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KG, 08.02.1983 - 5 U 376/82 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung einer Totenmaske nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Herstellung von Vervielfältigungsstücken; Voraussetzungen des Herausgabeausschlussgrundes
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Totenmaske II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.12.1981 - 16 O 413/81
- KG, 08.02.1983 - 5 U 376/82
Papierfundstellen
- GRUR 1983, 507
- ZUM 1985, 385
- afp 1983, 489
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 22.05.1981 - 5 U 2295/81
Annahme eines Werkes der bildenden Kunst bei einer Totenmaske; Glaubhaftmachung …
Auszug aus KG, 08.02.1983 - 5 U 376/82
Der Kläger hat zunächst versucht, im Wege der einstweiligen Verfügung in dem Verfahren 16 O 196/81/5 U 2295/81 die zeitweilige Herausgabe der Totenmaske zu erwirken, um diese in einer Ausstellung "Das Bildnis des Menschen im Werk von A. B." in den Geschäftsräumen der B. v. L. - S. GmbH in Berlin 15, M. 4, vom 23. Mai bis 15. September 1981 der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können.Auf das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. Mai 1981 - 16 O 196/81 - und das die Berufung zurückweisende Urteil des erkennenden Senats vom 22. Mai 1981 - 5 U 2295/81 - wird verwiesen.
Wie der Senat bereits in seinem im Verfahren der einstweiligen Verfügung - 5 U 2295/81 - am 22. Mai 1981 verkündeten Urteil ausgeführt hat, ist insbesondere der Bronzeabguß der Totenmaske eine persönliche geistige Schöpfung des Klägers im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG .