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KG, 25.08.1999 - (5) 1 HEs 63/99 (24 - 27/99) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate bei krimineller Vereinigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 02.10.1998 - 353 Gs 3889/98
- AG Berlin-Tiergarten, 03.10.1998 - 381 Gs 797/98
- AG Berlin-Tiergarten, 17.03.1999 - 353 Gs 999/99
- KG, 03.05.1999 - 1 HEs 63/99
- AG Berlin-Tiergarten, 28.05.1999 - 363 Gs 2103/99
- KG, 09.07.1999 - 1 HEs 63/99
- KG, 25.08.1999 - (5) 1 HEs 63/99 (24 - 27/99)
- KG, 15.12.1999 - 1 HEs 63/99
- KG, 21.12.1999 - 1 HEs 63/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich …
Auszug aus KG, 25.08.1999 - 1 HEs 63/99
b) Soweit dem Beschuldigten Jens L. zehn Fälle der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Vergehen gegen das Berliner Datenschutzgesetz in Tateinheit mit Geheimnisverrat und versuchter Strafvereitelung vorgeworfen werden, weist der Senat auf folgendes hin: Die Strafbarkeit nach § 129 Abs. 1 StGB verknüpft alle zur Verfolgung der Ziele der Vereinigung und zu ihrem organisatorischen Zusammenhalt begangenen Taten zur Tateinheit (vgl. BGHSt 29, 288 ). - BGH, 01.10.1991 - 5 StR 390/91
Bildung krimineller Vereinigungen - Gruppenwillen - Organisiertes Glücksspiel - …
Auszug aus KG, 25.08.1999 - 1 HEs 63/99
a) Eine Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 1 StGB ist ein im räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes bestehender auf Dauer angelegter organisatorischer Zusammenschluß von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame kriminelle Zwecke verfolgen oder gemeinsame kriminelle Tätigkeiten entfalten und unter sich derart in Beziehung stehen, daß sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (vgl. BGHR StGB § 129 Gruppenwille 1 mit Nachweisen).