Rechtsprechung
   KG, 03.11.2009 - 18 WF 90/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29686
KG, 03.11.2009 - 18 WF 90/09 (https://dejure.org/2009,29686)
KG, Entscheidung vom 03.11.2009 - 18 WF 90/09 (https://dejure.org/2009,29686)
KG, Entscheidung vom 03. November 2009 - 18 WF 90/09 (https://dejure.org/2009,29686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,29686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 829
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus KG, 03.11.2009 - 18 WF 90/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen in Verfahren um die Festsetzung des Werts für eine Ehescheidung bereits mehrfach entschieden, dass durch eine zu geringe Wertfestsetzung auch ein Rechtsanwalt in seinen Rechten aus Art. 12 GG betroffen sein kann, da die Festsetzung auch für seine Vergütung maßgeblich ist (BVerfG vom 17. Oktober 1990 zu 1 BvR 283/85; BVerfG in FamRZ 2006, 24-26 und zuletzt BVerfG in NJW 2009, 1197).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch

    Auszug aus KG, 03.11.2009 - 18 WF 90/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen in Verfahren um die Festsetzung des Werts für eine Ehescheidung bereits mehrfach entschieden, dass durch eine zu geringe Wertfestsetzung auch ein Rechtsanwalt in seinen Rechten aus Art. 12 GG betroffen sein kann, da die Festsetzung auch für seine Vergütung maßgeblich ist (BVerfG vom 17. Oktober 1990 zu 1 BvR 283/85; BVerfG in FamRZ 2006, 24-26 und zuletzt BVerfG in NJW 2009, 1197).
  • OLG Dresden, 29.07.2005 - 20 WF 99/05

    Streitwert in Ehesachen

    Auszug aus KG, 03.11.2009 - 18 WF 90/09
    7 Hiervon ist entsprechend der einmütigen Handhabung fast aller Oberlandesgerichte für jeden der Eheleute ein Freibetrag in Abzug zu bringen, dessen Grund in Anlehnung an das frühere Vermögenssteuerrecht darin liegt, dass unter den Freibeträgen liegendes Vermögen nur eine selbst steuerrechtlich vom Gesetzgeber vormals respektierte durchschnittliche Vorsorge für die Wechselfälle des Lebens darstellt, die deshalb im Rahmen von § 48 Abs. 2 GKG nicht streitwerterhöhend wirken darauf (vgl. hierzu OLG Dresden in FamRZ 2006, 1053 m. w. N.).
  • BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 177/08

    Verletzung des Willkürverbots durch Streitwertfestsetzung für einverständliche

    Auszug aus KG, 03.11.2009 - 18 WF 90/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen in Verfahren um die Festsetzung des Werts für eine Ehescheidung bereits mehrfach entschieden, dass durch eine zu geringe Wertfestsetzung auch ein Rechtsanwalt in seinen Rechten aus Art. 12 GG betroffen sein kann, da die Festsetzung auch für seine Vergütung maßgeblich ist (BVerfG vom 17. Oktober 1990 zu 1 BvR 283/85; BVerfG in FamRZ 2006, 24-26 und zuletzt BVerfG in NJW 2009, 1197).
  • OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 10 WF 7/07

    Streitwertbemessung in Ehesachen

    Auszug aus KG, 03.11.2009 - 18 WF 90/09
    Unter diesen besonderen Umständen des Einzelfalles (überdurchschnittlich hohe Vermögensverhältnisse gegenüber einem wirklich geringen Aufwand) hält der Senat einen Abschlag von mindestens 20 % vom rechnerisch ermittelten Streitwert vorliegend für angemessen, und zwar nur von dem sich nach den Vermögensverhaltnissen zu bildenden Streitwert, während im Übrigen allein wegen einer einverständlichen Scheidung von den maßgeblichen Einkommens verhältnissen grundsätzlich keine Abschläge vorzunehmen sind (vgl. hierzu OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1206; auch OLG Dresden in FamRZ 2003, 1677), weil die bloße Tatsache, dass eine Ehesache ohne einander widersprechende Anträge durchgeführt wird, für sich allein noch keinen Abschlag von dem Dreifachen der Nettoeinkünfte rechtfertigt.
  • OLG Dresden, 02.09.2002 - 22 WF 115/02

    Überprüfung der Streitwertfestsetzumg für eine Ehesache im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus KG, 03.11.2009 - 18 WF 90/09
    Unter diesen besonderen Umständen des Einzelfalles (überdurchschnittlich hohe Vermögensverhältnisse gegenüber einem wirklich geringen Aufwand) hält der Senat einen Abschlag von mindestens 20 % vom rechnerisch ermittelten Streitwert vorliegend für angemessen, und zwar nur von dem sich nach den Vermögensverhaltnissen zu bildenden Streitwert, während im Übrigen allein wegen einer einverständlichen Scheidung von den maßgeblichen Einkommens verhältnissen grundsätzlich keine Abschläge vorzunehmen sind (vgl. hierzu OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1206; auch OLG Dresden in FamRZ 2003, 1677), weil die bloße Tatsache, dass eine Ehesache ohne einander widersprechende Anträge durchgeführt wird, für sich allein noch keinen Abschlag von dem Dreifachen der Nettoeinkünfte rechtfertigt.
  • OLG Koblenz, 17.05.2002 - 13 WF 224/02

