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   KG, 15.08.2007 - 2 Ss 172/07 - 3 Ws (B) 440/07   

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KG, 15.08.2007 - 2 Ss 172/07 - 3 Ws (B) 440/07 (https://dejure.org/2007,75211)
KG, Entscheidung vom 15.08.2007 - 2 Ss 172/07 - 3 Ws (B) 440/07 (https://dejure.org/2007,75211)
KG, Entscheidung vom 15. August 2007 - 2 Ss 172/07 - 3 Ws (B) 440/07 (https://dejure.org/2007,75211)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Terminsverlegung bei Verhinderung des Verteidigers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 09.07.1996 - Ss 319/96

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung durch die

    Auszug aus KG, 15.08.2007 - 2 Ss 172/07
    Vielmehr kommt es darauf an, ob die prozessuale Fürsorgepflicht eine Terminsverlegung geboten hätte (vgl. OLG Köln VRS 92, 261 ).

    Daran jedoch fehlt es hier, denn zur Zulässigkeit des Rügevorbringens gehört nicht nur die Mitteilung der für die Vertagung angeführten Gründe, sondern auch, dass die besonderen Umstände, insbesondere die Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalles, Anlass und Voraussehbarkeit sowie die voraussichtliche Dauer der Verhinderung, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage und die Fähigkeit des Betroffenen, sich selbst zu verteidigen, dargelegt werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Prüfung zu ermöglichen, ob die beantragte Vertagung geboten war (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Januar 2000 a.a.O.; OLG Köln VRS 92, 261 (262) m.w.N.).

  • BayObLG, 31.05.1994 - 2 ObOWi 194/94

    Erhebung eines Bußgeldes wegen der Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus KG, 15.08.2007 - 2 Ss 172/07
    Zwar hat der Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren - ebenso wie der Angeklagte eines Strafverfahrens - grundsätzlich das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BayObLG StV 1995, 10 [BayObLG 31.05.1994 - 2 ObOWi 194/94] ).
  • BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02

    Keine Wiedereinsetzung bei blindem Vertrauen auf die Beratung des Verteidigers

    Auszug aus KG, 15.08.2007 - 2 Ss 172/07
    Zwar ist im Straf- wie im Ordnungswidrigkeitsverfahren überwiegend anerkannt, dass ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch dann als entschuldigt im Sinn des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO bzw. § 74 Abs. 2 OWiG anzusehen sein kann, wenn es auf einem - auch unrichtigen oder rechtsirrigen - Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (vgl. OLG Hamm JMBl. MW 1978, 32 (33); BayObLG VRS 104, 302 (304) ; Seitz in Göhler, OWiG 14. Aufl., § 74 Rdn. 32).
  • KG, 20.07.1993 - 3 Ws (B) 411/93
    Auszug aus KG, 15.08.2007 - 2 Ss 172/07
    Bestehen ausreichend Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der von der Verteidigung erteilten Auskunft oder Beratung, muss diesen durch Nachfrage bei Gericht nachgegangen werden und betrifft den Betroffenen ein Mitverschulden an einer etwaigen Terminsversäumung (vgl. OLG Hamm und BayObLG a.a.O., OLG Düsseldorf ZfS 1993, 101 (102); Senat NZV 1993, 453; Seitz in Göhler a.a.O.).
  • KG, 23.02.2005 - 3 Ws (B) 74/05

    Bußgeldverfahren: Vortragspflicht für die Rechtsbeschwerde nach Verwerfung des

    Auszug aus KG, 15.08.2007 - 2 Ss 172/07
    Zwar ist es unschädlich, dass die Ausführungen im Schriftsatz des Verteidigers der Betroffenen vom 22. Dezember 2006 hauptsächlich der Begründung des in ihm außerdem gestellten Wiedereinsetzungsantrages dienen sollten, und auch die - hier fehlende - Stellung eines ausdrücklichen Rechtsbeschwerdeantrages ist entbehrlich, weil das Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG ohnehin nur in vollem Umfang angefochten werden kann (vgl. Senat Beschluss vom 23. Februar 2005 - 3 Ws (B) 74/05 -).
  • KG, 30.10.2000 - 3 Ws (B) 487/00
    Auszug aus KG, 15.08.2007 - 2 Ss 172/07
    Zum notwendigen Rügevorbringen gehören daher Ausführungen, die es dem Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen, sowohl das Gewicht des konkreten Verhinderungsgrundes als auch die Möglichkeit zu seiner Beseitigung zu beurteilen (vgl. BGH a.a.O.; Senat, Beschlüsse vom 30. Oktober 2000 - 3 Ws (B) 487/00 - und 16. Mai 2007 - 3 Ws (B) 145/07 -).
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