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KG, 04.07.2003 - 17 UF 160/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Ausschluss eines Versorgungsausgleichs nach § 1587c Nr. 1 BGB; Billigkeit eines Versorgungsausgleichs bei auf Grundlage einer überobligationsmäßigen Erwerbstätigkeit des Ausgleichsgegners erworbener Anwartschaft; Schicksal eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1587c Abs. 1; VAÜG § 2 Abs. 2 S. 2
Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten; Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen überobligationsmäßiger Erwerbstätigkeit
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg - 161 F 131/94
- KG, 04.07.2003 - 17 UF 160/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1841
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 4/85
Voraussetzungen einer über längere Zeit begangenen gröblichen …
Auszug aus KG, 04.07.2003 - 17 UF 160/03
Daraus folgt, dass die Durchführung des Versorgungsausgleichs hier ausnahmsweise als grob unbillig anzusehen und deshalb auszuschließen ist (vgl. etwa BGH, FamRZ 1987, 49;… Palandt/Brudermüller, BGB, 61. Auflage, § 1587 c Rn. 27).
- BGH, 15.08.2007 - XII ZB 64/06
Rechtsfolgen des Todes des Ausgleichsberechtigten für das …
Der vom Kammergericht - zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung - hervorgehobene Gesichtspunkt, dass in den Fällen des § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG die Wiederaufnahme des Versorgungsausgleichsverfahrens und dessen endgültiger Abschluss bei Beendigung des Scheidungsverbunds regelmäßig nicht absehbar und von den Parteien nicht beeinflussbar sei (KG FamRZ 2005, 986 und 2003, 1841, 1842 mit kritischer Anm. Kemnade aaO 1842), rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung dieser Fälle nicht. - KG, 30.09.2004 - 16 UF 75/04
Aussetzung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich: Tod des …
Verneinend: 17. Zivilsenat des Kammergerichts - 17 UF 160/03 - FamRZ 2003, 1841 f, wobei die dortigen Erwägungen wegen des schließlich erkannten Ausschlusses nach § 1587 c BGB jedoch nicht tragend waren; Münchener Kommentar/Sander, BGB, § 2 VAÜG Rdnr. 14; Maier, Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung § 2 VAÜG Anm. 3 - jeweils unter Hinweis darauf, dass das Antragsrecht der Hinterbliebenen in § 2 Abs. 2 Satz 2 VAÜG sonst keinen Anwendungsbereich hätte; dazu auch Hahne in FamRZ 1991, 1392, 1394: Gesetz zur Überleitung des Versorgungsausgleichs auf das Beitrittsgebiet.