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   KAG Rottenburg-Stuttgart, 26.08.2011 - AS 11/11   

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KAG Rottenburg-Stuttgart, 26.08.2011 - AS 11/11 (https://dejure.org/2011,95653)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 26.08.2011 - AS 11/11 (https://dejure.org/2011,95653)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 26. August 2011 - AS 11/11 (https://dejure.org/2011,95653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zmv-online.de PDF

    Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung in Stufe 1 des Anhangs B der Anlage 33 der AVR

  • recht.drs.de PDF

    § 34 MAVO

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94

    Eingruppierung einer Chefarztsekretärin

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 26.08.2011 - AS 11/11
    Danach liegen "schwierige Aufgaben" dann vor, wenn diese sich aus der normalen Tätigkeit herausheben, wenn sie im Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartiger qualifizierter Fähigkeiten erfordern oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit stellen (BAG 4 AZR 41/75; BAG 4 AZR 531/94).
  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 26.08.2011 - AS 11/11
    Danach liegen "schwierige Aufgaben" dann vor, wenn diese sich aus der normalen Tätigkeit herausheben, wenn sie im Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartiger qualifizierter Fähigkeiten erfordern oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit stellen (BAG 4 AZR 41/75; BAG 4 AZR 531/94).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16
    Eine schwierige Tätigkeit in diesem Sinn liegt dann vor, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit hervorhebt, wenn sie im Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartige qualifizierte Fähigkeiten erfordert oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit gestellt werden (BAG, Urteil vom 11.12.1975, 4 AZR 41/75; KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 12.05.2017 - AS 1/17
    39 Von einer schwierigen Tätigkeit im Sinne der Entgeltgruppe S 12 ist dann auszugehen, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit heraushebt, also im Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartiger qualifizierter Fähigkeiten erfordert oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit verlangt (BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 531/94; ständige Rechtsprechung des KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11; vom 21.06.2013, AS 03/13; vom 28.04.2017, AS 07/17).

    Es kann aber nicht festgestellt werden, dass die Tätigkeit der Mitarbeiterin sich von der Normaltätigkeit von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen hervorhebt (KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11; Urteil vom 21.06.2013, AS 03/13).

  • KAGH, 10.02.2012 - M 11/11

    Eingruppierung einer sozialpädagogischen Fachkraft im ambulant betreuten Wohnen;

    Sie beantragt, 1. auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichts der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Geschäfts-Nr.: AS 11/11 vom 26.08.2011 abgeändert und die Klage abgewiesen; 2. festzustellen, dass die Beauftragung eines Bevollmächtigten für das Verfahren der Parteien vor dem Kirchlichen Arbeitsgerichtshof notwendig ist.

    Sie beantragt, unter Aufrechterhaltung des Urteils des Kirchlichen Arbeitsgerichtes der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Geschäfts-Nr.: AS 11/11 vom 26.08.2011 die am 28.10.2011 eingelegte Revision abzuweisen.

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.01.2012 - AS 19/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Schwierige Tätigkeiten liegen danach vor, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit herausheben, wenn also im Vergleich zu den einfachen Arbeiten ein höherer Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartige qualifizierte Fähigkeiten gefordert sind oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit gestellt werden (vgl. Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011 - AS 11/11 - unter Bezug auf BAG, Urteil vom 10.12.1975 - 4 AZR 41/175 - AP BAT § 22 Nr. 90 - und BAG, Urteil vom 25.10.1995 - 4 AZR 531/94 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 21).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Schwierige Tätigkeiten liegen danach vor, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit herausheben, wenn also im Vergleich zu den einfachen Arbeiten ein höherer Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartige qualifizierte Fähigkeiten gefordert sind oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit gestellt werden (vgl. ständige Rechtsprechung des Kirchlichen Arbeitsgerichts der Diözese Rottenburg-Stuttgart, z.B. Urteil vom 26.08.2011 - AS 11/11 - unter Bezug auf BAG, Urteil vom 10.12.1975 - 4 AZR 41/75 - AP BAT § 22 Nr. 90 - und BAG, Urteil vom 25.10.1995 - 4 AZR 531/94 - AP BGB § 611 Kirchendienst, Nr. 21).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 4/14

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Schwierige Tätigkeiten liegen danach vor, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit herausheben, wenn im Vergleich zu den einfachen Arbeiten ein höherer Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartige qualifizierte Fähigkeiten gefordert sind oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit gestellt werden (BAG, Urteil vom 10.12.1975, 4 AZR 41/75; Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg- Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11).
  • KAG Münster, 06.09.2012 - 54/12

    Überleitung der Mitarbeiter in die Anlagen 30 bis 33 der AVR

    "Schwierige" Tätigkeiten im Sinne der Vergütungsgruppe S 12 Ziffer 1 des Anhangs B der Anlage 33 der AVR lägen jedoch auch dann vor, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit herausheben, wenn also im Vergleich zu den einfachen Arbeiten ein höherer Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartige qualifizierte Fähigkeiten gefordert sind oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit gestellt werden (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.1995 - 4 AZR 531/94-AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 21; Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg ¬Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011 - AS 11/11 und Urteil vom 20.01.2012 - AS 19/11).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.10.2013 - AS 11/13

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Schwierige Tätigkeiten liegen demnach vor, wenn diese sich aus der normalen Tätigkeit herausheben, wenn sie im Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher oder andersartiger qualifizierter Fähigkeiten erfordern oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit stellen (Kirchliches Arbeitsgericht Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11; Urteil vom 21.6.2013, AS 03/13; BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 531/94).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.10.2013 - AS 12/13

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Schwierige Tätigkeiten liegen demnach vor, wenn diese sich aus der normalen Tätigkeit herausheben, wenn sie im Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher oder andersartiger qualifizierter Fähigkeiten erfordern oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit stellen (Kirchliches Arbeitsgericht Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11; Urteil vom 21.6.2013, AS 03/13; BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 531/94).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 28.04.2017 - AS 7/17
    28 Schwierige Tätigkeiten liegen demnach vor, wenn diese sich aus der normalen Tätigkeit herausheben, wenn sie im Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher oder andersartiger qualifizierter Fähigkeiten erfordern oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit stellen (KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11; Urteil vom 21.06.2013, AS 03/13; Urteil vom 22.11.2013, AS 16/13; BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 531/94).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.09.2012 - AS 21/12

    Einstellung; Zustimmungsersetzung

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.08.2017 - AS 14/17
  • KAG Münster, 08.09.2016 - 3/16
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.11.2013 - AS 16/13
  • KAG Münster, 21.06.2012 - 52/12

    Eingruppierung; Ersetzung der Zustimmung

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.11.2013 - AS 13/13
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