Rechtsprechung
   KAGH, 07.07.2017 - M 1/2016   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,27173
KAGH, 07.07.2017 - M 1/2016 (https://dejure.org/2017,27173)
KAGH, Entscheidung vom 07.07.2017 - M 1/2016 (https://dejure.org/2017,27173)
KAGH, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - M 1/2016 (https://dejure.org/2017,27173)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,27173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • zmv-online.de PDF

    Wahlanfechtung und Besetzung des Kirchlichen Arbeitsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99

    Öffentlichkeit der Stimmauszählung

    Auszug aus KAGH, 07.07.2017 - M 1/16
    Die in § 11 Abs. 5 S. 1 MAVO ebenso wie in § 18 Abs. 3 S. 1 BetrVG vorgeschriebene Öffentlichkeit der Stimmauszählung erfordert, d~s Ort und Zeit der Stimmauszählung vorher in der Einrichtung öffentlich bekannt gemacht werden (BAG 15.11.2000- 7 ABR 53/99).

    Die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Stimmauszählung sind gerade dadurch gekennzeichnet, dass sie der Minderung abstrakter Gefahr dienen (vgl. BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99; BAG 10.7.2013 - 7 ABR 83/11).

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - rechtzeitige Bekanntgabe von

    Auszug aus KAGH, 07.07.2017 - M 1/16
    Sie sichert die Ordnungsgemäßheit und Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgänge und bildet eine wesentliche Vorausse~zung für begründetes Vertrauen der Wähler in den korrekten Ablauf der Wahl (vgl. BAG 10.7.2013 - 7 ABR 83/11).

    Die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Stimmauszählung sind gerade dadurch gekennzeichnet, dass sie der Minderung abstrakter Gefahr dienen (vgl. BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99; BAG 10.7.2013 - 7 ABR 83/11).

  • BVerfG, 02.10.2006 - 2 BvR 2480/04
    Auszug aus KAGH, 07.07.2017 - M 1/16
    ~s [liegt jedenfalls ein Verstoß gegen das Öffentlichkeitserfordernis bei der Stimmauszählung nach§ 11 Abs. 5 MAVO vor, der die Wahl zur Mitarbeitervertretung unwirksam macl 27 a) Zwar bestehen in der Rechtspiechung und Literatur unterschiedliche Ansichten darüber, ob und wann bei Vorliegen ab$oiuter Revisionsgründe in der Sache durchentschieden werden kann (vgl. Bundesverfassun sgericht 2.10.2006 - 2 BvR 2480/04 mit weiteren Nachweisen zum Streitstand).

    Nach er vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des BGH ist jedoch ein~ ersetzende Bescheidung dann möglich, wenn der jeweilige Verfahrensverstoß den der Entsi':heidung zugrunde zu legenden Streitstoff nicht in Frage stellt, dieser vielmehr beachtl~c bleibt und damit Entscheidungsreife besteht (vgl. BAG 2, 10.2006-2 BvR 2480/04 mit inweis auf BGH 14.2.1990 XII ZR 12/82).

  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

    Auszug aus KAGH, 07.07.2017 - M 1/16
    § 18 Abs. 2 BetrVG jederzeit in einem Feststellui:igsverfahren vor dem Arbeitsgericht verbindlich geklärt werden (vgl. BAG 17.1.2007 - 7 ABR 63/05).
  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 629/10

    Vergütungserwartung - Überstunden

    Auszug aus KAGH, 07.07.2017 - M 1/16
    Das Verfahren vor und nach der Zurückverweisung bildet eine Einheit (vgl. BAG 21.9.2011 - 5 AZR 629/10 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus KAGH, 07.07.2017 - M 1/16
    Ein gesetzlicher Richter bedeutet, dass der für die einzelne Sache zuständige Richter sich im Voraus möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Regelung ergeben muss (vgl. BAG 26.9.1996 - 8 AZR 126/95 mit weiteren Nachweisen; ferner B~G 25.1.2012 - 4 AZR 185/10).
  • BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 126/95

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts

    Auszug aus KAGH, 07.07.2017 - M 1/16
    Ein gesetzlicher Richter bedeutet, dass der für die einzelne Sache zuständige Richter sich im Voraus möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Regelung ergeben muss (vgl. BAG 26.9.1996 - 8 AZR 126/95 mit weiteren Nachweisen; ferner B~G 25.1.2012 - 4 AZR 185/10).
  • BAG, 02.03.1962 - 1 AZR 258/61

    Reihenfolge der Liste - Heranzuziehende Landesarbeitsrichter - Ausschluß von

    Auszug aus KAGH, 07.07.2017 - M 1/16
    Im staatlichen A~beitsgerichtsverfahren wird der Begriff der "Sitzung" dahin verstanden, dass nicht die Verhandlung in einer bestimmten Sache insgesamt, sondern nur der einzelne Sitzungstag ~emeint ist (vgl. BAG 2, 3.1962 - 1 AZR 258/61; Schwab/Weth/Liebscher, Arb1G, 4 Aufl., § 31 Rdnr 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht