Rechtsprechung
KG, 02.02.2017 - 21 U 124/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Mitwirkungspflicht eines Bruchteilseigentümers an der Einräumung eines Erbbaurechts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Miteigentümers zur Mitwirkung an der Einräumung eines Erbbaurechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung eines Miteigentümers zur Mitwirkung an der Einräumung eines Erbbaurechts
- rechtsportal.de
BGB § 747 S. 2
Verpflichtung eines Miteigentümers zur Mitwirkung an der Einräumung eines Erbbaurechts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bruchteilseigentümer müssen Erbbaurecht gemeinsam einräumen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.11.2016 - 84 O 40/15
- KG, 02.02.2017 - 21 U 124/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09
Berechtigung eines Bruchteilseigentümers eines grundschuldbelasteten Grundstücks …
Auszug aus KG, 02.02.2017 - 21 U 124/16
Bei einer solchen gemeinschaftlichen Verfügung handelt es sich nach der Rechtsprechung des BGH nicht um die bloße koordinierte Verfügung der Eigentümer über ihre Eigentumsanteile, sondern ein einheitliches dingliches Rechtsgeschäft (BGH, Urteil vom 20.11.2009, V ZR 68/09, Rz 12 ff; Urteil vom 4.2.1994, V ZR 277/92, Rz 13 ff jeweils m.w.N.).Es kann zwar sein, dass z.B. ein Grundpfandrecht an dem Grundstück auf allen Miteigentumsanteilen lastet (es liegt dann ein Gesamtrecht vor, vgl. BGH Urteil vom 20.11.2009, V ZR 68/09, Rz 12), das muss aber nicht so sein.
- BGH, 25.10.2002 - V ZR 279/01
Anforderungen an die Unterzeichnung einer notariellen Urkunde
Auszug aus KG, 02.02.2017 - 21 U 124/16
Auch aus dem vom Klägervertreter angeführten Urteil des BGH vom 25. Oktober 2002 (V ZR 279/01, BGHZ 152, 255) folgt nichts anderes. - BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen …
Auszug aus KG, 02.02.2017 - 21 U 124/16
Hieraus folgt aber nur, dass die Beklagten insoweit keine Teilschuldner sind, wie es um ihre Pflicht geht, den Klägern das Erbbaurecht auf dem Grundstück durch dingliche Erklärung zu bestellen (vgl. BGH, Urteil vom 12.1.1996, V ZR 246/94, BGHZ 131, 376, Rz 7; Urteil vom 4.5.1984, V ZR 82/83). - BGH, 04.02.1994 - V ZR 277/92
Wirksamkeit einer Grundstücksübertragung bei behaupteter Geschäftsunfähigkeit …
Auszug aus KG, 02.02.2017 - 21 U 124/16
Bei einer solchen gemeinschaftlichen Verfügung handelt es sich nach der Rechtsprechung des BGH nicht um die bloße koordinierte Verfügung der Eigentümer über ihre Eigentumsanteile, sondern ein einheitliches dingliches Rechtsgeschäft (BGH, Urteil vom 20.11.2009, V ZR 68/09, Rz 12 ff; Urteil vom 4.2.1994, V ZR 277/92, Rz 13 ff jeweils m.w.N.). - BGH, 04.05.1984 - V ZR 82/83
Zulässigkeit einer nicht gegen sämtliche Miteigentümer des Verbindungsgrundstücks …
Auszug aus KG, 02.02.2017 - 21 U 124/16
Hieraus folgt aber nur, dass die Beklagten insoweit keine Teilschuldner sind, wie es um ihre Pflicht geht, den Klägern das Erbbaurecht auf dem Grundstück durch dingliche Erklärung zu bestellen (vgl. BGH, Urteil vom 12.1.1996, V ZR 246/94, BGHZ 131, 376, Rz 7; Urteil vom 4.5.1984, V ZR 82/83).