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   KG, 10.06.2009 - 21 U 80/08   

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https://dejure.org/2009,37783
KG, 10.06.2009 - 21 U 80/08 (https://dejure.org/2009,37783)
KG, Entscheidung vom 10.06.2009 - 21 U 80/08 (https://dejure.org/2009,37783)
KG, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 21 U 80/08 (https://dejure.org/2009,37783)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Recht des Auftraggebers zur Selbstvornahme nach Fristsetzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 298/06

    Bemessung der Entschädigung bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde;

    Auszug aus KG, 10.06.2009 - 21 U 80/08
    Denn sie hat dem Kläger Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung der Abdichtung nicht mitgeteilt (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2007, VII ZR 183/05, NJW 2008, 515).
  • BGH, 25.10.2005 - V ZR 241/04

    Voraussetzungen der Zurückweisung von Parteivorbringen wegen Überschreitung einer

    Auszug aus KG, 10.06.2009 - 21 U 80/08
    Die Beklagte ist mit ihren Einwendungen gegen das Gutachten nicht ausgeschlossen, weil sie auf die Folgen der Nichtbeachtung der Stellungnahmefrist in der gerichtlichen Verfügung vom 20.03.2007 nicht hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2005, V ZR 241/04, NJW-RR 2006, 428).
  • OLG München, 05.12.2002 - 6 U 5770/01

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Auszug aus KG, 10.06.2009 - 21 U 80/08
    Jedoch verlangt der Kläger mit seiner - jetzt nicht mehr umstellbaren - Klage keine Mangelbeseitigung und könnte den Vorschuss auch nicht gleichzeitig neben der Nacherfüllung geltend machen (vgl. Kniffka in Kniffka/Koeble, aaO., Rn. 127 f. m.w.N. und Sprau, aaO. § 634 Rn. 2; vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2003, X ZR 128/01, NJW-RR 2003, 1423).
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus KG, 10.06.2009 - 21 U 80/08
    Denn sie hat dem Kläger Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung der Abdichtung nicht mitgeteilt (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2007, VII ZR 183/05, NJW 2008, 515).
  • BGH, 20.05.2003 - X ZR 128/01

    Aufrechnung mit einer einredebehafteten Forderung

    Auszug aus KG, 10.06.2009 - 21 U 80/08
    Jedoch verlangt der Kläger mit seiner - jetzt nicht mehr umstellbaren - Klage keine Mangelbeseitigung und könnte den Vorschuss auch nicht gleichzeitig neben der Nacherfüllung geltend machen (vgl. Kniffka in Kniffka/Koeble, aaO., Rn. 127 f. m.w.N. und Sprau, aaO. § 634 Rn. 2; vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2003, X ZR 128/01, NJW-RR 2003, 1423).
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