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   KG, 16.10.2008 - 22 W 64/08   

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https://dejure.org/2008,12995
KG, 16.10.2008 - 22 W 64/08 (https://dejure.org/2008,12995)
KG, Entscheidung vom 16.10.2008 - 22 W 64/08 (https://dejure.org/2008,12995)
KG, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 22 W 64/08 (https://dejure.org/2008,12995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten des Rechtsstreits nach Erledigung einer Klage auf Erstattung der den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigenden Differenz der Reparaturkosten

  • Judicialis

    ZPO § 91a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a
    Kosten des Rechtsstreits nach Erledigung einer Klage auf Erstattung der den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigenden Differenz der Reparaturkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Kostenrisiko einer "130 %-Klage”

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 237/07

    Ersatz der Reparaturkosten über den Wiederbeschaffungswert hinaus; Anforderungen

    Auszug aus KG, 16.10.2008 - 22 W 64/08
    Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes mit Urteil vom 22. April 2008 - VI ZR 237/07 - NJW 2008, 2183 ist zunächst geklärt, dass der Geschädigte auch bei durchgeführter Reparatur und Abrechnung auf Reparaturkostenbasis bei Überschreitung des Wiederbeschaffungswertes um nicht mehr als 30 %, Reparaturkosten im Regelfall nur verlangen kann bzw. das erforderliche Integritätsinteresse nachgewiesen hat, wenn er das Fahrzeug nach dem Unfall sechs Monate weiternutzt.
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - 1 W 6/08

    Anspruch auf einen den Wiederbeschaffungswert eines unfallgeschädigten

    Auszug aus KG, 16.10.2008 - 22 W 64/08
    Das OLG Düsseldorf hat deshalb zu Recht mit Beschluss vom 3. April 2008 - 1 W 6/08 - r+s 2008, 216 entschieden, dass auch bei Abrechnung auf Reparaturkostenbasis das Integritätsinteresse erst durch eine sechsmonatige Weiternutzung des Fahrzeuges nachgewiesen ist, der Schädiger erst nach Ablauf der Frist zahlen müsse und die Kosten des in der Hauptsache durch die innerhalb dieser Frist erfolgte Zahlung erledigten Rechtsstreits den Geschädigten treffen.
  • OLG Celle, 22.01.2008 - 5 W 102/07

    Anforderungen an den Nachweis des Integritätsinteresses nach Reparatur eines

    Auszug aus KG, 16.10.2008 - 22 W 64/08
    Der abweichende Ansatz, dies gälte nur für die Abrechnung auf Gutachtenbasis, der den Entscheidungen des OLG Celle mit Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 W 102/07 - NJW 2008, 928 [zu § 91a ZPO] sowie des OLG Nürnberg mit Beschluss vom 7. August 2007 - 2 W 1109/07 - DAR 2008, 27 [zu § 93 ZPO] zu Grunde lag, lässt sich daher nicht mehr rechtfertigen.
  • OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07

    Reparatur eines Fahrzeugs, dessen Wiederbeschaffung günstiger ist als die

    Auszug aus KG, 16.10.2008 - 22 W 64/08
    Der abweichende Ansatz, dies gälte nur für die Abrechnung auf Gutachtenbasis, der den Entscheidungen des OLG Celle mit Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 W 102/07 - NJW 2008, 928 [zu § 91a ZPO] sowie des OLG Nürnberg mit Beschluss vom 7. August 2007 - 2 W 1109/07 - DAR 2008, 27 [zu § 93 ZPO] zu Grunde lag, lässt sich daher nicht mehr rechtfertigen.
  • LG Berlin, 29.06.2020 - 43 T 5/20

    Kostenentscheidung bei Erledigung er Hauptsache im Verkehrsunfallprozess

    Er vermag seinen fälligen Anspruch im Prozess mangels Nachweis vor Ablauf von sechs Monaten jedoch im Regel nicht durchsetzen (vgl. dazu KG, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - 22 W 64/08 - juris Rn. 15).
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