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   KG, 23.12.2019 - 3 Ss 105/19, 121 Ss 181/19, (3) 121 Ss 181/19 (105/19)   

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https://dejure.org/2019,55941
KG, 23.12.2019 - 3 Ss 105/19, 121 Ss 181/19, (3) 121 Ss 181/19 (105/19) (https://dejure.org/2019,55941)
KG, Entscheidung vom 23.12.2019 - 3 Ss 105/19, 121 Ss 181/19, (3) 121 Ss 181/19 (105/19) (https://dejure.org/2019,55941)
KG, Entscheidung vom 23. Dezember 2019 - 3 Ss 105/19, 121 Ss 181/19, (3) 121 Ss 181/19 (105/19) (https://dejure.org/2019,55941)
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  • KG, 11.11.2011 - 1 Ss 334/11

    Verbot der Doppelbestrafung: Tatidentität zwischen einer Trunkenheitsfahrt und

    Auszug aus KG, 23.12.2019 - 3 Ss 105/19
    Allein die zeitliche und örtliche Verknüpfung der Handlungen führt jedoch für sich genommen noch nicht zur Annahme einer Tat im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO (vgl. BGH wistra 2017, 193; KG, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - (5) 161 Ss 81/17 (41/17) -, 31. März 2014 - (2) 121 Ss 42/14 (8/14) - und vom 11. November 2011- (4) 1 Ss 334/11 (270/11) -, juris; Ott a.a.o. Rdn. 6 m.w.N.).
  • KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14

    Strafklageverbrauch bei Steuerdelikten

    Auszug aus KG, 23.12.2019 - 3 Ss 105/19
    Erforderlich ist, dass die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann, und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGH NStZ 2014; 2006, 350; Senat VRS 134, 255 und BeckRS 2014, 19167; KG, Beschluss vom 25. August 2014 - 1 Ws 66/14 -, juris).
  • BGH, 06.09.2016 - 1 StR 104/15

    Freispruch eines früheren Mitglieds des Zentralvorstandes der Siemens AG

    Auszug aus KG, 23.12.2019 - 3 Ss 105/19
    Allein die zeitliche und örtliche Verknüpfung der Handlungen führt jedoch für sich genommen noch nicht zur Annahme einer Tat im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO (vgl. BGH wistra 2017, 193; KG, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - (5) 161 Ss 81/17 (41/17) -, 31. März 2014 - (2) 121 Ss 42/14 (8/14) - und vom 11. November 2011- (4) 1 Ss 334/11 (270/11) -, juris; Ott a.a.o. Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2005 - 2 StR 327/05

    Prozessuale Tat (Brandstiftung; Betrug zum Nachteil der Feuerversicherung);

    Auszug aus KG, 23.12.2019 - 3 Ss 105/19
    Erforderlich ist, dass die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann, und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGH NStZ 2014; 2006, 350; Senat VRS 134, 255 und BeckRS 2014, 19167; KG, Beschluss vom 25. August 2014 - 1 Ws 66/14 -, juris).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Auszug aus KG, 23.12.2019 - 3 Ss 105/19
    Die auf die zulässig erhobene Sachrüge von Amts wegen gebotene Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen (vgl. BGH NJW 2010, 308; KG, Urteil vom 23. März 2005 - (4) 1 Ss 356/03 (189/03) - Ott in KK-StPO 8. Aufl., § 264 Rdn. 50 m.w.n.) ergibt, dass hinsichtlich der vom Landgericht abgeurteilten Tat der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ein Verfahrenshindernis besteht, weil sie nicht Gegenstand der zugelassenen Anklage war und eine Nachtragsanklage gemäß § 266 StPO nicht erhoben worden ist.
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus KG, 23.12.2019 - 3 Ss 105/19
    Für den Senat besteht insoweit keine Entscheidungsbefugnis (vgl. BGHSt 46, 130).
  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 79/06

    Tat im prozessualen Sinn (Identität; Nämlichkeit; unverwechselbares Geschehen;

    Auszug aus KG, 23.12.2019 - 3 Ss 105/19
    Tat im Sinne dieser Vorschrift ist ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang, der sich von anderen ähnlichen oder gleichartigen unterscheidet und innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (std. Rechtspr., vgl. nur BGH NJW 2016, 1747, NStZ-RR 2006, 316; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 62. Aufl., § 264 Rdn. 2 m.w.N.).
  • KG, 23.05.2017 - 161 Ss 81/17

    Strafverfahren wegen Inverkehrbringens von Falschgeld: Verfahrenshindernis

    Auszug aus KG, 23.12.2019 - 3 Ss 105/19
    Allein die zeitliche und örtliche Verknüpfung der Handlungen führt jedoch für sich genommen noch nicht zur Annahme einer Tat im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO (vgl. BGH wistra 2017, 193; KG, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - (5) 161 Ss 81/17 (41/17) -, 31. März 2014 - (2) 121 Ss 42/14 (8/14) - und vom 11. November 2011- (4) 1 Ss 334/11 (270/11) -, juris; Ott a.a.o. Rdn. 6 m.w.N.).
  • KG, 23.03.2005 - 1 Ss 356/03

    Verfahrenseinstellung bei Verurteilung wegen anderer als der angeklagten Taten

    Auszug aus KG, 23.12.2019 - 3 Ss 105/19
    Die auf die zulässig erhobene Sachrüge von Amts wegen gebotene Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen (vgl. BGH NJW 2010, 308; KG, Urteil vom 23. März 2005 - (4) 1 Ss 356/03 (189/03) - Ott in KK-StPO 8. Aufl., § 264 Rdn. 50 m.w.n.) ergibt, dass hinsichtlich der vom Landgericht abgeurteilten Tat der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ein Verfahrenshindernis besteht, weil sie nicht Gegenstand der zugelassenen Anklage war und eine Nachtragsanklage gemäß § 266 StPO nicht erhoben worden ist.
  • BGH, 13.02.2019 - 4 StR 555/18

    Gegenstand des Urteils (prozessualer Tatbegriff; Änderung im Verlauf des

    Auszug aus KG, 23.12.2019 - 3 Ss 105/19
    Die Tat als Prozessgegenstand ist dabei nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört dazu auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Lebensauffassung ein einheitliches Vorkommnis bildet (vgl. BGH NStZ 2019 428 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 273/15

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Körperschaftssteuer: verdeckte

  • KG, 28.08.2014 - 3 Ws (B) 452/14

    Bußgeldverfahren wegen ordnungswidrigem Spielhallenbetrieb: Strafklageverbrauch

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