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   KG, 05.11.2007 - 10 U 36/07   

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KG, 05.11.2007 - 10 U 36/07 (https://dejure.org/2007,56200)
KG, Entscheidung vom 05.11.2007 - 10 U 36/07 (https://dejure.org/2007,56200)
KG, Entscheidung vom 05. November 2007 - 10 U 36/07 (https://dejure.org/2007,56200)
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  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus KG, 05.11.2007 - 10 U 36/07
    Ein Fehlverhalten des Rechtsanwalts, etwa durch Geltendmachung von Ansprüchen in einem größeren Umfang als sie sich bei Überprüfung durch das Gericht als begründet erweisen, lässt den Zurechnungszusammenhang nicht entfallen ( BGH NJW 2006, 1065 [BGH 10.01.2006 - VI ZR 43/05] ).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus KG, 05.11.2007 - 10 U 36/07
    Nach Treu und Glauben besteht ein Auskunftsanspruch, wenn zwischen den Parteien eine Sonderverbindung besteht und der Berechtigte über den Umfang seiner Rechte entschuldbar in Unkenntnis ist, während der Verpflichtete die Auskunft zur Beseitigung der Ungewissheit unschwer geben kann (BHG NJW 1995, 386, 387 [BGH 17.05.1994 - X ZR 82/92] ).
  • BGH, 28.11.1989 - VI ZR 63/89

    Rechte und Pflichten der beteiligten Kreditinstitute im Scheckeinzugsverkehr

    Auszug aus KG, 05.11.2007 - 10 U 36/07
    Die Sonderbeziehung kann sich auch aus gesetzlichen Ansprüchen ergeben ( BGH NJW 1990, 1358).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus KG, 05.11.2007 - 10 U 36/07
    In Anlehnung an § 1004 BGB gewährt die Rechtsrechung demjenigen, der das Ziel einer unwahren Tatsachenbehauptung geworden ist, gegen den Störer einen Anspruch auf Widerruf dieser Behauptung, um einem Zustand fortdauernder Rufbeeinträchtigung ein Ende zu machen und so die rechtswidrige Störung abzustellen ( BGH NJW 1995, 861, 862 [BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94] ).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus KG, 05.11.2007 - 10 U 36/07
    Zwar wäre die Beklagte verpflichtet gewesen, den Kläger vor Veröffentlichung des Verdachts zum Vorwurf der Untreue anzuhören (vgl. BGH NJW 2000, 1036, 1037 [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99] ).
  • OLG München, 09.03.1995 - 29 U 3903/94

    Telefon-Sex-Foto / Telephonsex-Photo

    Auszug aus KG, 05.11.2007 - 10 U 36/07
    Der Anspruchsteller kann verlangen, dass die Mitteilung der Berichtigung nach Art und Aufmachung geeignet ist, den gleichen Grad an Aufmerksamkeit zu erzeugen wie die Erstmitteilung ( OLG München NJW-RR 1996, 539 [OLG München 09.03.1995 - 29 U 3903/94] ).
  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 255/80

    Abgrenzung von Werturteilen gegenüber Tatsachenbehauptungen - Vorwurf des

    Auszug aus KG, 05.11.2007 - 10 U 36/07
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn zugleich beim Leser die Vorstellung von konkreten tatsächlichen Vorgängen erweckt wird, die mit den Mitteln des Beweises auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden könnten ( BGH NJW 1982, 2248, 2249 [BGH 22.06.1982 - VI ZR 255/80] ; NJW-RR 19999, 1251.1252f) Die im Konjunktiv gehaltenen Formulierungen, dass der Verzicht auf ein Millionengeschäft wegen des Verdachts der Untreue auch die Staatsanwaltschaft interessieren dürfte und dass die Ermittler klären müssten, ob der Kläger die Interessen der BSR gewahrt habe, sprechen zunächst für die Einordnung als Meinungsäußerung.
  • LG Berlin, 21.12.2006 - 27 O 936/06
    Auszug aus KG, 05.11.2007 - 10 U 36/07
    Auf die Berufungen der Beklagten und des Klägers wird das am 21. Dezember 2006 verkündete Teilurteil des Landgerichts Berlin - 27 O 936/06 geändert und wie folgt neu gefasst:.
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