Rechtsprechung
   KG, 21.11.1995 - 1 W 1609/95   

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https://dejure.org/1995,2352
KG, 21.11.1995 - 1 W 1609/95 (https://dejure.org/1995,2352)
KG, Entscheidung vom 21.11.1995 - 1 W 1609/95 (https://dejure.org/1995,2352)
KG, Entscheidung vom 21. November 1995 - 1 W 1609/95 (https://dejure.org/1995,2352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 3; RAG-DDR § 25; ZGB § 371; BGB § 2364

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung eines privatschriftlichen Testaments ; Erbschaft eines in der ehemaligen DDR belegenen Immobilienvermögens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    DDR-Grundstück; Erbeinsetzung bei interlokaler Nachlaßspaltung; Testamentsanfechtung; Testamentsvollstreckung für den abgespaltenen Nachlass

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachlaßspaltung - Testamentsanfechtung - Testamentsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EGBGB Art. 3; RAG-DDR § 25; ZGB § 371; BGB § 2364
    Auslegung eines Testamentes bei Grundbesitz in der ehemaligen DDR, Testamentsvollstreckung für abgespaltenen Nachlaß

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Restitution nach Erbfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 569
  • Rpfleger 1996, 111
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • KG, 13.06.1996 - 1 W 3981/94

    Vorerbschaft bei DDR-Grundstück

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  • KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02

    Erbfolgeregelung: Nachlassspaltung bei Miteigentum und Miterbenanteil an einem in

    Die Bestimmung setzt dabei ebenso wie § 2084 BGB voraus, dass der Erblasserwille für den Erklärungsinhalt nur insoweit maßgeblich ist, als er einen - wenn auch unvollkommenen - Anhalt im Testament gefunden hat, so dass die zu § 2084 BGB entwickelten Auslegungsgrundsätze herangezogen werden können (vgl. Senat FGPrax 1995, 200/201; Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; OLG Dresden FamRZ 2000, 448/450).

    Denn der Sachverhalt ist nicht anders als bei einer ausdrücklichen Einsetzung einer oder mehrerer Personen zu Erben zu beurteilen, die ebenfalls ohne Weiteres den gesamten Nachlass umfasst, sofern keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass der abgespaltene Nachlass von der Erbeinsetzung nicht umfasst sein sollte, gegeben sind wobei eine an die Erbeinsetzung anschließende Aufzählung einzelner zum "Westvermögen" gehörender Vermögensgegenstände als Anhalt regelmäßig nicht genügt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; ebenso BGH FamRZ 2001, 622/624).

  • OLG Zweibrücken, 27.02.1997 - 3 W 213/96

    Voraussetzungen für eine Nachlassspaltung ; Anwendbare Vorschriften bei den zum

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  • OLG Hamm, 29.10.2012 - 15 W 421/12

    Pflichtteilsverlangen; Pflichtteilsstrafklausel; Auslegung; Bedingungseintritt

    Denn die sachliche Prüfung des Beschwerdegerichts wird durch den Umfang der Rechtsbeeinträchtigung des Beschwerdeführers - hier des Beteiligten zu 2) - begrenzt, d.h. das Beschwerdegericht hat nur zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung die Rechte des Beschwerdeführers beeinträchtigt, und bei Verneinung dieser Frage die Prüfung nicht darauf zu erstrecken, ob die Entscheidung etwa in anderer, den Beschwerdeführer nicht berührender Richtung zu beanstanden sein könnte (Senat FamRZ 2000, 487; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1619; KG FamRZ 1996, 569; NJW-RR 1991, 860).
  • OLG Hamm, 03.07.1997 - 15 W 94/97

    Errichtung letztwilliger Verfügungen; Anordnung einer Testamentsvollstreckung;

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  • OLG Hamm, 13.02.2013 - 15 W 421/12

    Rechtsfolgen des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen KG

    Denn die sachliche Prüfung des Beschwerdegerichts wird durch den Umfang der Rechtsbeeinträchtigung des Beschwerdeführers - hier des Beteiligten zu 2) - begrenzt, d.h. das Beschwerdegericht hat nur zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung die Rechte des Beschwerdeführers beeinträchtigt, und bei Verneinung dieser Frage die Prüfung nicht darauf zu erstrecken, ob die Entscheidung etwa in anderer, den Beschwerdeführer nicht berührender Richtung zu beanstanden sein könnte (Senat FamRZ 2000, 487; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1619 ; KG FamRZ 1996, 569 ; NJW-RR 1991, 860 ).
  • BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines Erbscheins

    In einem solchen Fall darf der gegenständlich beschränkte Erbschein schon aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht erteilt werden (vgl. KG FamRZ 1996, 569/570 für einen Anspruch nach dem Vermögensgesetz).
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05

    Erbscheinsverfahren: Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins nach

    Die Beteiligte zu 1) geht zwar zu Recht davon aus, dass die Erblasserin wegen ihres Todes nach dem 1. Januar 1976 und vor dem 3. Oktober 1990 aufgrund des § 25 Absatz 2 RAG/DDR, der hier nach Art. 235 § 1 Absatz 1 EGBGB noch anzuwenden ist, hinsichtlich Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die in der ehemaligen DDR belegen waren, nach dem Recht der DDR beerbt worden wäre (vgl. dazu näher Senat, DtZ 1996, 217, 218; Palandt/Heldrich, BGB, 65. Aufl., Art. 25 EGBGB Rn. 24.; Münchener Kommentar/Mayer, BGB, 4. Aufl., § 2353 Rn. 144).
  • KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96

    Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tode eines Beteiligten an

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  • BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96

    Wirkung des ZGB -DDR und des EGZGB -DDR auf ein im Jahr 1971 errichtetes

    Der Bundesgerichtshof folgert hieraus in seiner nach dem Beschluß des Landgerichts ergangenen Entscheidung, daß ein gegenständlich beschränkter Erbschein nicht erteilt werden darf, wenn außer derartigen Ansprüchen keine anderen Rechte an Immobilienvermögen in der früheren DDR vorhanden sind; ein gleichwohl erteilter gegenständlich beschränkter Erbschein ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs einzuziehen (BGH aaO; kritisch, im Ergebnis aber gleichwohl dem Bundesgerichtshof folgend KG Rpfleger 1996, 111/112).
  • AG Starnberg, 04.07.1996 - XVII 286/92
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