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   KG, 13.10.2004 - 3 UF 57/04   

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https://dejure.org/2004,23705
KG, 13.10.2004 - 3 UF 57/04 (https://dejure.org/2004,23705)
KG, Entscheidung vom 13.10.2004 - 3 UF 57/04 (https://dejure.org/2004,23705)
KG, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 3 UF 57/04 (https://dejure.org/2004,23705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfähigkeit bei Einkünften von Arbeitslosenhilfe; Verletzung der Obliegenheitspflicht eines Unterhaltspflichtigen; Anrechnung fiktiver Nebenverdienste bei einem Unterhaltsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.06.1993 - XII ZR 49/92

    Bemessung des Unterhalts bei Selbständigen mit schwankendem Einkommen

    Auszug aus KG, 13.10.2004 - 3 UF 57/04
    Kommt ein Unterhaltsverpflichteter wie hier dieser Obliegenheit schuldhaft nicht nach, so muss er sich so behandeln lassen, als ob er das Einkommen, das er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte, tatsächlich hätte ( vgl. BGH FamRZ 1992, 1045; 1993, 1304).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus KG, 13.10.2004 - 3 UF 57/04
    Das Gericht muss vielmehr feststellen, dass für den Verpflichteten nach Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheitszustand und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage überhaupt eine Beschäftigungschance gegeben war (BGH, NJW 1994, 1002, 1003; FamRZ 1996, 345, 346 ).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91

    Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher

    Auszug aus KG, 13.10.2004 - 3 UF 57/04
    Kommt ein Unterhaltsverpflichteter wie hier dieser Obliegenheit schuldhaft nicht nach, so muss er sich so behandeln lassen, als ob er das Einkommen, das er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte, tatsächlich hätte ( vgl. BGH FamRZ 1992, 1045; 1993, 1304).
  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in

    Auszug aus KG, 13.10.2004 - 3 UF 57/04
    Zusätzlich ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang es dem betreffenden Unterhaltsverpflichteten unter Abwägung seiner von ihm darzulegenden besonderen Lebens- und Arbeitssituation sowie gesundheitlichen Belastung mit der Bedarfslage des Unterhaltsberechtigten zugemutet werden kann, eine Nebentätigkeit auszuüben (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 661) .
  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Auszug aus KG, 13.10.2004 - 3 UF 57/04
    Das Gericht muss vielmehr feststellen, dass für den Verpflichteten nach Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheitszustand und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage überhaupt eine Beschäftigungschance gegeben war (BGH, NJW 1994, 1002, 1003; FamRZ 1996, 345, 346 ).
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