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   KG, 25.04.2005 - 25 UF 25/05   

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https://dejure.org/2005,17300
KG, 25.04.2005 - 25 UF 25/05 (https://dejure.org/2005,17300)
KG, Entscheidung vom 25.04.2005 - 25 UF 25/05 (https://dejure.org/2005,17300)
KG, Entscheidung vom 25. April 2005 - 25 UF 25/05 (https://dejure.org/2005,17300)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Familiengerichts und nicht des Vormundschaftsgerichts bezüglich des Antrages einer Pflegemutter auf Verbleib ihres Pflegekindes; Herausgabe eines unter elterlicher Sorge stehenden Kindes

  • Judicialis

    ZPO § 621 Nr. 3; ; BGB § 1632 Abs. 4; ; BGB § 1800

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1632 Abs. 4 § 1800; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 3
    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über das Verbleiben eines Kindes in der Familienpflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 278
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 10.03.1978 - 1 AR 15/78
    Auszug aus KG, 25.04.2005 - 25 UF 25/05
    besteht zwar eine Vormundschaft und in diesen Fällen ist die Zuständigkeit der Vormundschaftsgerichte oder der Familiengerichte streitig (Für Vormundschaftsgericht: Staudinger-Engler BGB Auflage 2004, § 1800 Rn. 20, 21; Palandt-Diederichsen BGB 63. Auflage § 1800 Rn. 7; Wieczorek/Schütze/Kempeler ZPO § 621 Rn. 9; einschränkend auch MünchKomm Wagenitz BGB 4. Auflage § 1800 Rn. 1. Für Familiengericht: Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Auflage Vorb § 64 Rn. 12; Zöller-Philippi ZPO 24. Auflage § 621 Rn. 38; Stein/Jonas-Schlosser ZPO § 621 Rn. 19; vgl. auch KG 1. ZS in NJW 1978, 894).
  • OLG Hamburg, 29.05.2007 - 2 AR 5/07

    Unterbringungssache: Zuständigkeit für das gerichtliche Genehmigungsverfahren zur

    Aus alledem wird deutlich, dass der Wille des Gesetzgebers dahin ging, das gerichtliche Genehmigungsverfahren zur Unterbringung minderjähriger Kinder dem Familiengericht zuzuweisen, unabhängig davon, ob die elterliche Sorge für das Kind von den Eltern oder einem Vormund oder Pfleger ausgeübt wird (so im Ergebnis auch Zöller/Philippi 26. Aufl. Rdnr. 33a zu § 621 ZPO; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. Rdnr. 3 zu § 70 FGG; Staudinger/Salgo (2002) Rdnr. 32 zu § 1631b BGB; Rotax, Praxis des Familienrechts 3. Aufl. Seite 550 und hinsichtlich der Konzentrierung der Entscheidungskompetenz auf das Familiengericht für den Bereich der elterlichen Sorge OLG Hamm FamRZ 2005, 1845 f betreffend das Herausgabeverlangen betreffend ein Kind durch den Vormund und Kammergericht FamRZ 2006, 278 betreffend einer Verbleibensanordnung eines unter Vormundschaft stehenden Kindes).
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