Rechtsprechung
KAG Paderborn, 05.04.2019 - I/2019 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,45426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- zmv-online.de
Ausgleichszeitraum im Dienstplan unterliegt der Mitbestimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05
Zuständigkeit für Sozialplan
Auszug aus KAG Paderborn, 05.04.2019 - I/2019
17Wird die Feststellungsklage dagegen auf ein vergangenes Rechtsverhältnis gerichtet, so ist sie regelmäßig nur zulässig, wenn sich aus der begehrten Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben (BAG, Beschluss vom 3. Mai 2006 - 1 ABR 15/05 - juris). - BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 57/15
Mitbestimmung bei der Festlegung von sog. Ausgleichszeiträumen/Schwankungsbreiten …
Auszug aus KAG Paderborn, 05.04.2019 - I/2019
Denn die auf betrieblicher Ebene vorgenommene Bestimmung eines normativ nicht starr vorgegebenen Ausgleichszeitraums für das Erreichen einer regelmäßigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit betrifft wenigstens im Reflex notwendig die Lage und Verteilung der Arbeitszeit im Sinne mitbestimmungsrechtlicher Vorschriften und steht mit dieser in einem untrennbaren Zusammenhang (BAG, Beschluss vom 26. September 2017 - 1 ABR 57/15 - juris). - BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14
Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse - …
Auszug aus KAG Paderborn, 05.04.2019 - I/2019
Denn es ist nicht Aufgabe der Arbeitsgerichtsbarkeit, den Parteien Rechtsgutachten zu abgeschlossenen Vorgängen oder Streitigkeiten aus der Vergangenheit und den insoweit vertretenen Rechtsstandpunkten zu erteilen (BAG, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14 - juris).