Mai 1998 - Rs. C - 390/96 Lease Plan, UR 1998, 343; vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Mai 2003 V R 97/01, BStBl II 2003, 819 ).
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