Rechtsprechung
KG, 16.09.2002 - 8 U 62/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Hemmung der Verjährung durch nicht individualisierten Mahnbescheid; Schadensersatz; Mietausfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1 (a.F.) § 558
Unterbrechung der Verjährung durch Erlass eines Mahnbescheides; Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs
Verfahrensgang
- LG Berlin - 29 O 783/99
- KG, 16.02.2002 - 8 U 62/01
- KG, 16.09.2002 - 8 U 62/01
- VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 181/02
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04
Anforderungen an die Individualisierung eines Mietzinsanspruchs im Mahnbescheid
Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen soll (BGH, NJW 2001, 305 mit weiteren Nachweisen; Kammergericht, Urteil vom 7. August 2003, 8 U 266/02; KG, KGR Berlin 2003, 161). - KG, 07.08.2003 - 8 U 266/02
Mietrechtsstreit: Verspätetes Vorbringen in der Berufungsinstanz zu überhöhtem …
Zwar trifft es zu, dass bei der Geltendmachung einer Mehrzahl von Einzelforderungen deren Bezeichnung im Mahnbescheid dem Beklagten ermöglichen muss, die Zusammensetzung des verlangten Gesamtbetrages aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen zu erkennen (BGH NJW 2001, 305; vgl. auch Senatsurteil vom 16.09.2002 - 8 U 62/01 - GE 2002, 1490 = KG-Report 2003, 161).