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   KG, 15.02.2006 - 1 AR 1296/05 - 3 Ws 552/05   

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https://dejure.org/2006,32405
KG, 15.02.2006 - 1 AR 1296/05 - 3 Ws 552/05 (https://dejure.org/2006,32405)
KG, Entscheidung vom 15.02.2006 - 1 AR 1296/05 - 3 Ws 552/05 (https://dejure.org/2006,32405)
KG, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 1 AR 1296/05 - 3 Ws 552/05 (https://dejure.org/2006,32405)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Inanspruchnahme des nicht zur Hauptverhandlung erschienenen Zeugen für die durch sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung entstandenen Kosten trotz eines zwischenzeitlichen rechtskräftigen Abschlusses des Strafverfahrens

  • Judicialis

    StPO § 51 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 51 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.1997 - 2 StR 545/96

    Keine ausdrückliche Freistellung von Kosten, die Dritten auferlegt wurden, in der

    Auszug aus KG, 15.02.2006 - 3 Ws 552/05
    Denn nach gewandelter Rechtsauffassung bedarf es, um im Umfang der Belastung des Zeugen als Angeklagter entlastet zu werden, nicht eigens einer Einschränkung der Kostentragungspflicht in der Urteilsformel, weshalb auch keine dahingehende Ergänzung der Kostenentscheidung des Urteils verlangt werden kann und die auf solche Ergänzung zielende sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung selbst bei rechtzeitiger Einlegung sogar unzulässig wäre (vgl. BGHSt 43, 146, 148, unter Aufgabe von BGHSt 10, 126; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 30, 31; KG, Beschluss vom 30. Mai 2002 - 4 Ws 143/01 - Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 465 Rdn. 4).
  • OLG Dresden, 25.08.1999 - 2 Ws 422/99

    Freistellung des Angeklagten von den durch das Ausbleiben des Zeugen entstandenen

    Auszug aus KG, 15.02.2006 - 3 Ws 552/05
    Denn nach gewandelter Rechtsauffassung bedarf es, um im Umfang der Belastung des Zeugen als Angeklagter entlastet zu werden, nicht eigens einer Einschränkung der Kostentragungspflicht in der Urteilsformel, weshalb auch keine dahingehende Ergänzung der Kostenentscheidung des Urteils verlangt werden kann und die auf solche Ergänzung zielende sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung selbst bei rechtzeitiger Einlegung sogar unzulässig wäre (vgl. BGHSt 43, 146, 148, unter Aufgabe von BGHSt 10, 126; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 30, 31; KG, Beschluss vom 30. Mai 2002 - 4 Ws 143/01 - Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 465 Rdn. 4).
  • BGH, 03.01.1957 - 4 StR 410/56

    Kostenhaftung eines zunächst nicht entschuldigten Zeugen - Die Kostenpflilcht des

    Auszug aus KG, 15.02.2006 - 3 Ws 552/05
    Denn nach gewandelter Rechtsauffassung bedarf es, um im Umfang der Belastung des Zeugen als Angeklagter entlastet zu werden, nicht eigens einer Einschränkung der Kostentragungspflicht in der Urteilsformel, weshalb auch keine dahingehende Ergänzung der Kostenentscheidung des Urteils verlangt werden kann und die auf solche Ergänzung zielende sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung selbst bei rechtzeitiger Einlegung sogar unzulässig wäre (vgl. BGHSt 43, 146, 148, unter Aufgabe von BGHSt 10, 126; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 30, 31; KG, Beschluss vom 30. Mai 2002 - 4 Ws 143/01 - Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 465 Rdn. 4).
  • KG, 13.11.2000 - 4 Ws 200/00
    Auszug aus KG, 15.02.2006 - 3 Ws 552/05
    Obwohl bei ihr als solcher aufgrund der Ausbildung und der - wenn auch angesichts des Lebensalters von 28 Jahren am Terminstag 18. November 2004 noch nicht besonders langen - Berufspraxis vorausgesetzt werden kann, dass sie die gesetzlichen Folgen des Ausbleibens ohnehin kannte, sieht das Gesetz für einen solchen Fall doch keine Ausnahme von der Hinweispflicht vor (vgl. KG, Beschluss vom 13. November 2000 - 4 Ws 200/00 - Juris, betreffend pensionierten Polizeibeamten).
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