Rechtsprechung
KG, 13.06.2003 - 6 U 76/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz eines Einbruchschadens gegen eine Hausratversicherung nach dem Recht der DDR; Ausschluss der Einstandspflicht bei außer Gebrauch befindlichen Schmuckstücken; Voraussetzungen für die Annahme des "Außer Gebrauch sein" von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 2 (Kurzinformation)
Ausschluss des Versicherungsschutzes nach § 4 lit. c) ABEH
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZGB -DDR § 248 Abs. 1 § 263 Abs. 1
Auslegung der Allgemeinen Bedingungen der erweiterten Haushaltsversicherung der DDR; Haftungshilfsgrenzen für Schmuckstücke "außer Gebrauch"
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.03.2002 - 7 O 575/01
- KG, 13.06.2003 - 6 U 76/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1296 (Ls.)
- NJW-RR 2004, 322
- VersR 2004, 235
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.06.1993 - VI ZR 302/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus KG, 13.06.2003 - 6 U 76/02
Der Frage, wie die Auslegung danach im Einzelnen zu erfolgen hat, müsste zwar nicht weiter nachgegangen werden, wenn für die Auslegung der ABEH auf eine entsprechende Rechtspraxis in der DDR zurückgegriffen werden könnte (vgl. dazu BGH, NJW 1993, 2531 unter II. 1.). - BGH, 13.06.1995 - IX ZR 137/94
Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung
Auszug aus KG, 13.06.2003 - 6 U 76/02
Bundesdeutsches Recht ist aber in den Fällen anzuwenden, in denen neue, von außen auf das Schuldverhältnis einwirkende, sich auch nicht aus seiner inneren Entwicklung ergebende Umstände an das Schuldverhältnis herantreten (vgl. BGHZ 123, 59, 623; BGH, ZIP 1995, 1200, 1202). - BGH, 16.03.1983 - IVa ZR 111/81
Anspruch auf Zahlung der Versicherungsleistung aus einem …
Auszug aus KG, 13.06.2003 - 6 U 76/02
Diese Auslegung hat der Bundesgerichtshof gebilligt (vgl. VersR 1973, 1010, 1012 und VersR 1983, 573, 574).
- BGH, 15.11.1995 - IV ZR 159/94
Abgrenzung von Feuer-Pflichtversicherungen in der ehemaligen DDR
Auszug aus KG, 13.06.2003 - 6 U 76/02
Das gilt auch für Versicherungsverträge (vgl. BGH, DtZ 1996, 276, 277). - BGH, 20.06.1973 - IV ZR 52/72
Risikobeschränkung - Obliegenheit - Schmuck - Verschlossenes Behältnis - Erhöhte …
Auszug aus KG, 13.06.2003 - 6 U 76/02
Diese Auslegung hat der Bundesgerichtshof gebilligt (vgl. VersR 1973, 1010, 1012 und VersR 1983, 573, 574). - OLG Jena, 23.11.1994 - 4 U 160/94
Rentenanspruch gegen die Staatliche Versicherung der DDR; Vergleich als …
Auszug aus KG, 13.06.2003 - 6 U 76/02
Nach einem Einbruch in das Einfamilienhaus des Klägers regulierte die Beklagte als Rechtsnachfolgerin der D V-A, die in die bei der Staatlichen Versicherung der DDR bestehenden Verträge eingetreten war (vgl. dazu OLG Jena, DtZ 1995, 141, 142) den Schaden bis auf Schmuck im Werte von 14.832 DM und - teilweise - eine Münzsammlung im Werte von noch 3.294 DM.
- LG Bonn, 04.10.2012 - 18 O 75/12
Gesamtschuldnerausgleich nach einem Schadensereignis auf der Baustelle gegenüber …
Ein Versagen der Konstruktion infolge einer Witterungseinwirkung beweist im Allgemeinen nach der Lebenserfahrung, dass die Anlage fehlerhaft errichtet oder mangelhaft unterhalten war (OLG Koblenz NJW-RR 2004, 322, 323 zu § 836 BGB).