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   KAG Augsburg, 12.06.2012 - 1 MV 45/11   

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KAG Augsburg, 12.06.2012 - 1 MV 45/11 (https://dejure.org/2012,61146)
KAG Augsburg, Entscheidung vom 12.06.2012 - 1 MV 45/11 (https://dejure.org/2012,61146)
KAG Augsburg, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 1 MV 45/11 (https://dejure.org/2012,61146)
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  • zmv-online.de PDF

    Ersetzung der Zustimmung eines Diplom-Sozialpädagogen; Schwierigkeit der Tätigkeit in VergGr. S 12 Anhang B Anl. 33 zu den AVR

 
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  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus KAG Augsburg, 12.06.2012 - 1 MV 45/11
    Er solle aber auch unmittelbar praktisch bei der Bewältigung wirtschaftlich-materieller Probleme unterstützt werden, ohne deren Beseitigung soziale Konflikte regelmäßig nicht beigelegt werden können (so BAGE Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92).

    Er muss aber auch unmittelbar praktisch bei der Bewältigung wirtschaftlich-materieller Probleme unterstützt werden, ohne deren Beseitigung soziale Konflikte regelmäßig nicht beigelegt werden können (BAG Urteil vom 05. November 1986 - 4 AZR 639/85, bestätigt durch Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92).

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und

    Auszug aus KAG Augsburg, 12.06.2012 - 1 MV 45/11
    Auf den genauen zeitlichen Umfang oder gar ein Überwiegen der das Heraushebungsmerkmal erfüllenden Tätigkeit komme es nicht an (BAG NZA-RR 2009, 651, 652).
  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 639/85

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin als Amtspflegerin in einem Landratsamt

    Auszug aus KAG Augsburg, 12.06.2012 - 1 MV 45/11
    Er muss aber auch unmittelbar praktisch bei der Bewältigung wirtschaftlich-materieller Probleme unterstützt werden, ohne deren Beseitigung soziale Konflikte regelmäßig nicht beigelegt werden können (BAG Urteil vom 05. November 1986 - 4 AZR 639/85, bestätigt durch Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92).
  • LAG Hessen, 18.10.1994 - 9 Sa 1753/93

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Sozialarbeiters; Beschäftigung als

    Auszug aus KAG Augsburg, 12.06.2012 - 1 MV 45/11
    9 Sa 1753/93 festgestellt, dass die Erziehungsbeistandschaft zum Kernbereich der Tätigkeit von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen gehöre; eine "schwierige Tätigkeit" im Sinne der Entgeltgruppe S 12 Nr. 1 TVöD wurde in dieser Entscheidung nur deshalb bejaht, weil der Kläger im konkreten Fall viele Suchtmittelabhängige beraten hatte und in der nachgehenden Fürsorge für ehemalige Strafgefangene tätig war.
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