Rechtsprechung
KG, 22.01.2008 - 27 U 153/06 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.06.2006 - 4a O 338/05
- KG, 22.01.2008 - 27 U 153/06
- BGH, 30.03.2009 - II ZR 49/08
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04
Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog. …
Auszug aus KG, 22.01.2008 - 27 U 153/06
Der Bundesgerichtshof geht in Fällen der vorliegenden Art bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine auf die Lebenserfahrung gegründete tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass sich der Anleger bei gehöriger Aufklärung gegen einen Beitritt entschieden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 6.2.2006, II ZR 329/04 = NJW 2006, 2042 ff.; Urteil vom 22.03.2007, III ZR 218/06 = NJW-RR 2007, 925 ff.).Ebenso wie im Rahmen der Kausalität wird ein Verschulden der Prospektverantwortlichen vermutet (vgl. BGH, Urt. vom 06.02.2006, II ZR 329/04 , in "Juris": Rn. 14).
- BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05
Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von …
Auszug aus KG, 22.01.2008 - 27 U 153/06
Dieser Auffassung ist zu widersprechen, denn diese erheblichen Steuervorteile betrafen lediglich einen kurzen Zeitraum, hier zwei Jahre, während bei einer dauerhaften Vermögensanlage wie bei einem Immobilienfonds davon auszugehen ist, dass der Anleger an einer nachhaltig wertstabilen Anlage interessiert ist (vgl. BGH, Urt. vom 09.02.2006, III ZR 20/05 = z.B. NJW-RR 2006, 685 ff., [BGH 09.02.2006 - III ZR 20/05] hier zitiert nach "Juris", dort Rn. 24).Ein Schaden besteht im Falle der Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht aber bereits dann, wenn die Anlage - aus welchen Gründen auch immer - den gezahlten Preis nicht wert ist (vgl. BGH, Urt. vom 09.02.2006, III ZR 20/05 , in "Juris": Rn. 17).
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus KG, 22.01.2008 - 27 U 153/06
Dies ist nur dann der Fall, wenn die Rechtssache eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb ein abstraktes Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH NJW 2003, 1943 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] ; 2003, 65; 2002, 2957) .
- BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05
A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von …
Auszug aus KG, 22.01.2008 - 27 U 153/06
So hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seiner Entscheidung vom 11.05.2006, 5 C 10/05 (zitiert nach "uris), zunächst festgestellt, dass ein durch Verwaltungsvorschriften festgelegtes Förderprogramm aus sachlichen Gründen jederzeit geändert werden kann und ein Subventionsempfänger grundsätzlich damit rechnen muss, dass bei Eintritt grundlegender Änderungen der allgemeinen Rahmenbedingungen die Subventionen gekürzt oder eingestellt werden (Leitsatz 1). - BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus KG, 22.01.2008 - 27 U 153/06
Dies ist nur dann der Fall, wenn die Rechtssache eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb ein abstraktes Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH NJW 2003, 1943 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] ; 2003, 65; 2002, 2957) . - BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06
Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision
Auszug aus KG, 22.01.2008 - 27 U 153/06
Der Bundesgerichtshof geht in Fällen der vorliegenden Art bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine auf die Lebenserfahrung gegründete tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass sich der Anleger bei gehöriger Aufklärung gegen einen Beitritt entschieden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 6.2.2006, II ZR 329/04 = NJW 2006, 2042 ff.; Urteil vom 22.03.2007, III ZR 218/06 = NJW-RR 2007, 925 ff.). - BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85
Fehlbelegungsabgabe
Auszug aus KG, 22.01.2008 - 27 U 153/06
Ferner hat es unter Berufung auf eine ältere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 3/86 ) ausgeführt, dass unabhängig von der Natur der Rechtsgrundlage das Vertrauen in den zeitlich unbegrenzten Fortbestand einer Subvention nicht schutzwürdig sei (…Rn. 63). - BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02
Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen …
Auszug aus KG, 22.01.2008 - 27 U 153/06
Dies ist nur dann der Fall, wenn die Rechtssache eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb ein abstraktes Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH NJW 2003, 1943 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] ; 2003, 65; 2002, 2957) . - BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98
Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit …
Auszug aus KG, 22.01.2008 - 27 U 153/06
Im Zivilrecht gilt dabei ein objektiv abstrakter, kein individueller Sorgfaltsmaßstab (vgl. BGH, Urt. vom 11.04.2000, X ZR 19/98 = NJW 2000, 2812 ff.).
- KG, 18.06.2008 - 26 U 113/07
Die Sicherheit der Bewilligung einer Anschlussförderung ist für den Anleger von …
Es kann aber nicht von vornherein vermutet werden, dass der Kläger im Falle einer entsprechenden Darstellung dieser Sachlage durch den Prospekt von der Zeichnung des Fonds abgesehen hätte (ähnlich zu Fällen betreffend die Anschlussförderung der 4. und 13 Zivilsenat des Kammergerichts, Hinweisverfügung vom 8.11.2007 - 4 U 110/07; Hinweisbeschluss vom 29.11.2007 - 24 U 62/07; anders zum der 27. Zivilsenat des Kammergerichts, Urteil vom 22.1.2008 - 27 U 153/06). - KG, 18.06.2008 - 26 U 148/07 Es kann aber nicht von vornherein vermutet werden, dass der Kläger im Falle einer entsprechenden Darstellung dieser Sachlage durch den Prospekt von der Zeichnung des Fonds abgesehen hätte (ähnlich zu Fällen betreffend die Anschlussförderung der 4. und 13 Zivilsenat des Kammergerichts, Hinweisverfügung vom 08.11.2004 - 4 U 110/07 - Hinweisbeschluss vom 29.11.2007 - 24 U 62/07 -, anders zum G.... -Fonds ... der 27. Zivilsenat des Kammergerichts , Urteil vom 22.01.2008 - 27 U 153/06 - ).
- KG, 13.02.2008 - 26 U 102/07 Es kann aber nicht von vornherein vermutet werden, dass die Klägerin im Falle einer entsprechenden Darstellung dieser Sachlage durch den Prospekt von der Zeichnung des Fonds abgesehen hätte (ähnlich zu Fällen betreffend die Anschlussförderung der 4. und 13 Zivilsenat des Kammergerichts, Hinweisverfügung vom 8.11.2007 - 4 U 110/07; Hinweisbeschluss vom 29.11.2007 - 24 U 62/07; anders zum GEHAG-Fonds 11 der 27. Zivilsenat des Kammergerichts , Urteil vom 22.1.2008 - 27 U 153/06 ).
- KG, 26.05.2008 - 26 U 183/07 Ihre Rechtsauffassung insoweit werde auch durch Gutachten und andere obergerichtliche Urteile, insbesondere das Urteil des Kammergerichts vom 22. Januar 2008 - 27 U 153/06 - geteilt.