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   KG, 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09   

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https://dejure.org/2009,37595
KG, 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 (https://dejure.org/2009,37595)
KG, Entscheidung vom 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 (https://dejure.org/2009,37595)
KG, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 (https://dejure.org/2009,37595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung eines Ersuchens um Strafvollstreckung im Ausland allein mit pauschaler Bezugnahme auf die Strafhöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09
    5 a) Die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin haben in ihren Bescheiden zwar zutreffend angeführt, dass im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung dem verfassungsrechtlich verbürgten Resozialisierungsanspruch des Verurteilten das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Vollstreckung gegenüberzustellen ist (vgl. BVerfGE 96, 100 = NJW 1997, 3013 = NStZ 1998, 141).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 3 VAs 11/02

    Strafvollstreckung im Heimatland eines Verurteilten: Statthaftigkeit und

    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09
    6 b) Sie haben sich aber weder mit dem belgischen Recht, das der dortigen Vollstreckung zugrunde läge, noch mit der insbesondere maßgeblichen Vollstreckungs praxis des zu ersuchenden Staates (vgl. dazu BVerfG, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 4 VAs 5/09 - OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1999, 91; 2002, 310; Hans. OLG Hamburg NStZ 1999, 197; OLG Hamm StV 2000, 379; OLG Celle StV 2000, 380) konkret befasst.
  • OLG Hamburg, 17.02.1998 - 2 VAs 11/97
    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09
    6 b) Sie haben sich aber weder mit dem belgischen Recht, das der dortigen Vollstreckung zugrunde läge, noch mit der insbesondere maßgeblichen Vollstreckungs praxis des zu ersuchenden Staates (vgl. dazu BVerfG, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 4 VAs 5/09 - OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1999, 91; 2002, 310; Hans. OLG Hamburg NStZ 1999, 197; OLG Hamm StV 2000, 379; OLG Celle StV 2000, 380) konkret befasst.
  • OLG Frankfurt, 11.09.1998 - 3 VAs 33/98
    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09
    6 b) Sie haben sich aber weder mit dem belgischen Recht, das der dortigen Vollstreckung zugrunde läge, noch mit der insbesondere maßgeblichen Vollstreckungs praxis des zu ersuchenden Staates (vgl. dazu BVerfG, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 4 VAs 5/09 - OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1999, 91; 2002, 310; Hans. OLG Hamburg NStZ 1999, 197; OLG Hamm StV 2000, 379; OLG Celle StV 2000, 380) konkret befasst.
  • OLG Celle, 08.09.1998 - 3 ARs 8/98
    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09
    6 b) Sie haben sich aber weder mit dem belgischen Recht, das der dortigen Vollstreckung zugrunde läge, noch mit der insbesondere maßgeblichen Vollstreckungs praxis des zu ersuchenden Staates (vgl. dazu BVerfG, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 4 VAs 5/09 - OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1999, 91; 2002, 310; Hans. OLG Hamburg NStZ 1999, 197; OLG Hamm StV 2000, 379; OLG Celle StV 2000, 380) konkret befasst.
  • KG, 26.07.1999 - 4 VAs 24/99
    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09
    Die nach § 28 Abs. 3 EGGVG auf eine ordnungsgemäße Ermessensausübung beschränkte Prüfung des Senats (vgl. hierzu Senat a.a.O. sowie Beschluss vom 26. Juli 1999 - 4 VAs 24/99 - ) ergibt, dass die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft sich nicht auf einen vollständig ermittelten Sachverhalt gestützt und sich nicht hinreichend mit den bereits vorliegenden Erkenntnissen auseinandergesetzt haben.
  • OLG Hamm, 25.09.2012 - 1 VAs 46/12

    Strafvollstreckung im Heimatland; Anforderungen an das Ermessen bei Versagung

    Bei der Ermessensentscheidung, ob ein Ersuchen um Übernahme der Vollstreckung angeregt wird, sind die Interessen des Verurteilten an der sozialen Wiedereingliederung in seinem Heimatland und das (inländische) öffentliche Interesse der Strafrechtspflege gegeneinander abzuwägen (BVerfG NJW 1997, 3013, 3104; KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 310, 311).

