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   KG, 17.03.2020 - 13 U 6/19   

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https://dejure.org/2020,80784
KG, 17.03.2020 - 13 U 6/19 (https://dejure.org/2020,80784)
KG, Entscheidung vom 17.03.2020 - 13 U 6/19 (https://dejure.org/2020,80784)
KG, Entscheidung vom 17. März 2020 - 13 U 6/19 (https://dejure.org/2020,80784)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 211/15

    Zum Zurückbehaltungsrecht des Käufers bei Lieferung eines Neuwagens mit einem

    Auszug aus KG, 17.03.2020 - 13 U 6/19
    (aa) Die Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts steht unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben; der Erwerber kann die Zahlung des Kaufpreises dann nicht oder nicht vollständig verweigern, wenn dies nach den Gesamtumständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der Pflichtverletzung des Verkäufers gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 VIII ZR 211/15, NJW 2017, 1100 [bei juris Rz 21] sowie MünchKomm/Emmerich, BGB [8. Aufl. 2019], § 320 Rn. 51).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 211/15, NJW 2017, 1100 [bei juris Rz. 23]) soll eine Zurückbehaltung der gesamten Gegenleistung insbesondere in Fällen in Betracht kommen, in denen der Veräußerer den Vertragsgegenstand zur Beseitigung des Mangels wieder an sich nehmen muss und vor Beseitigung des Mangels längere Zeit verstreichen lässt, während der der Erwerber den Kaufgegenstand nicht nutzen kann.

  • BGH, 18.04.2007 - XII ZR 139/05

    Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen durch den Mieter

    Auszug aus KG, 17.03.2020 - 13 U 6/19
    b) Die Einrede des § 320 BG ist anerkanntermaßen neben den Gewährleistungsrechten anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - XII ZR 139/05, NJW-RR 2007, 1021 [bei juris Rn. 28]); auf die klägerseitig behauptete Kenntnis des Beklagten von einem Rechtsmangel kommt es daher nicht weiter an.

    (bb) Die weitere Frage, in welchem Umfang ein Leistungsverweigerungsrecht besteht, entzieht sich einer allgemeingültigen Betrachtung, sondern ist vom Gericht im Rahmen des Beurteilungsermessens aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben zu beantworten (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - XII ZR 139/05, NJW-RR 2007, 1021 [bei juris Rn. 291; OLG Rostock, Urteil vom 14. November 2019 - 3 U 28/18, nur bei juris, dort Rz 40).

  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 277/95

    Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen

    Auszug aus KG, 17.03.2020 - 13 U 6/19
    Aber der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung mittlerweile präzisiert und ausgesprochen, dass anderes gelte, wenn die volle Zurückbehaltung des Kaufpreises insbesondere wegen der Geringfügigkeit des noch ausstehenden Teiles gegen Treu und Glauben verstieße (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1996 V ZR 277/95, NJW 1938 [bei juris Rz 15] sowie Palandt/Grüneberg, BGB [79. Aufl. 2020], § 320 Rn. 10).
  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 373/82

    Rechte des Erwerbers einer Eigentumswohnung bei am Sondereigentum auftretenden

    Auszug aus KG, 17.03.2020 - 13 U 6/19
    In der Rechtsprechung wird - immer unter Berücksichtigung des Einzelfalles - ein Einbehalt im Bereich des zwei- bis dreifachen der voraussichtlichen Nachbesserungskosten bzw. der Wertminderung für angemessen erachtet (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1983 - VII ZR 373/82, NJW 1984, 725 [bei juris RZ. 29]).
  • OLG Rostock, 14.11.2019 - 3 U 28/18

    Gewerberaummietverhältnis: Zurückbehaltungsrecht wegen der Nichterteilung einer

    Auszug aus KG, 17.03.2020 - 13 U 6/19
    (bb) Die weitere Frage, in welchem Umfang ein Leistungsverweigerungsrecht besteht, entzieht sich einer allgemeingültigen Betrachtung, sondern ist vom Gericht im Rahmen des Beurteilungsermessens aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben zu beantworten (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - XII ZR 139/05, NJW-RR 2007, 1021 [bei juris Rn. 291; OLG Rostock, Urteil vom 14. November 2019 - 3 U 28/18, nur bei juris, dort Rz 40).
  • BGH, 20.12.1961 - V ZR 65/60
    Auszug aus KG, 17.03.2020 - 13 U 6/19
    Der weitere Vortrag des Beklagten im Schriftsatz vom 13. März 2020 ist nicht geeignet, eine andere Beurteilung zu rechtfertigen: Zwar ist - wie der Beklagte zutreffend vorträgt - richtig, dass im Jahr 1961 höchstrichterlich entschieden wurde, der Käufer eines Grundstücks könne gegenüber der teilweise anerkannten Kaufpreisforderung des Verkäufers die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben, wenn der Verkäufer die für den Grundbuchvollzug erforderlichen Anträge nicht stellt; in diesem Fall könne der Verkäufer in einem Teilurteil zur anerkannten Teilleistung Zug um Zug gegen Bewirkung der vollen Gegenleistung verurteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1961 - V ZR 65/60, NJW 1962, 628).
  • LG Hamburg, 31.01.2020 - 318 O 241/19

    Pkw-Finanzierung durch Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der

    Unabhängig davon, ob die streitgegenständliche Widerrufsinformation insgesamt gem. Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB der Gesetzlichkeitsfiktion unterliegt, ist eine Information, die dem Wortlaut des Musters entspricht, jedenfalls nicht unklar oder unverständlich im Sinne des Art. 247 § 6 Abs. 1 EGBGB, denn dass der Gesetzgeber ein Muster für eine Widerrufsinformation schaffen wollte, das seinen eigenen Anforderungen nicht genügt, kann ausgeschlossen werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 04.02.2019 - 6 U 88/18, Rn. 13, zitiert nach juris; Hans OLG, Urteil vom 21.08.2019 - 13 U 6/19).
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