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   KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14   

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KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14 (https://dejure.org/2015,48220)
KG, Entscheidung vom 15.06.2015 - 24 U 84/14 (https://dejure.org/2015,48220)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 2015 - 24 U 84/14 (https://dejure.org/2015,48220)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14
    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrags, konkreter Vertriebsabsprachen oder eines gemeinsamen Vertriebskonzepts bestanden haben oder sich aus Indizien ergeben, etwa daraus, dass der vom Verkäufer eingeschaltete Vermittler Formulare der Bank unbeanstandet verwendet hat oder der Bank wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen desselben Objekts vermittelt hat (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 2006, 1104/1199ff. Rdn.41ff.; 2007, 1255/1259 Rdn.69ff.; WM 2008, 1121/1122 Rdn.14ff.; WM 2010, 1451/1452L Rdn.12ff.; 2069/2070 Rdn.17f., jew. m.w.N.).

    aa) Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ist nur ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss, was regelmäßig erst dann der Fall ist, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. BGH WM 2008, 1121/1122 Rdn.14; MDR 2014, 170 Rdn.26 m.w.N.).

    cc) Jedenfalls hat das Landgericht mit Recht angenommen, dass die Kläger keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorgetragen haben, die den Schluss zuließen, dass einem mit der Darlehensbewilligung befassten Mitarbeiterder Beklagten, dessen Kenntnis ihr gemäß § 166 Abs. 2 BGB zuzurechnen ist, eine sittenwidrige Überteuerung der streitgegenständlichen Eigentumswohnung im Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrags positiv bekannt war oder sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. BGH WM 2008, 1121/1122f., Rdn.17ff. m.w.N.).

  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

    Auszug aus KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14
    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beträgt die Frist, innerhalb derer ein notariell beurkundetes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über den finanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung gemäß § 147 Abs. 2 BGB angenommen werden kann, regelmäßig vier Wochen; etwas anderes gilt nur bei Vorliegen absehbarer Verzögerungen (vgl. BGH NJW 2010, 2873/2874, Rdn.11f. m.w.N.).

    Als schlüssige Annahmeerklärung kann grundsätzlich nur ein Verhalten gewertet werden, das in dem Bewusstsein erfolgt, dass für das Zustandekommen des Vertrags zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist (vgl. BGH a.a.O., NJW 2010, 2873/2875, Rdn.18 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2013 - 24 U 143/12

    Rechte des Auftraggebers bei Verwendung falscher Wärmedämmplatten und damit

    Auszug aus KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14
    Der in einem weiteren Rechtsstreit vor dem Senat - 24 U 143/12 - sachverständig ermittelte Verkehrswert von 1.100,00 EUR/qm für eine andere Wohnung in dem Objekt spreche ebenfalls für eine Überteuerung, da die Kläger 2.000 EUR/qm bezahlt hätten.

    (3) Die Kläger berufen sich weiter auf das im Rechtsstreit vor dem Senat - 24 U 143/12 - eingeholte Verkehrswertgutachten des Sachverständigen Dipl.-Ing.

  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14
    Ein besonders grobes Missverhältnis, das ohne Hinzutreten weiterer Umstände den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt, liegt bei Grundstückskaufverträgen grundsätzlich erst ab einer Verkehrswertüber- oder-unterschreitung von 90% vor (vgl. BGH MDR 2014, 456).
  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 508/12

    Vollfinanzierter Wohnungskaufvertrag: Prozessführungsbefugnis für

    Auszug aus KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14
    aa) Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ist nur ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss, was regelmäßig erst dann der Fall ist, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. BGH WM 2008, 1121/1122 Rdn.14; MDR 2014, 170 Rdn.26 m.w.N.).
  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14
    Die Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 BGB-lnfoV a.F. greift jedoch nicht ein, weil die Beklagte das Muster nicht unverändert übernommen, sondern einer inhaltlichen Bearbeitung unterzogen hat (vgl. BGH WM 2014, 887 Ls. u. Rdn.15).
  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14
    Die nach der vorliegend maßgebenden, bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung (Art. 229 § 22 Abs. 2 EGBGB) der §§ 495 Abs. 1, 355 Abs. 2 BGB zu erteilende Widerrufsbelehrung genügt den Anforderungen des Deutlichkeitsgebots (§ 355 Abs. 2 S.1 BGB a.F.) nicht, weil sie sich auf die Aussage beschränkt, dass die Frist "frühestens" mit Erhalt dieser Belehrung beginnt, was es dem Verbraucher nicht ermöglicht, den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen (vgl. BGHZ 194, 238 Rdn.9 nach juris).
  • BGH, 07.06.2013 - V ZR 10/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die unbefristete

    Auszug aus KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14
    Soweit diese ein unbefristetes Fortbestehen des Angebots vorsieht, ist sie gemäß § 308 Abs. 1 BGB auch bei dessen Widerruflichkeit unwirksam (vgl. dazu im Einzelnen BGH ZIP 2013, 2108).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14
    Erst recht kann nicht auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen werden (vgl. zu Vorstehendem BGH ZIP 2004, 1758/1759ff; MDR 2008, 755/756 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

    Auszug aus KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14
    Bei der Beurteilung des Wertverhältnisses zwischen Immobilie und Kaufpreis sind die im Gesamtaufwand für den Erwerb enthaltenen Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Provisionen und Gebühren für Mietgarantie und Finanzierungsvermittlung nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH WM 2008, 115/118 Rdn.34; NJW 2008, 1585/1588 Rdn.38, jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

  • BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02

    Umfang einer Sicherungsvereinbarung; Sicherung von Ansprüchen des Kreditgebers

  • BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 220/04

    Annahme eines groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung bei

  • BGH, 09.02.2006 - I ZR 70/03

    Verzugsschaden bei Sicherungszession

  • BGH, 27.06.1997 - V ZR 91/96

    Berücksichtigung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß;

  • BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen eines Immobilienkaufs;

  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

  • BGH, 19.04.2011 - XI ZR 256/10

    Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06

    Anforderung an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer weitgehend aus

  • BGH, 02.10.1990 - XI ZR 306/89

    Persönliche Haftung des Darlehensnehmers nach Erlöschen der Grundschuld in der

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 17/04

    Auslegung einer Abtretungserklärung

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