Rechtsprechung
KG, 02.11.2004 - 14 U 143/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bereicherungsausgleich bei fehlerhaftem Überweisungsauftrag; Wegfall der Bereicherung bei Zurückweisung einer Geldüberweisung durch den Empfänger
- Judicialis
BGB § 333
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 333
Zum Bereicherungsausgleich bei fehlerhaftem Überweisungsauftrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bereicherungsausgleich bei bei fehlerhaftem Überweisungsauftrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Bei der Ausführung eines fehlerhaften Überweisungsauftrages haftet nicht immer der Empfänger
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.05.2003 - 35 O 501/02
- KG, 02.11.2004 - 14 U 143/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.09.1989 - XI ZR 150/88
Zurückweisung einer Gutschrift durch den Kontoinhaber
Auszug aus KG, 02.11.2004 - 14 U 143/03
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1990, 323;… s.a. Baumbach/ Hopt, HGB, 31. Auflage, (7) Bankgeschäfte Rdnr. C 22) steht dem Überweisungsempfänger im Fall des fehlenden Einverständnisses mit der Überweisung entsprechend § 333 BGB das Recht zu, die Überweisung mit der Folge zurückzuweisen, dass er hieraus keine Rechte erwirbt.