    Um dies festzustellen, ist aber eine konkrete Befassung mit dem ausländischen Recht, das der dortigen Vollstreckung zu Grunde liegt, und mit der dort maßgeblichen Vollstreckungspraxis erforderlich (KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris; OLG Celle StV 2000.380; OLG Frankfurt NStZ 1999, 91, 92; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 310 und Senatsbeschluss vom 16.03.1999 - 1 VAs 1/99 - juris; Rozek StV 2000, 380, 381).

    Nur in den Fällen, in denen eine längerfristige Strafvollstreckung geboten ist, als sie in dem zu ersuchenden Heimatstaat des Verurteilten konkret zu erwarten steht, treten regelmäßig dessen Resozialsierungsbelange hinter dem Erfordernis wirksamer inländischer Strafvollstreckung zurück (KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris).

  • OLG Hamm, 12.06.2014 - 1 VAs 25/14

    Keine zwingende Vollstreckung im Heimatland bei erheblicher Herabsetzung der

    Bei der Ermessensentscheidung, ob ein Ersuchen um Übernahme der Vollstreckung angeregt wird, sind die Interessen des Verurteilten an der sozialen Wiedereingliederung in seinem Heimatland und das (inländische) öffentliche Interesse der Strafrechtspflege gegeneinander abzuwägen (BVerfG NJW 1997, 3013, 3104; KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 310, 311).

    Um dies festzustellen, ist eine konkrete Befassung mit dem ausländischen Recht, das der dortigen Vollstreckung zu Grunde liegt, und mit der dort maßgeblichen Vollstreckungspraxis erforderlich (KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris; OLG Frankfurt NStZ 1999, 91, 92; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 310 und Senatsbeschluss vom 16.03.1999 - 1 VAs 1/99 - juris sowie Senatsbeschluss vom 25.09.2012 - III - 1 VAs 46/12 - juris).

    Nur in den Fällen, in denen eine längerfristige Strafvollstreckung geboten ist, als sie in dem zu ersuchenden Heimatstaat des Verurteilten konkret zu erwarten steht, treten regelmäßig dessen Resozialsierungsbelange hinter dem Erfordernis wirksamer inländischer Strafvollstreckung zurück (KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris; OLG Hamm a.a.O.).

  • KG, 11.05.2012 - 4 VAs 23/12

    Überstellung zur Strafvollstreckung in das Königreich Belgien

    Dieses Übereinkommen erfordert ein Überstellungsersuchen des derzeit vollstreckenden Staates (§ 71 Abs. 1 IRG, Art. 3 ÜberstÜbk), dessen Anregung im Ermessen der Staatsanwaltschaft als zunächst mit dem Begehren befasste Vollstreckungsbehörde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. Oktober 2009 - 4 VAs 13/09 - und vom 2. Juni 2009 - 4 VAs 5/09 - ) liegt.

    Es ist zu beachten, dass die Wahrung der von den Strafzwecken geprägten Belange der inländischen Rechtspflege maßgeblich abhängig ist von der Vollstreckungspraxis des zu ersuchenden Staates (vgl. BVerfG, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - 4 VAs 13/09 - m.w.Nachw.).

  • OLG München, 21.09.2015 - 4 VAs 56/09

    Kein Anspruch auf Überstellung in das Heimatland zur weiteren Strafvollstreckung

    Soweit die Verteidigung unter Hinweis auf den Beschluss des Kammergerichts vom 1.10.2009, 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09, der Ansicht ist, das hiesige Staatsministerium habe sich nicht - ausreichend - nach der belgischen Vollstreckungspraxis erkundigt, trifft dies nicht zu.
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