Rechtsprechung
KAG Augsburg, 12.06.2012 - 1 MV 45/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,61146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- zmv-online.de
Ersetzung der Zustimmung eines Diplom-Sozialpädagogen; Schwierigkeit der Tätigkeit in VergGr. S 12 Anhang B Anl. 33 zu den AVR
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92
Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der …
Auszug aus KAG Augsburg, 12.06.2012 - 1 MV 45/11
Er solle aber auch unmittelbar praktisch bei der Bewältigung wirtschaftlich-materieller Probleme unterstützt werden, ohne deren Beseitigung soziale Konflikte regelmäßig nicht beigelegt werden können (so BAGE Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92).Er muss aber auch unmittelbar praktisch bei der Bewältigung wirtschaftlich-materieller Probleme unterstützt werden, ohne deren Beseitigung soziale Konflikte regelmäßig nicht beigelegt werden können (BAG Urteil vom 05. November 1986 - 4 AZR 639/85, bestätigt durch Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92).
- BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08
Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und …
Auszug aus KAG Augsburg, 12.06.2012 - 1 MV 45/11
Auf den genauen zeitlichen Umfang oder gar ein Überwiegen der das Heraushebungsmerkmal erfüllenden Tätigkeit komme es nicht an (BAG NZA-RR 2009, 651, 652). - BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 639/85
Eingruppierung: Sozialarbeiterin als Amtspflegerin in einem Landratsamt
Auszug aus KAG Augsburg, 12.06.2012 - 1 MV 45/11
Er muss aber auch unmittelbar praktisch bei der Bewältigung wirtschaftlich-materieller Probleme unterstützt werden, ohne deren Beseitigung soziale Konflikte regelmäßig nicht beigelegt werden können (BAG Urteil vom 05. November 1986 - 4 AZR 639/85, bestätigt durch Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92). - LAG Hessen, 18.10.1994 - 9 Sa 1753/93
Tarifgerechte Eingruppierung eines Sozialarbeiters; Beschäftigung als …
Auszug aus KAG Augsburg, 12.06.2012 - 1 MV 45/11
9 Sa 1753/93 festgestellt, dass die Erziehungsbeistandschaft zum Kernbereich der Tätigkeit von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen gehöre; eine "schwierige Tätigkeit" im Sinne der Entgeltgruppe S 12 Nr. 1 TVöD wurde in dieser Entscheidung nur deshalb bejaht, weil der Kläger im konkreten Fall viele Suchtmittelabhängige beraten hatte und in der nachgehenden Fürsorge für ehemalige Strafgefangene tätig war.