Rechtsprechung
KG, 26.06.1983 - 25 U 1322/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragsstrafe: Nicht rechtzeitige Erfüllung - Mängel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 1984, 529
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 16.12.1999 - 23 U 75/99
Vereinbarung eines Fertigstellungstermins
Zu der Fälligkeit der Leistung müssen grundsätzlich noch eine nach Fristablauf ausgesprochene Mahnung des Berechtigten und Verschulden des Verpflichteten hinzukommen, wobei sich die Entbehrlichkeit der Mahnung nicht schon aus der bloßen Bestimmung in besonderen oder zusätzlichen Vertragsbedingungen ergibt, daß die Vertragsstrafe bei Überschreiten vor Vertragsfristen zu zahlen ist (KG BauR 1984, 529).