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KG, 08.03.1979 - (3) Ss 307/78 (Ss 145/78) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess; Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Beziehens und Vorrätighaltens pornographischer Schriften zum Zwecke der Verbreitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.06.1978 - 1 Unz Ls 22/77
- KG, 08.03.1979 - (3) Ss 307/78 (Ss 145/78)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 1897 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.12.1976 - V ZR 145/74
Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters
Auszug aus KG, 08.03.1979 - Ss 307/78
Aber selbst wenn dieser, was die Revision selbst nicht behauptet, vor dem Beziehen der Hefte durch den Angeklagten gesagt haben sollte, die fraglichen Schriften erfüllten nicht den Tatbestand des § 184 Abs. 3 StGB , war das Landgericht nicht gehindert, einen unvermeidbaren Verbotsirrtum des geschäftserfahrenen und durch eine frühere einschlägige Verurteilung vorgewarnten Angeklagten zu verneinen (vgl. KG JR 1977, 379, 380 mit Anm. Rudolphi).
- BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98
Kinderpornographie
Die Norm dient nämlich auch dem Schutz des Kindes davor, als Modell für die Herstellung derartiger Filme mißbraucht zu werden (OLG Koblenz NJW 1979, 1467, 1468; OLG München OLGSt Nr. 1 zu § 184 StGB; KG NJW 1979, 1897; diese Auslegung liegt auch schon der Entscheidung des Senats in BGHSt 43, 366, 368 zugrunde). - KG, 24.02.1982 - Ss 79/81 Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof den Schutzzweck des neu gefaßten Sexualstrafrechts herangezogen, wonach sexuell in der Entwicklung befindliche junge Menschen vor einer Beeinträchtigung ihrer Gesamtentwicklung durch sexuelle Handlungen geschützt werden sollen (so auch KG NJW 1979, 1897 [Ls]).