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   KG, 13.04.1992 - 24 W 2935/91   

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https://dejure.org/1992,5796
KG, 13.04.1992 - 24 W 2935/91 (https://dejure.org/1992,5796)
KG, Entscheidung vom 13.04.1992 - 24 W 2935/91 (https://dejure.org/1992,5796)
KG, Entscheidung vom 13. April 1992 - 24 W 2935/91 (https://dejure.org/1992,5796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärung konkreter Nachteile bei baulichen Veränderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentümer; Entfernung; Gründach; Einbau; Oberlicht; Nachteil

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus KG, 13.04.1992 - 24 W 2935/91
    Nach BGH NJW 1992, 978 gilt allerdings weiterhin, daß eine einseitig vorgenommene Umbaumaßnahme nicht zu einer Beeinträchtigung der Rechte der übrigen Wohnungseigentümer durch eine nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage führen darf.
  • BGH, 12.12.1991 - III ZR 18/91

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Bediensteten eines

    Auszug aus KG, 13.04.1992 - 24 W 2935/91
    Die weiteren Ausführungen des Landgerichts zu §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG orientieren sich aber an dem Vorlagebeschluß des Senats vom 28. November 1990 - 24 W 5299/90 -, dem der Bundesgerichtshof mit seiner zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung vom 19. Dezember 1991 (NJW 1992, 972 = WE 1992, 105 = GE 1992, 321) nicht gefolgt ist.
  • KG, 28.11.1990 - 24 W 5299/90
    Auszug aus KG, 13.04.1992 - 24 W 2935/91
    Die weiteren Ausführungen des Landgerichts zu §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG orientieren sich aber an dem Vorlagebeschluß des Senats vom 28. November 1990 - 24 W 5299/90 -, dem der Bundesgerichtshof mit seiner zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung vom 19. Dezember 1991 (NJW 1992, 972 = WE 1992, 105 = GE 1992, 321) nicht gefolgt ist.
  • LG Berlin, 07.07.2022 - 85 S 16/21

    Erweiterung des Sondereigentums muss rückgängig gemacht werden

    Dieses stellt einen Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer dar, der nicht hinzunehmen ist (vgl. KG, Beschluss vom 13.04.1992 zu 24 W 2935/91).
  • OLG Hamm, 05.01.2004 - 15 W 153/03

    Zur Frage der Verpflichtung der Wohnungseigentümer, beabsichtigten baulichen

    Die genannten Dachausbauten stellen einen Eingriff in die Dachkonstruktion dar und bedeuten für die Zukunft eine erhöhte Wartungs- und Reparaturanfälligkeit (KG OLGZ 1992, 426).
  • OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95

    Anspruch auf Zustimmung des Ausbaus des in einem Sondereigentum stehenden

    So hat das Kammergericht eine nur theoretische Möglichkeit, daß beim Einbau einer Lichtkuppel Undichtigkeiten im Dach auftreten, die aber bei fachgerechter Ausführung praktisch ausscheidet, für nicht ausreichend zur Feststellung eines Nachteils erachtet (KG OLGZ 92, 426, 428).
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