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   KG, 21.02.2003 - 6 U 301/01   

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https://dejure.org/2003,20511
KG, 21.02.2003 - 6 U 301/01 (https://dejure.org/2003,20511)
KG, Entscheidung vom 21.02.2003 - 6 U 301/01 (https://dejure.org/2003,20511)
KG, Entscheidung vom 21. Februar 2003 - 6 U 301/01 (https://dejure.org/2003,20511)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Umfang der Leistungspflicht aus einer Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1246
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.04.2002 - IV ZR 91/01

    Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers

    Auszug aus KG, 21.02.2003 - 6 U 301/01
    Da bei grob fahrlässiger Nichtanzeige die Leistungspflicht des Versicherers allerdings nur bezüglich des vereitelten Teils der Schadensfeststellung entfällt, wäre zu klären, welche Möglichkeiten der Beklagten bei der verspäteten Schadensmeldung im Jahre 2000 noch verblieben waren, Schadensursache und -umfang gegebenenfalls durch eigene Ermittlungen feststellen zu lassen; das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2002, 829, 830), worauf der Kläger zutreffend verweist.
  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus KG, 21.02.2003 - 6 U 301/01
    Der Beweis des negativen Umstandes, dass die Verletzung der Aufklärungsobliegenheit Einfluss weder auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung gehabt hat, ist in der Weise zu führen, dass der Versicherungsnehmer die sich aus dem Sachverhalt ergebenden Möglichkeiten widerlegt und abwartet, welche dann ebenfalls von ihm zu widerlegenden Behauptungen der Versicherer über Art und Maß der Kausalität aufstellt (BGHZ 41, 327, 336).
  • OLG Hamm, 22.02.1974 - 20 U 299/73
    Auszug aus KG, 21.02.2003 - 6 U 301/01
    Für diese Darlegung des Versicherers genügen allgemeine Erwägungen nicht; vielmehr muss er dartun, welche Maßnahmen er bei Erfüllung der Obliegenheit ergriffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (BGH VersR 1968, 762, 763; OLG Hamm VersR 1975, 749, 750).
  • BGH, 03.10.1979 - IV ZR 45/78

    Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen

    Auszug aus KG, 21.02.2003 - 6 U 301/01
    Denn die Widerlegung der sich aus § 6 Abs. 3 Satz 1 VVG ergebenden Vorsatzvermutung wird dem Versicherungsnehmer von der Rechtsprechung durch die Erwägung erleichtert, dass ein vernünftiger Versicherungsnehmer regelmäßig seinen Versicherungsanspruch nicht durch Nichtanzeige bewusst gefährdet (vgl. BGH VersR 1979, 1117; OLG Hamm VersR 1982, 865; zweifelnd Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, § 33 Rn 18).
  • OLG Saarbrücken, 22.08.1990 - 5 U 21/90

    Architektenhaftpflichtversicherung: Anzeigepflicht beachten!

    Auszug aus KG, 21.02.2003 - 6 U 301/01
    In der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Beweissicherung wird ganz überwiegend eine Geltendmachung in vorstehendem Sinn gesehen (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 1991, 872, 873; Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 153 Rdn. 10; Voit in Prölss/Martin, a. a. O., § 153 Rdn. 7; Littbarski, AHB, § 5 Rdn. 45 unter Hinweis auf § 5 Nr. 2 Abs. 4 Satz 2 AHB; ebenso Baumann in Berliner Kommentar zum VVG, § 153 Rdn. 26; Johannsen in Bruck/Möller/Johannsen, VVG, 8. Auflage, Vierter Band, Rdn. F 38 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 07.10.1981 - 20 W 46/81
    Auszug aus KG, 21.02.2003 - 6 U 301/01
    Denn die Widerlegung der sich aus § 6 Abs. 3 Satz 1 VVG ergebenden Vorsatzvermutung wird dem Versicherungsnehmer von der Rechtsprechung durch die Erwägung erleichtert, dass ein vernünftiger Versicherungsnehmer regelmäßig seinen Versicherungsanspruch nicht durch Nichtanzeige bewusst gefährdet (vgl. BGH VersR 1979, 1117; OLG Hamm VersR 1982, 865; zweifelnd Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, § 33 Rn 18).
  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus KG, 21.02.2003 - 6 U 301/01
    Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein auch subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten in hohem Maße außer Acht gelassen wird, so dass ein gegenüber gewöhnlicher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden vorliegt (BGH VersR 1986, 962, 963).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 19 U 110/05

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Beginn der Verjährungsfrist durch

    Weiter ist nicht zu fordern, dass feststeht, ob und in welcher Höhe der Anspruch begründet ist (vergl. OLG Köln RuS 1998, 323; KG VersR 2003, 1246; LG Düsseldorf Schaden-Praxis 2004, 98; vergl. auch Hans.OLG VersR 1999, 1012).

    So hat die Rechtsprechung anerkannt, dass bereits die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens genügt, um die Verjährungsfrist in Gang zu setzen, auch wenn dieses vorsorglich mit dem allgemeinen Ziel eingeleitet worden ist, erst zu klären, ob und in welchem Umfang Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer bestehen (KG VersR 2003, 1246).

  • OLG Koblenz, 02.02.2006 - 10 W 799/05

    Selbstständiges Beweisverfahren zu Wahrung der Klagefrist gegen einen Versicherer

    Etwas anderes lässt sich auch nicht aus der vom Antragsteller angeführten Entscheidung des KG in VersR 2003, 1246 entnehmen.
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