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   KG, 05.01.2006 - 28 AR 116/05   

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https://dejure.org/2006,9015
KG, 05.01.2006 - 28 AR 116/05 (https://dejure.org/2006,9015)
KG, Entscheidung vom 05.01.2006 - 28 AR 116/05 (https://dejure.org/2006,9015)
KG, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 28 AR 116/05 (https://dejure.org/2006,9015)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer obergerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsvereinbarung für mehrere Streitgenossen; Deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung bei erkennbaren Zweifeln des befassten Gerichts an der eigenen Zuständigkeit; Zulässigkeit einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 19a; ; ZPO § 36 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 19a § 36 Nr. 3
    Keine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Nr. 3 ZPO bei vorhandenem gemeinsamen besonderem Gerichtsstand für eine beabsichtigte Drittwiderklage; Zum allgemeinen Gerichtsstand des Insolvenzverwalters nach § 19a ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 775
  • NZI 2006, 352
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus KG, 05.01.2006 - 28 AR 116/05
    Dabei ist unerheblich, ob und in welcher Höhe tatsächlich Gebühren oder Auslagen angefallen sind, was gegebenenfalls im Kostenfestsetzungsverfahren zu entscheiden wäre (BGH, NJW-RR 1987, 757).
  • BGH, 09.10.1986 - I ARZ 487/86

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei mehreren beklagten Streitgenossen

    Auszug aus KG, 05.01.2006 - 28 AR 116/05
    Ferner kann eine Zuständigkeitsbestimmung trotz eines gemeinsamen Gerichtsstands auch dann in Betracht kommen, wenn sich dieser - etwa als gemeinsamer Tatort einer unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) oder Sitz einer BGB-Gesellschaft (§ 22 ZPO) - nicht zuverlässig feststellen lässt (vgl. BGH, NJW 1987, 439 [440]; OLGR Celle 2001, 198).
  • OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 105/97

    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten wegen der Kosten eines im Miteigentum

    Auszug aus KG, 05.01.2006 - 28 AR 116/05
    Sämtliche Tatbestände des § 36 ZPO dienen dazu, langwierigen Streitigkeiten der Gerichte über die Grenzen ihrer Zuständigkeiten ein schnelles Ende zu setzen und in dieser Frage unverzüglich für Klarheit zu sorgen (BGHZ 17, 168 [170]; BGH, NJW 2000, 1425 [1426]).
  • BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 114/03

    Zuständigkeitsbestimmung trotz Vorliegens eines besonderen gemeinschaftlichen

    Auszug aus KG, 05.01.2006 - 28 AR 116/05
    In solchen Fällen gebietet es der Grundsatz der Prozessökonomie, in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO durch eine deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung Klarheit zu schaffen, und nicht etwa den Antragsteller darauf zu verweisen, die Rechtsauffassung des Ausgangsgerichts nach Erlass eines klageabweisenden Prozessurteils in einem Berufungsverfahren überprüfen zu lassen (so in ständiger Rechtsprechung der erkennende Senat; vgl. IPrax 2002, 515; KGR Berlin, 2003, 230 [232]; KGR Berlin 2005, 723; vgl. jetzt auch BayObLG, NJW-RR 2004, 944; OLGR Karlsruhe 2004, 257).
  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus KG, 05.01.2006 - 28 AR 116/05
    Sämtliche Tatbestände des § 36 ZPO dienen dazu, langwierigen Streitigkeiten der Gerichte über die Grenzen ihrer Zuständigkeiten ein schnelles Ende zu setzen und in dieser Frage unverzüglich für Klarheit zu sorgen (BGHZ 17, 168 [170]; BGH, NJW 2000, 1425 [1426]).
  • KG, 14.10.2004 - 28 AR 55/04

    Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts für Streitigkeiten aus

    Auszug aus KG, 05.01.2006 - 28 AR 116/05
    In solchen Fällen gebietet es der Grundsatz der Prozessökonomie, in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO durch eine deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung Klarheit zu schaffen, und nicht etwa den Antragsteller darauf zu verweisen, die Rechtsauffassung des Ausgangsgerichts nach Erlass eines klageabweisenden Prozessurteils in einem Berufungsverfahren überprüfen zu lassen (so in ständiger Rechtsprechung der erkennende Senat; vgl. IPrax 2002, 515; KGR Berlin, 2003, 230 [232]; KGR Berlin 2005, 723; vgl. jetzt auch BayObLG, NJW-RR 2004, 944; OLGR Karlsruhe 2004, 257).
  • KG, 09.04.2001 - 28 AR 8/01

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; Auslandsberührung i.S.d. Art. 6

    Auszug aus KG, 05.01.2006 - 28 AR 116/05
    In solchen Fällen gebietet es der Grundsatz der Prozessökonomie, in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO durch eine deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung Klarheit zu schaffen, und nicht etwa den Antragsteller darauf zu verweisen, die Rechtsauffassung des Ausgangsgerichts nach Erlass eines klageabweisenden Prozessurteils in einem Berufungsverfahren überprüfen zu lassen (so in ständiger Rechtsprechung der erkennende Senat; vgl. IPrax 2002, 515; KGR Berlin, 2003, 230 [232]; KGR Berlin 2005, 723; vgl. jetzt auch BayObLG, NJW-RR 2004, 944; OLGR Karlsruhe 2004, 257).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18

    Zuständigkeitsbestimmung - fliegendes Personal - Stationierungsort

    Gleiches gelte aus prozessökonomischen Gründen, wenn das mit der Sache befasste, an sich zuständige Gericht bereits Zweifel an seiner Zuständigkeit hat erkennen lassen (KG 05.01.2006 - 28 AR 116/05 - juris Rn 4).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 6 SHa 140/18

    Arbeitsort eines Piloten - Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland -

    Gleiches gelte aus prozessökonomischen Gründen, wenn das mit der Sache befasste, an sich zuständige Gericht bereits Zweifel an seiner Zuständigkeit hat erkennen lassen (KG 5 Januar 2006 - 28 AR 116/05 Rn. 4).
  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzklagen aufgrund von

    Stellt das bestimmende Gericht in einem solchen Fall das Bestehen eines gemeinsamen besonderen Gerichtsstandes fest, ist die hierdurch begründete örtliche Zuständigkeit durch eine deklaratorische Bestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auszusprechen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 05.01.2006 - 28 AR 116/05, juris-Rn. 4; BayObLG, Beschluss vom 10.11.2003 - 1Z AR 114/03).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütung eines nach Ende einer ehrenamtlichen

    Im Anschluss an diese Erwägung des Gesetzgebers hat bereits das OLG Zweibrücken (NJW-RR 2006, 775) entschieden, dass von einer (erneuten) Erstbetreuung mit der Folge der Zubilligung der erhöhten Anfangsvergütung auszugehen ist, wenn nach Beendigung einer zunächst vorläufig angeordneten Betreuung durch Zeitablauf erst neun Monate später erneut ein Betreuer bestellt wird.
  • OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 1 AR 4/07

    Gerichtsstandsbestimmungsantrag: Zuständigkeit des Gerichts bei Streitgenossen;

    Den Voraussetzungen nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist genügt, wenn nach dem Parteivortrag ein gemeinsamer Gerichtsstand nicht zuverlässig feststellbar ist (s. BayObLGZ 1985, S. 314, 317; KG, NJW-RR 2006, S. 775; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 36 Rdnr. 18; Musielak/Heinrich, a.a.O., § 36 Rdnr. 16 m.w.Nw.).
  • OLG Celle, 04.07.2017 - 18 AR 7/17

    Bestimmung des gemeinsam örtlich zuständigen Gericht für eine Schadensersatzklage

    Gleiches gilt trotz eines gemeinsamen Gerichtsstands auch dann, wenn sich dieser als gemeinsamer Tatort einer unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) nicht zuverlässig feststellen lässt ( KG Berlin, Beschluss vom 05. Januar 2006 - 28 AR 116/05 -, Rn. 4, juris).
  • OLG München, 08.01.2013 - 34 AR 336/12

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Klage gegen einen inländischen Anlageberater

    7 2. Auch wenn ein gemeinsamer (besonderer) Gerichtsstand besteht, kann eine (deklaratorische) Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO getroffen werden, sofern das mit der Sache befasste Gericht das Bestehen eines gemeinsamen Gerichtsstands mit nachvollziehbaren Gründen in Frage stellt oder sich der gemeinsame Gerichtsstand nicht zuverlässig feststellen lässt (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1514; BayObLG vom 10.4.2003, 1Z AR 25/03, bei juris; KG NJW-RR 2006, 775; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 18).
  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 33/17

    Begriff des Betroffenseins i.S. von § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO

    Stellt das bestimmende Gericht in einem solchen Fall das Bestehen eines gemeinsamen besonderen Gerichtsstandes fest, ist die hierdurch begründete örtliche Zuständigkeit durch eine deklaratorische Bestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auszusprechen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 05.01.2006 - 28 AR 116/05, juris-Rn. 4; BayObLG, Beschluss vom 10.11.2003 - 1Z AR 114/03).
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