Rechtsprechung
KG, 03.01.2017 - 1 W 483/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1595 Abs 1 BGB, § 1600d BGB
Abstammung: Vaterschaftsanerkennung nach dem Tod der Mutter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Eintragung des Vaters eines Kindes im Geburtsregister nach Versterben der Kindesmutter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Eintragung des Vaters eines Kindes im Geburtsregister nach Versterben der Kindesmutter
- rechtsportal.de
BGB § 1595 Abs. 1
Voraussetzungen der Eintragung des Vaters eines Kindes im Geburtsregister nach Versterben der Kindesmutter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vaterschaftsanerkennung nach dem Tod der Mutter
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nach Tod der Kindesmutter entfällt das Erfordernis ihrer Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung - Kein unbedingter Vorrang der biologischen Wahrheit
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 01.09.2016 - 71a III 364/16
- KG, 03.01.2017 - 1 W 483/16
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 26.01.2023 - 1 W 67/22
Anerkennung der Vaterschaft - Zustimmungsbedürftigkeit - Versterben der …
Die Vorschrift des § 1595 Abs. 1 BGB in der Fassung nach dem Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997 ist anwendbar, auch wenn die Betroffene vor Inkrafttreten dieses Gesetzes (01.07.1998) geboren wurde (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03.01.2017, Az. 1 W 483/16, Rn. 9, mit Nachweis).b) Nach der Gegenauffassung entfällt mit dem Tod der Mutter das Zustimmungserfordernis (…so etwa Wellenhofer in MünchKomm BGB, 8. Auflage 2020, § 1595 Rn. 14, mit Nachweisen zum Streitstand; ferner KG Berlin, Beschluss vom 03.01.2017, Az. 1 W 483/16, Rn. 15 ff.).