Rechtsprechung
   KG, 08.03.1988 - 1 W 880/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2518
KG, 08.03.1988 - 1 W 880/88 (https://dejure.org/1988,2518)
KG, Entscheidung vom 08.03.1988 - 1 W 880/88 (https://dejure.org/1988,2518)
KG, Entscheidung vom 08. März 1988 - 1 W 880/88 (https://dejure.org/1988,2518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2746 (Ls.)
  • NJW-RR 1988, 1031
  • MDR 1988, 582
  • FamRZ 1988, 981
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.07.1986 - BReg. 3 Z 102/86

    Zulässigkeit einer Feststellungsentscheidung über die Zulässigkeit einer vom

    Auszug aus KG, 08.03.1988 - 1 W 880/88
    Nach Ansicht des Senats ist dieses Rechtsmittel trotz der Entlassung des Betroff. zulässig; anders als bei der Entlassung nach richterlicher Entscheidung über die Freiheitsentziehung (vgl. dazu BayObLGZ 1986, 310) gebe es im vorl. Fall keinen Grund, den Rechtsmittelzug abzubrechen, weil es hier um die Überprüfung einer von der Verwaltungsbehörde (Polizei) angeordneten Freiheitsentziehung in einem echten (öffentlich-rechtlichen) Streitverfahren gehe und sich die Hauptsache mit der Entlassung des Betroff. noch nicht erledigt habe.
  • BayObLG, 20.03.1987 - BReg. 3 Z 44/87

    Sicherungshaft gegen einen Ausländer nach Streichung von § 21 Abs. 2 AsylV1G a.F.

    Auszug aus KG, 08.03.1988 - 1 W 880/88
    Wie der Senat in Abgrenzung zu einer Entscheidung des BayObLG (BayObLGZ 1987, 109 betr. Haftanordnung) weiter ausführt, seien die vorst. Grundsätze Ä mit dem Ziel, eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der freiheitsentziehenden Anordnung trotz scheinbarer Erledigung zu erreichen Ä nicht nur dann anzuwenden, wenn die »Erledigung« nach Einlegung des Rechtsmittels eingetreten sei, sondern auch dann, wenn die in der früheren Anordnung gesetzte Frist bereits im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung abgelaufen sei.
  • BayObLG, 05.05.1988 - BReg. 3 Z 14/88

    Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung nach

    Auszug aus KG, 08.03.1988 - 1 W 880/88
    auch BayObLG (Beschluß Ä BReg 3 Z 14/88 Ä v. 5.5.88, in BayObLGZ 1988, 137 = DÖV 1989 Heft 4 S. 168 = MDR 1988 Heft 10 S. 872) zur nachträglichen gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer von der Polizei Ä auf der Grundlage des Bayer. PAG Ä vorgenommenen Freiheitsentziehung für den Fall, daß die von der Polizei festgehaltene Person entlassen worden ist, bevor der Richter über die Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung entschieden hat.
  • KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
    : 1. Soweit nach § 68b Abs. 1 Satz 1 FGG für die Betreuerbestellung die Einholung des Gutachtens eines Sachverständigen vorgeschrieben ist, gelten die für die frühere Gebrechlichkeitspflegschaft vertretenen Grundsätze zum Erfordernis sogenannter Gutachtenqualität ärztlicher Stellungnahmen (vgl. KG, FamRZ 1988, 981 = NJW-RR 1988, 1031) entsprechend.

    Der Senat hat dazu früher in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten im Hinblick auf die damaligen Voraussetzungen der sog. Gebrechlichkeitspflegschaft (§ 1910 II und III BGB a.F.) zur sog. Gutachtenqualität ärztlicher Stellungnahmen, die eine richterliche Nachvollziehbarkeit ermöglichen müßten, im wesentlichen folgendes ausgeführt (Senat, FamRZ 1988, 981 = NJW-RR 1988, 1031):.

    Darüber hinaus hat der Senat in FamRZ 1988, 981, 983, weiter ausgeführt, daß die vorbezeichneten Anforderungen an die sog. Gutachtenqualität ärztlicher Äußerungen in noch stärkerem Maße gelten, wenn es sich nicht nur um die Aufrechterhaltung der damaligen Zwangspflegschaft gegen den Willen des Betr.

    Rspr. des Senats (z.B. FamRZ 1988, 981, 983) auch i.V. mit den aktenkundigen früheren ärztlichen Stellungnahmen nicht aus, um der zeitnah erstellten ärztlichen Äußerung vom 11.1.1994 die erforderliche Gutachtenqualität i.S. der jetzt ausdrücklich im Gesetz enthaltenen Regelung des § 68b I S. 1, 4 und 5 FGG zu verleihen.

  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach

    Es sieht sich daran durch Beschlüsse des Kammergerichts (vgl. OLGZ 1985, 188; Inf. AuslR 1985, 210; FamRZ 1988, 981 ) gehindert.
  • KG, 10.09.1992 - 1 W XX B 3114/92
    Selbst wenn man für die Frage der Erledigung der Hauptsache entgegen der Auffassung des Bundesgerichtshofs entsprechend der früheren Auffassung des Senats (vgl. OLGZ 1985, 188; FamRZ 1988, 981) darauf abstellen wollte, ob der Entscheidung eine Signalwirkung für in derselben Sache getroffene Folgeanordnungen zukommt, wäre das Ergebnis hier kein anderes, weil jedenfalls im vorliegenden Unterbringungsverfahren nach dem landgesetzlichen Unterbringungsgesetz (§ 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 FGG) gerade keine Folgeanordnung getroffen worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht