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   KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17 - 121 AR 233/17   

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https://dejure.org/2017,50326
KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17 - 121 AR 233/17 (https://dejure.org/2017,50326)
KG, Entscheidung vom 21.11.2017 - 2 Ws 174/17 - 121 AR 233/17 (https://dejure.org/2017,50326)
KG, Entscheidung vom 21. November 2017 - 2 Ws 174/17 - 121 AR 233/17 (https://dejure.org/2017,50326)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 126 Abs 1 StPO, § 126 Abs 2 S 1 StPO
    Untersuchungshaft: Zuständigkeit des Berufungsgerichts für eine noch nicht erledigte Haftbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Berufungsgerichts für Haftentscheidungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Berufungsgerichts für Haftentscheidungen

  • rechtsportal.de

    StPO § 126 Abs. 1 ; StPO § 126 Abs. 2 S. 1
    Zuständigkeit des Berufungsgerichts für Haftentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17
    Bei der anzustellenden Prognose über den tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzug, der maßgeblich ist (vgl. Senat StV 2012, 350), kann der Senat nicht davon ausgehen, dass der Angeklagte nur einen Teil der Freiheitsstrafe wird verbüßen müssen oder die begründete Aussicht hat, die Freiheitsstrafe im offenen Vollzug verbüßen zu können.
  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17
    Der Angeklagte wäre kein Erstverbüßer und angesichts seiner zahlreichen Vorstrafen sowie der Tatsache, dass er die Tat nur etwa einen Monat nach seiner einschlägigen Verurteilung durch das erweiterte Schöffengericht Tiergarten am 11. April 2016 (Betrug in 20 Fällen, einmal nur versucht) begangen hat, erscheint derzeit eine Reststrafaussetzung gemäß § 57 StGB wenig wahrscheinlich, ist jedenfalls nicht konkret zu erwarten (vgl. KG, Beschluss vom 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 - [juris]).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17
    Dagegen führt eine nur "schlicht fehlerhafte" Anwendung der Zuständigkeitsvorschriften noch nicht zu einem Verfassungsverstoß (vgl. BVerfGK 5, 269 = NJW 2005, 3410; vgl. auch BGH NStZ 2011, 294).
  • BVerfG, 28.07.2014 - 1 BvR 1925/13

    Aufhebung eines amtsgerichtlichen Urteils wegen Verstoßes gegen das Willkürverbot

    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Verletzung des Willkürverbots nur dann gegeben, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht, was der Fall ist, wenn die Entscheidung auf schweren Rechtsanwendungsfehlern wie der Nichtberücksichtigung einer offensichtlich einschlägigen Norm oder der krassen Missdeutung einer Norm beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 1 BvR 1925/13 - [juris]; insoweit zutreffend auch KG, Beschluss vom 24. April 2015 - 4 Ws 34/15 - [juris]).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17
    Dagegen führt eine nur "schlicht fehlerhafte" Anwendung der Zuständigkeitsvorschriften noch nicht zu einem Verfassungsverstoß (vgl. BVerfGK 5, 269 = NJW 2005, 3410; vgl. auch BGH NStZ 2011, 294).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17
    Willkür liegt insbesondere dann vor, wenn die Entscheidung eines Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, also offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45, 48 f.), wobei es nicht auf die subjektiven Beweggründe des Handelnden, sondern allein auf objektive Kriterien ankommt.
  • OLG Bremen, 18.03.2013 - Ws 90/12

    Zur Prozessunfähigkeit eines unter querulatorisch-fanatischen, narzisstischen und

    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17
    Die Untersuchungshaft soll nicht nur die Durchführung des Strafverfahrens gewährleisten, sondern auch die Vollstreckung eines auf Freiheitsentziehung lautenden Urteils sicherstellen (vgl. KG, Beschlüsse vom 24. August 2012 - 4 Ws 90/12 - und 31. März 2006 - 4 Ws 58/06 - Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 60. Aufl., vor § 112 Rdn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2007 - 3 Ws 349/07

    Beschwerde gegen eine Haftfortdauerentscheidung; Voraussetzungen für das

    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17
    Eine nach dem Zuständigkeitsübergang zu Unrecht erlassene Beschwerdeentscheidung ist als Haftprüfungsentscheidung anzusehen und als solche anfechtbar (vgl. KG. a.a.O; Beschluss vom 3. Juli 2007 - 3 Ws 349/07 -).
  • KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15

    Besetzung bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Verletzung des Willkürverbots nur dann gegeben, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht, was der Fall ist, wenn die Entscheidung auf schweren Rechtsanwendungsfehlern wie der Nichtberücksichtigung einer offensichtlich einschlägigen Norm oder der krassen Missdeutung einer Norm beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 1 BvR 1925/13 - [juris]; insoweit zutreffend auch KG, Beschluss vom 24. April 2015 - 4 Ws 34/15 - [juris]).
  • KG, 15.08.2013 - 4 Ws 108/13

    Verhältnismäßigkeit der Dauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17
    Fluchtgefahr ist dann gegeben, wenn bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich - zumindest für eine gewisse Zeit (vgl. Hilger in: Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 112 Rdn. 32 mit weit. Nachweisen) - dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich dem Verfahren zur Verfügung halten (vgl. etwa OLG Köln StV 2006, 313; KG, Beschluss vom 15. August 2013 - 4 Ws 108/13 - [juris] = StraFo 2013, 507; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 60. Aufl., § 112 Rdn. 17).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2007 - 4 Ws 223/07

    Pflichtverteidigerbestellung: Zuständiges Gericht bei einer Beschwerde gegen die

  • OLG Köln, 20.01.2006 - 1 Ws 3/06
  • OLG Jena, 29.12.2003 - 1 Ws 400/03

    Strafverfahren, Untersuchungshaft, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Umdeutung der

  • KG, 05.01.1994 - 5 Ws 4/94

    Strafvollstreckungskammer; Erstinstanzlich; Erste Instanz; Allgemeine

  • KG, 11.07.2001 - 5 Ws 370/01
  • KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei Sicherungsverwahrten:

  • KG, 12.08.1999 - 4 Ws 201/99
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