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   KG, 02.09.2004 - 12 U 211/03   

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https://dejure.org/2004,4521
KG, 02.09.2004 - 12 U 211/03 (https://dejure.org/2004,4521)
KG, Entscheidung vom 02.09.2004 - 12 U 211/03 (https://dejure.org/2004,4521)
KG, Entscheidung vom 02. September 2004 - 12 U 211/03 (https://dejure.org/2004,4521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung eines fehlenden Balkons bei Anwendung des Berliner Mietspiegels; Voraussetzungen für die Anwendung des § 5 Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG); Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verwirkung; Mietminderung wegen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlender Balkon als wohnwertminderndes Merkmal; Mietspiegel

  • Judicialis

    AGBG § 5; ; AGBG § 9; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 535; ; BGB § 556 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des Berliner Mietspiegels: fehlender Balkon ist einem nicht nutzbaren Balkon gleichzusetzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlender Balkon: Wie "nicht nutzbarer Balkon" zu behandeln!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 909
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 14.04.2003 - 8 U 398/01

    Abgrenzung Verwalter-Zwischenmietvertrag; Zwischenmietvertrag; Minderung durch

    Auszug aus KG, 02.09.2004 - 12 U 211/03
    Das Landgericht ist in der angefochtenen Entscheidung zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Vertrag vom 17. November 1994 nebst Nachträgen Nr. 1 und 2 um ein Zwischenmietverhältnis im Sinne des § 535 BGB und nicht um einen Verwaltervertrag handelt (so auch KG, Urteil vom 5. Mai 2003 - 8 U 70/02 - KG, Urteil vom 14. April 2003 - 8 U 398/01 -).

    Dies ergibt sich eindeutig aus der in § 4 Absatz 2 Satz 2 enthaltenen Bezugnahme auf § 4 Absatz 1. Für die Anwendung des § 5 AGBG ist damit kein Raum (so auch KG, Urteil vom 14. April 2003 - 8 U 398/01 - für die selben Vertragsklauseln).

  • BGH, 18.01.2001 - VII ZR 416/99

    Rechte des Auftragnehmers bei Prüfung der Schlußrechnung nach Ablauf der

    Auszug aus KG, 02.09.2004 - 12 U 211/03
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen ( BGH NJW 2001, 1649; BGH Urteil vom 14.11.2002 -VII ZR23/02-).
  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus KG, 02.09.2004 - 12 U 211/03
    Selbst eine jahrelange widerspruchslose Hinnahme von Provisionsabrechnungen des Unternehmers kann nicht als ein sich ständig wiederholendes negatives Schuldanerkenntnis eines Handelsvertreters ausgelegt werden, dass ihm Ansprüche auf Zahlung weiterer Provision nicht zustehen (BGH, NJW 1996, 588).
  • BGH, 26.05.1992 - VI ZR 230/91

    Beweismittelvernichtung und Verwirkungseinwand

    Auszug aus KG, 02.09.2004 - 12 U 211/03
    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt ( BGH NJW-RR 1992, 1240) .
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93

    Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus KG, 02.09.2004 - 12 U 211/03
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass an die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH, WM 1994, 13).
  • LG Berlin, 11.05.1990 - 29 S 20/90

    Mietminderung bei zu kleinem Briefkastenschlitz

    Auszug aus KG, 02.09.2004 - 12 U 211/03
    Entgegen der Auffassung der Klägerin geht das Landgericht zu Recht davon aus, dass die Nichtexistenz eines Balkons genauso negativ zu bewerten ist wie die Existenz eines nicht nutzbaren Balkons (so auch LG Berlin, ZK 65, GE 2001, 136; LG Berlin, ZK 63, MM 1994, 66; AG Schöneberg, MM 1990, 261).
  • KG, 30.09.2004 - 8 U 54/03

    Ermittlung einer zulässigen Mieterhöhung nach dem Berliner Mietspiegel:

    Auszug aus KG, 02.09.2004 - 12 U 211/03
    Diese Ansicht deckt sich im Übrigen mit einer Auskunft der Erstellerin des Berliner Mietspiegels 2000,der GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnwertforschung GmbH, die diese in dem beim Kammergericht rechtshängigen Berufungsverfahren 8 U 54/03 abgegeben hat.
  • OLG Zweibrücken, 10.12.2002 - 8 U 70/02

    Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag;

    Auszug aus KG, 02.09.2004 - 12 U 211/03
    Das Landgericht ist in der angefochtenen Entscheidung zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Vertrag vom 17. November 1994 nebst Nachträgen Nr. 1 und 2 um ein Zwischenmietverhältnis im Sinne des § 535 BGB und nicht um einen Verwaltervertrag handelt (so auch KG, Urteil vom 5. Mai 2003 - 8 U 70/02 - KG, Urteil vom 14. April 2003 - 8 U 398/01 -).
  • KG, 06.01.2005 - 12 U 244/03

    Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Sperrung einer Wasserstraße, um das

    Die gegen den Kläger gerichtete Bußgeldsache der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr XII F 2 - 6/99 sowie die Akten 206 C 119/03 Amtgericht Charlottenburg = 12 U 211/03 Kammergericht haben zur Information vorgelegen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • LG Berlin, 09.01.2009 - 63 S 189/08
    Denn das Fehlen eines Balkons ist - was den Berliner Mietspiegel 2007 betrifft - nicht gleichzusetzen mit dem wohnwertmindernden Merkmal eines nicht nutzbaren Balkons (anders KG, Urt. vom 2. September 2004 - 12 U 211/03 -, veröffentlicht in Juris, dort Rn. 25 ff. für den Berliner Mietspiegel 2000 unter Hinweis auf den Sinn und Zweck der Zusatzmerkmale und das Ergebnis einer Auskunft des Herausgebers des Berliner Mietspiegels 2000, sowie Kammer , Urteil vom 27. November 2007 - 63 S 144/07 -, veröffentlicht in Juris, dort Rn. 15, für den Berliner Mietspiegel 2005).
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