    Ansprüche des Verfahrenspflegers auf Aufwendungsersatz und Vergütung

    Auszug aus KG, 03.11.2009 - 18 WF 90/09
    Der vom OLG Koblenz in Ansatz gebrachte Betrag von mindestens 60.000,00 EUR für jeden Ehegatten (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, 168) erscheint demgegenüber hier nach Auffassung des Senats als zu hoch gegriffen, weil ein Vermögen von insgesamt 120.000,00 EUR nicht mehr für die Wechselfälle des Lebens vorgehalten werden muss, sondern der Vermögensbildung dient, und steuerrechtliche Gesichtspunkte bei der Festsetzung des Streitwerts in Ehesachen nicht allein maßgeblich sein können.
  • OLG Brandenburg, 11.02.2016 - 10 WF 71/15

    Verfahrenswert für Ehescheidung und Versorgungsausgleich: Berücksichtigung eines

    Ein Vermögensfreibetrag soll es den Ehegatten ermöglichen, eine durchschnittliche Vorsorge für die Wechselfälle des Lebens zu treffen (KG, FamRZ 2010, 829, Türck-Brocker, a.a.O., Rn. 34).

    Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Wert wird teilweise mit fünf Prozent (OLG Brandenburg, 3. Familiensenat, Beschluss vom 23.6.2014, a. a. O., Rn. 18; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4.4.2008 - 2 WF 40/08, BeckRS 2008, 23821; OLG Zweibrücken, a. a. O.) bei der Wertfestsetzung berücksichtigt, teilweise werden auch 10 Prozent angesetzt (KG, FamRZ 2010, 829 sowie KG, Beschluss vom 19.1.2006 - 16 WF 180/05; vgl. zur vielfältigen Rechtsprechung auch Türck-Brocker a. a. O., § 43 Rn. 34 f.; siehe auch Meyer, GKG/FamGKG, 15. Aufl., § 43 FamGKG Rn. 11).

    Andernfalls läge eine unzulässige Doppelverwertung vor (Gottwald, FamRZ 2010, 831; a. A. KG, FamRZ 2010, 829, 830).

  • OLG Stuttgart, 22.01.2015 - 11 WF 6/15

    Verfahrenswertfestsetzung bei einverständlicher Ehescheidung: Berücksichtigung

    Dieser Abzug eines Freibetrags hat in Anlehnung an das frühere Vermögenssteuerrecht (§ 6 Vermögenssteuergesetz) seinen Grund darin, den Ehegatten zu ermöglichen, eine durchschnittliche Vorsorge für die "Wechselfälle des Lebens" zu treffen (KG Berlin, FamRZ 2010, 829).

    Die Höhe der Freibeträge wird allerdings nicht einheitlich gehandhabt: Teilweise werden 60.000,00 EUR pro Ehegatten in Abzug gebracht (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, 1681; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1940; OLG München FamRZ 2009, 1703), teilweise 30.000,00 EUR pro Ehegatte (OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 755; OLG Celle, FamRZ 2013, 149; KG Berlin, FamRZ 2010, 829: mindestens 30.000,00 EUR) oder auch nur 15.000,00 EUR pro Ehegatte (OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 2050; OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 1176; eine Übersicht findet sich bei Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG. 2. Auflage 2014, Türck-Brocker § 43 RN 35).

    Nicht einheitlich gehandhabt wird, in welcher Größenordnung ein Abzug erfolgt: Es werden zum Teil 5% (OLG Celle, FamRZ 2013, 149; OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 2050; OLG Hamm, FamRZ 2006, 353), zum Teil auch 10% (OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 249; KG Berlin, FamRZ 2010, 829) als Vermögen berücksichtigt.

  • KG, 25.08.2016 - 19 WF 143/15

    Verfahrenswertbemessung in Ehesachen: Berücksichtigung eines selbstgenutzten

    Andernfalls läge eine unzulässige Doppelverwertung vor (ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 10 WF 71/15 - juris; a.A. KG, 18. Zivilsenat, Beschluss vom 3. November 2009 - 18 WF 90/09 - juris).

    Der Abzug eines Freibetrags hat in Anlehnung an das mittlerweile außer Kraft getretene Vermögenssteuergesetz (§ 6 Vermögenssteuergesetz) seinen Grund darin, den Ehegatten zu ermöglichen, eine durchschnittliche Vorsorge für die "Wechselfälle des Lebens" zu treffen (KG, 18. Zivilsenat, Beschluss vom 3. November 2009 - 18 WF 90/09 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 11 WF 6/15 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. April 2014 - 10 WF 3/14 -, juris; Klüsener in: Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl. § 43 FamGKG RdNr. 19).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht