Rechtsprechung
   KG, 06.05.2013 - 10 U 132/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40612
KG, 06.05.2013 - 10 U 132/12 (https://dejure.org/2013,40612)
KG, Entscheidung vom 06.05.2013 - 10 U 132/12 (https://dejure.org/2013,40612)
KG, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 10 U 132/12 (https://dejure.org/2013,40612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,40612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemeldung, 21.05.2013)

    Frontal21-Autor gewinnt Rechtsstreit gegen "Spiegel"

Besprechungen u.ä.

  • cam-media-watch.de (Entscheidungsanmerkung)

    Jobst Spengemann: ZDF-Sendung mit weitreichenden Folgen für SPIEGEL-Redakteur Markus Grill

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Berlin, 17.03.2011 - 27 O 106/11

    ZDF: Mal PR-Agent, mal Reporter

    Auszug aus KG, 06.05.2013 - 10 U 132/12
    Die Unterlassungsansprüche stünden ihm aus den bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren (27 O 106/11 = 10 U 55/11) dargelegten Umständen zu.

    Zu Recht geht das Landgericht davon aus, dass sich aus dem Umstand, dass der Kläger die wegen der Äußerung begehrten einstweiligen Verfügungen zunächst nur gegen die Beklagte zu 1. (27 O 85/11) und gesondert gegen den Beklagten zu 3) (27 O 106/11) erwirkt hat, nicht ergibt, dass zwei Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinn vorliegen.

    Danach war der über 999, 96 ? hinausgehende Anspruch des Klägers gegen die Beklagte zu 1) auf Freistellung in Höhe von insgesamt 1.385,69 ? ebenso zurückzuweisen, wie der gegenüber dem Beklagten zu 3) geltend gemachte Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten in Höhe 610, 11 ? wegen der vorgerichtlichen Kosten für die Abmahnung des Beklagten zu 3) im einstweiligen Verfügungsverfahren zum Geschäftszeichen 27 O 106/11 (Anlage 9).

    Die Aufforderung bezog sich auf die drei einstweiligen Verfügungsverfahren mit den Geschäftszeichen 27 O 85/11 (10 U 53/11), 27 O 133/11 (10 U 54/11) und 27 O 106/11 (10 U 55/11).

  • KG, 15.12.2011 - 10 U 55/11
    Auszug aus KG, 06.05.2013 - 10 U 132/12
    Der Senat hat insoweit in seinen Urteilen vom 15. Dezember 2011 zu den Geschäftszeichen 10 U 54/11 und 10 U 55/11 darauf abgestellt, dass der Kläger die Information über eine Patenschaft selbst einen Tag später korrigiert hat.

    Die Aufforderung bezog sich auf die drei einstweiligen Verfügungsverfahren mit den Geschäftszeichen 27 O 85/11 (10 U 53/11), 27 O 133/11 (10 U 54/11) und 27 O 106/11 (10 U 55/11).

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus KG, 06.05.2013 - 10 U 132/12
    Eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Sachaussage des Autors muss die Grenzen des Denkanstoßes überschreiten und sich dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung nahe legen (vgl. BVerfGE 43, 130, 139; NJW 2004, 1942-1943; BGHZ 78, 9, 14 f.; AfP 1994, 295, 297; 299, 301; NJW 2000, 656, 657).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus KG, 06.05.2013 - 10 U 132/12
    Eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Sachaussage des Autors muss die Grenzen des Denkanstoßes überschreiten und sich dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung nahe legen (vgl. BVerfGE 43, 130, 139; NJW 2004, 1942-1943; BGHZ 78, 9, 14 f.; AfP 1994, 295, 297; 299, 301; NJW 2000, 656, 657).
  • BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98

    Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung

    Auszug aus KG, 06.05.2013 - 10 U 132/12
    Eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Sachaussage des Autors muss die Grenzen des Denkanstoßes überschreiten und sich dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung nahe legen (vgl. BVerfGE 43, 130, 139; NJW 2004, 1942-1943; BGHZ 78, 9, 14 f.; AfP 1994, 295, 297; 299, 301; NJW 2000, 656, 657).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus KG, 06.05.2013 - 10 U 132/12
    Eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Sachaussage des Autors muss die Grenzen des Denkanstoßes überschreiten und sich dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung nahe legen (vgl. BVerfGE 43, 130, 139; NJW 2004, 1942-1943; BGHZ 78, 9, 14 f.; AfP 1994, 295, 297; 299, 301; NJW 2000, 656, 657).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

    Auszug aus KG, 06.05.2013 - 10 U 132/12
    Eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Sachaussage des Autors muss die Grenzen des Denkanstoßes überschreiten und sich dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung nahe legen (vgl. BVerfGE 43, 130, 139; NJW 2004, 1942-1943; BGHZ 78, 9, 14 f.; AfP 1994, 295, 297; 299, 301; NJW 2000, 656, 657).
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 152/09

    Kosten anwaltlicher Abmahnungen wegen persönlichkeitsrechtsverletzender

    Auszug aus KG, 06.05.2013 - 10 U 132/12
    Zu Recht und unter Bezugnahme auf die hierzu entwickelte Rechtsprechung (S. 15/16 UA) geht das Landgericht davon aus, dass Voraussetzung für die Beurteilung der Frage ob und in welchem Umfang dem Geschädigten auch die Erstattung bzw. Freistellung von Rechtsanwaltskosten zusteht, ist, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (vgl. BGH, Urt. v. 5.10.2010, VI ZR 152/09, Rn. 9 - zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht