Rechtsprechung
KG, 09.06.2010 - 1 AR 5/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 4 FamFG, § 314 FamFG, § 1906 BGB
Unterbringungssache: Abgabe an ein anderes Gericht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Abgabe einer Unterbringungssache bei Aufenthalt des Betroffenen in einem anderen Gerichtsbezirk
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Abgabe einer Unterbringungssache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 5; FamFG § 314
Begriff des Aufenthalts des Betroffenen in einer Unterbringungssache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Abgabe einer Unterbringungssache
Papierfundstellen
- FGPrax 2010, 318
- FGPrax 2011, 318
- FamRZ 2010, 1844
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 05.11.2013 - 11 AR 7/13
Abgabe einer Unterbringungssache: Zuständiges Gericht bei der zwangsweisen …
Auf einen "gewöhnlichen Aufenthalt" der Betroffenen stellt § 314 FamFG gerade nicht ab, es kommt also nicht darauf an, dass die Betroffene im Bezirk des Gerichts, wohin das Verfahren abgegeben werden soll, den Schwerpunkt ihrer Lebensbindungen begründet hat (vgl. KG FamRZ 2010, 1844). - OLG Hamburg, 07.12.2018 - 2 AR 6/18
Verfahrensabgabe bei Psychiatrieaufenthalt
Ausreichend ist vielmehr, wenn der rein tatsächliche Aufenthalt des Betroffenen wechselt (KG Berlin, FamRZ 2010, 1844). - OLG Brandenburg, 24.09.2019 - 1 AR 38/19
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit durch ein Oberlandesgericht
Die für Unterbringungsverfahren geltende Vorschrift des § 314 FamFG ergänzt die allgemeine Regelung in § 4 FamFG für die Abgabe einer Unterbringungssache an ein anderes Gericht (KG, FGPrax 2010, 318;… BeckOK/Günter, FamFG, 31. Ed., § 314 vor Rn. 1).